Eichenprozessionsspinner

Landschaftsgärtner dürfen NeemProtect anwenden

Foto: BGL

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua) hat die Zulassung zur Anwendung des Biozids NeemProtect geändert. Ab sofort können Landschaftsgärtner mit Pflanzenschutzsachkunde NeemProtect zum Schutz der menschlichen Gesundheit bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) einsetzen. Im aktuellen baua-Dokument zur "Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidproduktes NeemProtect Produktart 18 mit der Zulassungsnummer DE-0011980-18" wurde die sogenannte Verwenderkategorie erweitert. Mit der Erweiterung darf das...
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Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Stadt+Grün 06/2019 .

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