Städtebau-Fördermittel für Kleingärten

Länder entscheiden selbst, ob sie bauliche Maßnahmen fördern

Kleingärten
Die Forderung des Bundesverbandesdeutscher Gartenfreunde (BDG), auch Kleingärten als möglichen Adressaten von Städtebaufördermitteln zu betrachten, könnte jetzt Gehör finden. Foto: Dieter Schütz/pixelio.de

Kleingärten sind notwendige Infrastruktur in den Städten und Gemeinden. Wie jeder andere Teil der Infrastruktur auch, müssen sie immer wieder an die sich wandelnden Gegebenheiten in unseren Städten und Gemeinden angepasst werden. Aus dieser Überzeugung leitet der Bundesverband deutscher Gartenfreunde (BDG) zusammen mit seinen Mitgliedsverbänden schon seit langem eine Forderung ab: Auch Kleingärten sollen als möglicher Adressat von Städtebaufördermitteln betrachtet werden. Im Rahmen eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts solle es den Kommunen möglich sein, auch Städtebaufördermittel für den Auf-, Aus-, Rück- und Umbau von Kleingartenanlagen zu beantragen.

In der Praxis ist dieses Vorhaben aber bisher stets gescheitert. So wurde in einigen Bundesländern auf Ebene der Ministerialbürokratie, die letztendlich die Rahmenbedingungen für die Verteilung der Fördermittel festlegt, argumentiert, dass der Einsatz von Städtebaufördermitteln für Kleingärten von Seiten des Bundes nicht vorgesehen sei. Spätestens an diesem Argument scheiterte bisher der Zugriff auf Mittel beispielsweise aus den Programmen Soziale Stadt oder Stadtumbau Ost. Auf Bitten des BDG hat sich nun die Berichterstatterin für das Kleingartenwesen der SPD-Bundestagsfraktion, Ulli Nissen, an das für Städtebau zuständige Bundesministerium (BMUB) gewandt, um für das Kleingartenwesen Klarheit in dieser Frage zu schaffen. Auf ihre Anfrage erhielt sie vom Parlamentarischen Staatssekretär Florian Pronold die Antwort, dass "eine Förderung von baulichen Maßnahmen in Kleingartenanlagen durch die Städtebauförderung grundsätzlich nicht ausgeschlossen" sei. Pronold machte in seiner Antwort auch deutlich, wo letztendlich über den Einsatz der Mittel befunden wird: "Die Entscheidung über eine Förderung obliegt der Kommune beziehungsweise im Antragsverfahren dem jeweiligen Bundesland."

Ausgehend von dieser Klarstellung kann jetzt endlich für Klarheit in den Bundesländern gesorgt werden. Es liegt nun bei den einzelnen Landesministerien, ob sie zukünftig Städtebaufördermittel für Maßnahmen in Kleingartenanlagen zur Verfügung stellen wollen.

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