Sportanlagenlärmschutzverordnung

Längeres und lauteres Kicken möglich

Lärm Recht und Normen
Die Immissionsrichtwerte für Sportanlagen werden werktags wischen 20.00 und 22.00 Uhr sowie sonntags und an Feiertagen zwischen 13.00 und 15.00 Uhr um fünf Dezibel erhöht. Foto: Jan Claus, pixelio.de

Sportplätze sollen intensiver und länger genutzt werden können. Das sieht eine vom Bundesrat beschlossene Lockerung der Sportanlagenlärmschutzverordnung (Salvo) vor. Die Immissionsrichtwerte für die abendliche Ruhezeit zwischen 20.00 und 22.00 Uhr sowie die nachmittägliche Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen zwischen 13.00 und 15.00 Uhr werden um fünf Dezibel erhöht.

Außerdem gibt es mehr Rechtssicherheit für den Altanlagenbonus von Sportstätten, die vor 1991 entstanden sind. Sie können nun auch nach einer Sanierung die alten Lärmschutz-Richtwerte behalten. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) lobte den Beschluss als einen "Steilpass". Die Bundesregierung habe einen zeitgemäßen Interessenausgleich zwischen Sportlern und Immissionsschutz geschaffen. Die lokalen Sportvereine waren immer wieder in das Visier von Anwohnern der Sportplätze geraten, die gegen einen längeren Betrieb der Anlagen in den Abendstunden sowie an Sonn- und Feiertagen geklagt hatten.

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