Kommentar

Verkannte kommunale Klimakosten

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Die im Regierungsentwurf zur Novelle Baugesetzbuch formulierten Ziele zur Klimaanpassung und zur Stärkung urbaner Grünstrukturen sind fachlich richtig und dringend erforderlich. Insbesondere die Anforderungen aus der EU-Wiederherstellungsverordnung gemäß Artikel 8 verdeutlichen den Handlungsdruck für Städte und Gemeinden. Dennoch bleibt eine zentrale Frage unbeantwortet: die ausreichende finanzielle Ausstattung der Kommunen.

Der Entwurf geht davon aus, dass Kommunen durch reduzierte Umweltprüfungen rund 90 Millionen Euro einsparen. Dem stehen Erfüllungsaufwendungen für Wiederherstellungssatzungen nach § 135e von über 5 Millionen Euro gegenüber. Ein Finanzbedarf für die Umsetzung von Artikel 8 wird jedoch ausdrücklich verneint. Damit werden die realen Anforderungen vor Ort verkannt: Maßnahmen wie Baumpflanzungen, Entsiegelung und klimaangepasste Freiraumgestaltung verursachen erhebliche Investitions- und Folgekosten, die im Entwurf weitgehend ignoriert werden.

Diese Fehleinschätzung wird durch Förderentscheidungen verschärft. Die Förderquote im Aktionsprogramm „Natürlicher Klimaschutz“ (KfW 444) wurde von 80 auf 50 Prozent reduziert. Der politische Anspruch steigt, während die finanzielle Unterstützung sinkt – mit direkten Auswirkungen auf die Umsetzbarkeit in den ohnehin finanzschwachen Kommunen.

Gleichzeitig werden Aufgaben von Bund und Ländern zur Umsetzung von Artikel 8 über § 135e BauGB auf die Kommunen verlagert. Statt klarer strategischer Steuerung drohen uneinheitliche Lösungen in den über 3.000 betroffenen Gemeinden.

Besonders kritisch ist die Aussage, das Gesetz verursache keine zusätzlichen Kosten für Wirtschaft und soziale Sicherungssysteme. Die Folgekosten unterlassener Klimaanpassung – etwa durch Hitze oder Starkregen – sind längst real und werden ausgeblendet.

Auch die Gegenüberstellung, Klimaschutz kostet Geld, während ein „Bauturbo“ als kostenneutral erscheint, ist irreführend. Nachhaltige Stadtentwicklung erfordert beides: Tempo und Qualität – und eine realistische Finanzierung.


Manuel Kornmayer
Bereichsleitung Grünflächen
Landeshauptstadt Hannover,
GALK-Vizepräsident

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