EU-Umgebungslärmrichtlinie

Kommunen müssen Öffentlichkeit beteiligen

Kommunen müssen bei der Lärmaktionsplanung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie die Öffentlichkeit beteiligen. Ein neuer Leitfaden des Umweltbundesamtes unterstützt bei der Planung und Umsetzung. Bürgerinnen und Bürger kennen die Lärmsituation vor Ort genau, mit ihrer Hilfe gelingen oft innovative und allgemein akzeptierte Lösungen.

Die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit ist bei der Lärmaktionsplanung ein entscheidender und Ergebnis beeinflussender Faktor. Hierbei können die Menschen über Ziele, Alternativen und Auswirkungen der Planung informiert, Lösungen erörtert sowie gemeinsame Ideen entwickelt werden. Die Transparenz von behördlichen Entscheidungen wird erhöht, die Akzeptanz für die Veränderungen geschaffen und Konfliktfelder können frühzeitig identifiziert und gelöst werden. So wird der Weg für eine erfolgreiche Umsetzung geplanter Maßnahmen ermöglicht und die Umwelt- und Lebensqualität kann weiter verbessert werden.

In dem UBA-Leitfaden "Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Lärmaktionsplanung", siehe unter https://stadtundgruen.de/laermaktionsplan.html für Bedienstete der öffentlichen Verwaltung, politische Mandatsträger und die interessierte Öffentlichkeit wird ein Überblick zu möglichen Informationswegen, Kommunikationsmedien und Mitwirkungsmöglichkeiten gegeben. Tipps für die Praxis und Checklisten ergänzen die Informationen.

SUG-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Bauingenieur (m/w/d) für den Radwegeausbau für..., Osterholz-Scharmbeck  ansehen
Staatlich geprüfte*r Bautechniker*in (m/w/d) für..., Halstenbek  ansehen
Ingenieur (m/w/d) der Richtung Bauingenieurwesen..., Nordenham  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

Redaktions-Newsletter

Aktuelle grüne Nachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen