Kulturschaffende und Verwaltung suchen gemeinsame Lösungen

Kultur im Grünen - Nutzungen im öffentlichen Raum

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Freiraummanagement Grünpolitik
Abb. 1: Konzert im Körnerpark in Berlin-Neukölln. Foto: Dagmar Schwelle

Öffentliche Grün- und Freiflächen haben sich in ihren Nutzungen gewandelt: Angemeldete als auch nicht angemeldete Musik- und Kulturveranstaltungen unterschiedlicher Größe und Art lassen sich nicht aus dem Bild dieser Freiräume verbannen, sondern sind Teil einer veränderten Freiraumkultur in Berlin sowie in vielen anderen Städten. Zu dieser Nutzungsveränderung kommt ein ohnehin hoher Nutzungsdruck und somit ist die Kehrseite vieler Veranstaltungen leider eine Belastung für die städtischen Grünflächen, für andere Freiraumnutzer*innen und Anwohnende¹.

Grün- und Freiflächen weisen vielfältige Funktionen auf: Stadtklima, Biodiversität, Bodenschutz sind nur einige Schlagworte. Menschen kommen in ihnen zur Erholung unterschiedlichster Art, zum Treffen anderer Menschen und vielen weiteren Nutzungen zusammen und fördern somit das stadtgesellschaftliche Miteinander. Die Empfindlichkeit und Verträglichkeit dieser Flächen auch für kulturelle Nutzungen unterscheiden sich dabei je nach Nutzungsart, Nutzungsintensität und Standortbeschaffenheit der Fläche²,³.

Projekt Kultur im Grünen: gesamtstädtischer Aushandlungsprozess

Der Nutzungsdruck wurde mit der Corona-Pandemie und massiven Auswirkungen für die Kulturbranche seit 2020 noch einmal verschärft. Das kulturelle Leben hat sich insbesondere in den Sommermonaten draußen in Parks, auf Plätzen und Straßen abgespielt.

Kulturschaffende und Organisator*innen nicht-kommerzieller Kulturveranstaltungen benötigten (öffentliche) Freiflächen für ihre Proben, Konzerte oder Aufführungen. Auch nicht genehmigte Open-Air-Partys in der Berliner Hasenheide, im Mauerpark oder James-Simon-Park führten teilweise zu erheblichen Konflikten und Schäden und waren in den Medien präsent, wenngleich kleinere konfliktarme Veranstaltungen keine mediale Aufmerksamkeit erlangten.

Gleichzeitig wurde durch die Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa das sehr umfangreiche Projekt "Draussenstadt" initiiert, mit dem seit 2020 Projekte und Veranstaltungen von Kulturschaffenden finanziell gefördert wurden. Insbesondere 2021 fanden mehrere Kulturveranstaltungen auch auf öffentlichen Grün- und Freiflächen statt.

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Abb. 2: Open-Air-Party im Berliner Mauerpark. Foto: Dagmar Schwelle

In diesem Gesamtkontext wurde das Projekt "Kultur im Grünen" von der Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ins Leben gerufen (Laufzeit: Oktober 2020 bis Dezember 2021). Im Teilbereich "Pilotprojekte" sollten konkrete Flächen für Kulturveranstaltungen identifiziert und mit Genehmigungsbehörden und anderen Flächeneigentümer*innen erörtert werden. Im zweiten Teil-Projekt wurde ein "gesamtstädtischer Aushandlungsprozess" begonnen um - so das Ziel - Hindernisse und Konflikte, die in Verbindung mit Kultur auf öffentlichen Grün- und Freiflächen stehen, in einem gesamtstädtischen Dialog mit Akteur*innen aus den Verwaltungen (Bezirke und Senat) und der Kultur-, Kunst- und Veranstaltungsbranche zu beleuchten und gemeinsam Lösungen für freiraumverträgliche, nicht-kommerzielle Kulturveranstaltungen zu entwickeln4.

Neben drei digitalen Runden Tischen wurden einzelne Interviews mit Personen aus Verwaltung und Kulturbranche sowie eine Onlinebefragung von Kunst- und Kulturschaffenden zu ihren Erfahrungen mit Kulturveranstaltungen durchgeführt. In die Befragung gingen Antworten von 78 Kulturschaffenden ein, die sowohl Veranstaltungen auf öffentlichen als auch privaten Freiflächen im Rahmen von "Draussenstadt" durchgeführt haben.

So fließen Erkenntnisse über weitere öffentlich zugängliche oder private Freiflächen, wie Stellplatzflächen, private Gärten, Brachflächen, Gewerbeflächen, in die Analyse ein.

Nachfolgend werden die Ergebnisse aus der Konfliktanalyse des Aushandlungsprozesses von Kultur im Grünen und die daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen für eine freiraumverträgliche Kulturveranstaltung vorgestellt. Einzelne Ergebnisse aus der Umfrage fließen in den Artikel mit ein.

Hindernisse für Kultur im Grünen

Strukturelle Konflikte: Viele Genehmigungsanfragen und überlastete Verwaltung

Diese Konflikte treten insbesondere bei der Genehmigung von Veranstaltungen auf und resultieren unter anderem aus einer grundsätzlichen Überlastung der Verwaltung. Für die Bearbeitung der Anfragen stehen eingeschränkte personelle Ressourcen zur Verfügung. Da jede Anfrage nach wie vor einzeln geprüft wird, ist der Prozess sehr zeitintensiv. Auflagen werden größtenteils nicht kontrolliert. Auch seitens der Veranstaltenden wurden der hohe Genehmigungszeitaufwand sowie das Fehlen von einheitlichen Regeln zwischen den Bezirken sowie teilweise unklare Zuständigkeiten bemängelt. Für einige Kulturschaffende stellt dieser komplexe und langwierige Genehmigungsprozess ein so großes Hindernis dar, das zum Teil umgegangen wird.

Die Auslegung gesetzlicher Bestimmungen wurde als weiterer Konfliktpunkt identifiziert (z. B. das Grünanlagengesetz Berlin). Inwiefern nicht-kommerzielle Kultur beispielsweise mit der gesetzlich formulierten Zielbestimmung von Grünanlagen als "Erholungsorte der Bevölkerung" konform ist, ist für einige Verwaltungsmitarbeiter*innen nicht ausreichend geklärt.

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Abb. 3: Ausgangspunkt für die Bearbeitung des Projekts war diese Definition für freiraumverträgliche Kulturveranstaltungen auf öffentlichen Grün- und Freiflächen. Auf Basis dieser Definition wurden Grenzen und Erfordernisse für eine freiraumverträgliche Kultur entwickelt. Grafik: Birte Jung
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Abb. 4: 70 Prozent der Veranstaltungen der an der im Rahmen des Projektes durchgeführten Onlineumfrage teilgenommenen Kulturschaffenden hatten bis zu 199 Besucher*innen (N=52). Grafik: Birte Jung
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5 Die Mehrheit der Veranstaltungen der befragten Kulturschaffenden aus der Onlineumfrage gehörten mit 55 Prozent in die Kategorie einer lauten Veranstaltung (N=49). Grafik: Birte Jung
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Abb. 6: Die Umfrage ergab, dass ein Großteil der Freiflächen, auf denen Veranstaltungen stattfanden, versiegelt oder teilversiegelt waren. 21 Prozent der Flächen waren unversiegelt. Grafik: Birte Jung
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Abb. 7: Die Mehrheit der Veranstaltungen aus der Onlineumfrage fanden auf einer öffentlichen Fläche statt. 27 Prozent waren öffentliche Grünflächen/Parks. (Art der Freifläche). Grafik: Birte Jung

Flächenkonflikte: übernutzt, nicht geeignet und zu wenige Flächen

Auch originäre Flächenkonflikte tragen zur Gesamtproblematik bei. Durch zu wenig Flächen für viele Nutzende, vor allem in der verdichteten Innenstadt, entsteht unweigerlich eine Übernutzung.

Straßen- und Grünflächenämter sowie Umwelt-/Naturschutzämtern befürchten, dass eine zusätzliche kulturelle Nutzung die Gesamtlage weiter verschlechtern könnte. Neben diesem rein quantitativ gestiegenen Nutzungsdruck führt auch die Vielzahl unterschiedlicher Nutzungen (z. B. Spazieren, Sport, Spiel, Kontemplation, Treffen, Hundeauslauf etc.) zu teilweise erheblichen Konflikten (z. B. Natur-/Umweltschutzkonflikte, Lärmkonflikte) und Schäden - insbesondere auf den größtenteils unversiegelten und schadensempfindlichen Grün- und Freiflächen (wie Gehölzen und Rasenflächen), auf benachbarten Flächen sowie in der Umgebung.

Es reicht nicht aus, lediglich extreme Schäden (wie an Gehölzen) zu vermeiden. Empfindliche Vegetation hält dauerhaften regelmäßigen Belastungen nicht stand und hat eine hohe Regenerationszeit. Die Behebung von Vegetationsschäden kann bei der Absperrung einer geschädigten Rasenfläche wiederum zu Nutzungseinschränkungen führen.

Kulturelle Nutzungen unterscheiden sich in ihrer Verträglichkeit, wie auch die verschiedenen Flächen unterschiedliche Eignungen mitbringen. Es mangelt folglich an einer differenzierten Kategorisierung von Grün- und Freiflächen hinsichtlich ihrer unterschiedlichen Bedeutungen, ihren Aufgaben und teilweise fehlenden Bestimmung von (Schwerpunkt-)Funktionen. Eine Übersicht mit für nicht kommerzielle Kultur geeigneten, aber auch ungeeigneten Freiflächen fehlt weitgehend.

Insgesamt zeigte sich, dass Kultur im Grünen insbesondere auf (unversiegelten) gewidmeten Grünflächen äußerst konfliktreich ist. Stakeholder*innen im Projekt betonten mehrfach, dass der gesamte öffentlichen Raum betrachtet werden muss, wodurch versiegelte und belastbare Orte (Straßen, Plätze, Parkplätze, Sportflächen, sonstige halb-öffentliche und öffentliche Freiflächen) als Möglichkeitsräume für Kultur in den Blick treten.

Kommunikations- und Informationsdefizite und unterschiedliches Verständnis

Berlin versteht sich als Kulturmetropole und gleichzeitig als sehr grüne Stadt. Beides erfährt eine hohe Wertschätzung. Seitens der Akteur*innen besteht jedoch ein unterschiedliches Verständnis darüber, auf welchen Flächen und in welcher Art und Weise Kultur auf öffentlichen Grün- und Freiflächen stattfinden kann, ohne zu (dauerhaften) Beeinträchtigungen zu führen. Die Genehmigungsbehörden befürchten, dass nach einer Genehmigung auch weitere Veranstaltungen für eben diese Fläche genehmigt werden müssten (Gleichbehandlungsgrundsatz) oder dass Traditionsansprüche folgen könnten.

Gleichzeitig können Kulturschaffende nur bedingt einschätzen, welche Veranstaltungen unter welchen Bedingungen für welche Flächen möglich sind und wie eine freiraumverträgliche Veranstaltungsdurchführung aussieht. Einige Kunst- und Kulturschaffende unterschätzen den zeitlichen Aufwand des Genehmigungsverfahrens und werden nicht rechtzeitig aktiv. Probleme beim Finden und Verstehen von Antragsunterlagen und von Auflagen kommen hinzu.

Eine (zu) späte Kommunikation seitens der Genehmigungsverwaltung, vor allem von Regeln und Auflagen, wird als ein weiterer Konflikt aus Sicht der Kulturschaffenden gesehen.

Handlungsempfehlungen für eine freiraumverträgliche Kultur im Grünen

Die folgenden im Projekt identifizierten Handlungsansätze geben - in vier Kategorien - Lösungsansätze für die geschilderten Konflikte. Sie decken sich teilweise mit bereits in Vorgängerprojekten entwickelten Ansätzen, entwickeln diese aber teilweise weiter.

Genehmigungsprozesse optimieren, vereinfachen und digitalisieren

Genehmigungs- und Verwaltungsprozesse sollten optimiert werden. Um die vielen Anträge zu bearbeiten, Auflagen zu kontrollieren sowie Grün- und Freiflächen zu pflegen, braucht es zudem mehr Personal und Finanzmittel in der Verwaltung. Kulturämter könnten zur Unterstützung herangezogen werden und als Mittler*in zwischen Kulturschaffenden und Straßen- und Grünflächen oder Umwelt- und Naturschutzämter auftreten. Weitere Empfehlungen beziehen sich auf den Genehmigungsprozess, der bestenfalls in den nächsten Jahren vereinheitlicht, vereinfacht und vor allem digitalisiert wird. Auch Regeln und Auflagen sollten neben der Kontrolle vereinheitlicht sowie frühzeitig und verständlich kommuniziert werden.

Geeignete Flächen für Kultur identifizieren und entwickeln

Welche Nutzungen sind für welche öffentlichen Räume gewünscht? Die Bestimmung von flexiblen Leitbildern, Zielen und Funktionsschwerpunkten für öffentliche Freiflächen können helfen, mögliche Orte für Kultur zu identifizieren. Gleichzeitig sollte auch definiert werden, welche Orte sich nicht eignen und welche Flächen- und Veranstaltungskriterien für welche Flächen zum Ausschluss führen. Ein wichtiges Ziel freiraumverträglicher Kulturnutzung ist dabei die Vermeidung von dauerhaften Beeinträchtigungen2,6.

Anstatt irreversible Schäden über einen langen Zeitraum in Kauf zu nehmen, sollten deshalb regelmäßig für Kultur genutzte Freiflächen an diese Nutzung angepasst und ertüchtigt werden (z. B. Lagermöglichkeiten, mobile Bühnen, Stromanschluss). Daher sollten auch (wenn möglich) neue Freiflächen für Kultur identifiziert und - im Hinblick auf die Multicodierung öffentlicher Freiräume - dafür ausgestattet werden.7

Kulturveranstaltungen koordinieren und freiraumverträglich durchführen

Öffentliche Nutzungspläne für kulturgeeignete Freiflächen können über Nutzungsregeln, -zeiten und Standortbesonderheiten informieren und somit Transparenz schaffen. Sie können unterschiedliche Belastungsgrenzen und Verträglichkeiten für verschiedene Arten von Kulturnutzungen berücksichtigen. Dadurch können Übernutzungen auf den Flächen verhindert und Veranstaltungsanfragen für unverträgliche Veranstaltungen reduziert werden.

Eine freiraumverträgliche und nachhaltige Veranstaltungsdurchführung 6,8 verhindert Beeinträchtigungen und Schäden auf einer Fläche und in deren Umgebung. Einige dieser Maßnahmen (z. B. Mehrwegnutzung) könnten als verpflichtendes Kriterium für die Erlaubnis eingeführt werden.

Transparent kommunizieren und informieren

Persönliche Kommunikation zwischen Verwaltung und Kulturbranche sowie regelmäßige Austauschformate für die unterschiedlichen Stakeholder*innen (z. B. Runde Tische) wurden als wichtige Erfolgsfaktoren identifiziert, um gegenseitiges Verständnis zu schaffen. Genauso wichtig ist ein ressortübergreifender Austausch zwischen Fachverwaltungen. Die notwendig erachtete Unterstützung für Kulturschaffende bei der Genehmigungsbeantragung könnte zum Beispiel durch ein digitales Serviceportal oder durch eine zentrale Beratungsstelle erfolgen und die oben genannten Punkte vermitteln.

Im Sommer 2021 fungierten auf den Modellflächen sogenannte Host-Kollektive bereits als kuratierende Mittler erfolgreich zwischen Kulturschaffenden und Verwaltung und brachten für die Kulturschaffenden erhebliche Vereinfachungen im Genehmigungsprozess. Weitere Pilotprojekte können zudem als Vorbilder für andere Veranstaltende dienen, bei denen einzelne Handlungsempfehlungen in Bezirken erprobt, evaluiert und ggf. verstetigt werden.

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Abb. 8: Der Berliner Mauerpark als ein Beispiel für einen viel und übernutzten Park. Foto: Dagmar Schwelle
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Abb. 9: Der Berliner Volkspark Friedrichshain als multifunktionale Grün- und Erholungsanlage. Foto: Dagmar Schwelle

Auf dem Weg zu freiraumverträglicher Kultur?

Das Projekt "Kultur im Grünen" hat Herausforderungen bei Kulturveranstaltungen auf öffentlichen Grün- und Freiflächen unter die Lupe genommen: Übernutzung, Mangel an Freiflächen, daraus resultierende Nutzungskonflikte, knappe finanzielle und personelle Ressourcen in den Verwaltungen, Natur- und Umweltschutzkonflikte mit zum Teil irreversiblen Schäden, administrative Hürden für Kultur- und Kunstschaffende sowie Informations- und Kommunikationsdefizite beim Genehmigungsprozesses.

Einige Empfehlungen sind einfacher umzusetzen, wie zum Beispiel das Bestimmen von Ausschlussflächen für Kultur, oder das Bündeln von Informationen für Veranstaltende als ersten Schritt zu einem digitalen Serviceportal. So können schnell sichtbare Ergebnisse erzielt werden. Einzelne Handlungsempfehlungen sollten zunächst in Pilotprojekten erprobt werden. Ziel sollte dabei sein, die besten Lösungsansätze zu finden, zu optimieren, um diese im Anschluss im größeren Maßstab umsetzen zu können.

Um die Konfliktsituation mit dem Ziel einer freiraumverträglichen Kultur zu verbessern, bedarf es eines Maßnahmenkonzeptes mit längeren Zeithorizonten. Hier setzen Handlungsempfehlungen, wie die Digitalisierung des Genehmigungsverfahrens und die Identifizierung und infrastrukturelle Anpassung geeigneter Flächen - sowohl in öffentlicher als auch privater Hand - an. Der Aufbau eines Serviceportals und einer Beratungsstelle unterstützen Kulturschaffende mit wichtigem Handlungswissen.

Für eine erfolgreiche Umsetzung der Handlungsempfehlungen bedarf es neben ausreichend finanziellen Mitteln einer kontinuierlichen Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungsebenen (Senat und Bezirke) und den verschiedenen Ressorts (insb. Kultur, Umwelt).

Mit Blick auf den stetigen Wandel, dem öffentliche Räume unterliegen, leistet auch Kultur einen wichtigen Beitrag auf dem Weg zu einer gemeinschaftlich orientierten Stadtentwicklung. Freiraumplanung sollte sich wandelnde Freiraumbedürfnisse aufgreifen und in Zusammenarbeit mit allen Stakeholder*innen eine Strategie für freiraumverträgliche Kultur entwickeln, anhand derer die Maßnahmen regelmäßig überprüft und angepasst werden. So kann Kultur letztendlich auch zur Wertschätzung öffentlicher Räume beitragen.

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10 Bewertung des Genehmigungsprozess durch die Umfrageteilnehmenden auf einer Skala von 0="keine Probleme", bis 4="sehr viele Probleme/fast unmöglich": Die Ergebnisse aus der Tabelle zeigen, dass im Durchschnitt der Zeitaufwand die meisten Probleme bereitet hat (Durchschnittswert 2="einige Probleme"). Grafik: Birte Jung

Anmerkungen

1 vgl. Jung, Birte (2013): Konfliktfeld Veranstaltungen auf Grünflächen. In Stadt+Grün 12/2013. Online unter: stadtundgruen.de/artikel/konfliktfeld-veranstaltungen-auf-gruenflaechen-4164.html

2 vgl. Jung, Birte (2019): Park und Party? Ziele und Handlungsempfehlungen. In: Stadt+Grün 06/2019. Online unter: stadtundgruen.de/artikel/park-und-party-ziele-und-handlungsempfehlungen-11516.html

3 vgl. Gehrcke, Matthias (2001): Der Park als Veranstaltungsort. Über Veranstaltungen im Grünen und deren Verträglichkeit. In: Stadt+Grün Jg. 50 (5). S. 325-332.

4 Das Teilprojekt "Gesamtstädtischer Aushandlungsprozess" wurde im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz von Dr. Birte Jung durchgeführt.

5 vgl. Henze, Eva (2016): Grenzen der Belastbarkeit. Wie viel Event vertragen Stadtparks. In: Garten + Landschaft. Jg. 126 (2016). Nr. 6. S. 34-35.

6 Jung, Birte (2019): Eventisierungsdruck. Nachhaltige Nutzung öffentlicher Freiräume als Veranstaltungsorte. Veröffentlichte Dissertation an der Technischen Universität Berlin. Online unter: dx.doi.org/10.14279/depositonce-9063

7 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, (2020): Charta für das Berliner Stadtgrün. Eine Selbstverpflichtung des Landes Berlin.

8 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) & Umweltbundesamt (UBA) (2020): Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen. Online unter: www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Broschueren/veranstaltungsleitfaden_bf.pdf

Dr.-Ing. Birte Jung
Autorin

Landschaftsplanerin

Dipl.-Ing. Toni Karge
Autor

Wissenschaftlicher Angestellter SenUMVK Berlin, Referat Freiraumplanung & StadtgrünReferat Freiraumplanung & Stadtgrün

Senat von Berlin

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