Privat kontra Allgemeinwohl

Kurort Badenweiler schafft die Baumschutzsatzung ab

Baumschutz Grünpolitik
Badenweiler, Markgrafenstr, diverse Baumgruppen waren geschützt. Foto: Andreas Paul

Es ist für einen bekannten Kurort nicht verständlich, dass eine seit 1992 bestehende Baumschutzsatzung im 2. Jahrzehnt dieses Jahrhunderts aufgehoben wird. Mit einem Kurort verbindet man einen durch Grün geprägten Erholungsraum mit öffentlichen und privaten Grünflächen. Bäume spielen dabei eine wichtige Rolle für das Orts- und Landschaftsbild, für die Erholungsqualität, für das Klima, den Naturhaushalt und vieles mehr.

Seit man endlich die Klimaveränderung ernster nimmt und eine Diskussion über eine grüne "Infrastruktur" in Städten und Gemeinden führt, sollte man über den Sinn einer Baumschutzsatzung neu nachdenken. Das Thema ist aber noch nicht in allen Rathäusern angekommen. Vor allem in manchen ländlichen Gemeinden, die von Wald und Kulturlandschaft umgeben sind, meinen die Menschen, dass Baumschutz für sie keine Rolle spielen würde.

Trotz der wissenschaftlich nachgewiesenen positiven Wirkung auf das lokale wie globale Klima werden im Markgräfler Land für Bauvorhaben alte, zusammenhängende Baumbestände für Verkehrsbauten, Wohnungs- und Gewerbebau beseitigt. So auch in Badenweiler trotz der im letzten Jahr noch bestehenden Baumschutzsatzung. Außer einem durch Bebauungsplan abgesicherten Baufenster wurde ohne Prüfung durch die Gemeinde ein Baumbestand von 1600 Quadratmeter kurzerhand gefällt. Ein großer Teil des Bestandes hätte integriert werden können. Es fehlt hier an umsichtigen Bürgermeistern, Politikern, Verwaltungen, Planern und Bauherren, die die Komplexität von umfassender Umwelt- und Ortsplanung unter den aktuellen Anforderungen verstanden haben und umsetzen können.

Was waren die Gründe zur Abschaffung der Baumschutzsatzung in der Gemeinde Badenweiler? Nachfolgend wird aus der Begründung in verkürzter Form berichtet.

Im Rahmen der Neuorganisation der Forstverwaltung zum 01.01.2020 fiel die langjährige Form der naturschutzrechtlichen Beurteilung durch den örtlichen Revierleiter weg. Für eine Zwischenlösung hat sich der ehemalige Revierleiter bereit erklärt, die Prüfungen auf ehrenamtlicher Basis und kostenneutral für die Antragsteller für einen bestimmten Zeitraum zu übernehmen.

In der Zukunft müsste eine externe Begutachtung vorgenommen werden. Für die Antragsteller wäre es nur schwer vermittelbar, wenn hierfür von einer Firma ein Baumgutachten gegen Entgelt erstellt werden müsste. Die Verwaltung sah keinen Nutzen aufgrund der Kosten. Einen Statiker würde jeder bezahlen, wenn er baut. Für ein Gutachten zu zahlen, um zum Beispiel den Wert für einen zu fällenden, unter Schutz stehenden Baum zu ermitteln, ist angeblich keine Bereitschaft vorhanden.

Ein weiterer Grund für die Abschaffung der Satzung war die Feststellung, dass viele der mittelgroßen Städte und Kommunen in den vergangenen Jahren die Baumschutzsatzung abgeschafft hätten, um Kosten zu sparen oder Bürokratie abzubauen oder weil die Satzung nicht mehr zeitgemäß erschien. Mit neoliberaler Ideologie wird man beim Schutz und der Entwicklung der Umwelt nicht weiter kommen.

Fehlt die Baumschutzsatzung, hat die Gemeinde nur noch wenig in der Hand, Bäume privat wie öffentlich zu schützen, was den vielen privaten Bauträgern nur entgegen kommt. Die meisten Gemeindevertreter*innen, der Bürgermeister und die Verwaltung waren weiter der Meinung, dass Baumschutzsatzungen in das Eigentumsrecht eingreifen und die Eigentümer daran gehindert würden, mit den Bäumen entsprechend § 903 BGB "nach Belieben" verfahren zu können.

Leider wird vergessen, dass es den Art. 14 Abs. 2 GG gibt, der beinhaltet, dass Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Wenn privater Baumbestand nachweislich neben den öffentlichen Bäumen auch der Klimaverbesserung dient, so kann nicht nach Belieben gehandelt werden. Es geht um das Gemeinwohl. Dies wird sehr oft vergessen.

Weiter zu lesen ist, dass auf vielen Privatgrundstücken Bäume stehen, die im Grundsatz in den Wald gehören. Man muss hier die Frage stellen, seit wann unterscheidet man Waldbäume und Bäume, die in einem privaten Garten zu stehen haben. Und wenn Waldbäume im Garten stehen, dann kann man sie erst recht zu Brennholz verarbeiten?

Weil Badenweiler und seine Ortsteile im Umland einen hohen Anteil an forstlichem Baumbestand aufweisen, ist dies eine weitere Begründung, dass die Baumschutzsatzung aufgehoben werden kann.

Ob der nachfolgende Punkt noch zur Begründung der Aufhebung der Baumschutzsatzung herangezogen werden kann, ist fragwürdig. Aber er soll hier noch aufgeführt werden: "Durch die Aufhebung der Baumschutzsatzung übergibt man der Bürgerschaft mehr Eigenverantwortung, da die Entscheidungsmöglichkeit wieder allein beim mündigen Bürger liegt."

Das beschriebene Vorgehen der Gemeinde Badenweiler und die oben aufgeführten Argumente sind zu einem Teil fachlich kaum nachvollziehbar. Die Mehrheit im Gemeinderat hat aber so entschieden. Ein entscheidender Teil zur Klimaverbesserung in Städten und Gemeinden können nur von den Kommunen geleistet werden. Dafür müssen sie sich ihrer rechtlichen Möglichkeiten bewusster werden und diese auch einsetzen.

Eine Baumschutzsatzung, die heute kaum noch jemand infrage stellen sollte, gehört mit in den Instrumentenkasten von umweltorientierter Orts- und Stadtplanung.

Prof. Andreas Paul,
a.o.paul@t-online.de

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