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Nach einem Urteil des Amtsgerichts München vom 07.04.2016, Az.: 432 C 2769/16 kann ein Kleingartenpachtvertrag gekündigt werden, wenn wesentliche Verpflichtungen aus dem Pachtvertrag in Verbindung mit dem Bundeskleingartengesetz verletzt werden. Im vorliegenden Fall wurden weit weniger als ein Drittel der Parzellenfläche kleingärtnerisch genutzt. Für den Vertragsverstoß spielte es auch keine Rolle, warum der Pächter die kleingärtnerische Nutzung nicht oder in zu geringem Umfang ausübte.Dem Urteil des Amtsgerichts München lag ein Pachtvertrag...