Entwurf Vergabeverordnung

Lob für Stärkung von Planungsrecht und Architekturleistungen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bereitet derzeit die Novellierung des Vergaberechts vor. Hintergrund ist die zwingende Umsetzung dreier EU-Vergaberichtlinien bis April 2016.

Die deutschen Architekten und Ingenieure und ihre Verbände unter anderem der Bund der Deutschen Landschaftsarchitekten, bdla, begrüßen wesentliche Elemente des vorgelegten Entwurfs einer neuen Vergabeverordnung (VgV). Hierzu gehört insbesondere die Implementierung eines gesonderten Abschnitts für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen. Weiter heißt es: "Auch wenn aufgrund der politischen Vorgaben auf eine eigenständige Vergabeordnung verzichtet werden musste, die aus unserer Sicht zu mehr Transparenz und Eindeutigkeit beigetragen hätte, so anerkennen wir die Bestrebungen des Verordnungsgebers, den Belangen der besonderen Leistungen der Architekten und Ingenieure gerecht zu werden. Dazu gehören vor allem, die Planungswettbewerbe und Architekten- und Ingenieurleistungen zu stärken. Hier ist jedoch eine noch deutlichere Verankerung erforderlich. Zusammen mit einer angemessenen Anwendung von Auswahl-, Eignungs- und Zuschlagskriterien bieten Planungswettbewerbe nicht nur die Gewähr für qualitativ hochwertige Planungsleistungen, für Innovation und - ganz im Sinne des Vergaberechts - für den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot; sie bieten kleinen und jungen Büros auch die größtmögliche Chance, bei Vergaben berücksichtigt zu werden.

Diese positiven Ansätze dürfen nicht durch Regelungen konterkariert werden, die zu einer überdurchschnittlich hohen Belastung gerade dieser Büros oder gar zu deren Ausschluss führen. Ebenso steht der zum Teil neue Ansatz zur Berechnung des Auftragswertes einer kleinteiligen und mittelstandfördernden Vergabe entgegen."

Die ausführliche Stellungnahme der deutschen Architekten und Ingenieure gibt es unter:

bdla.de/files/397/Oeffentlichkeitsarbeit/Fachpositionen/Stellungnahme_Planerverbnde_RefE_VgV.PDF

Eine sehr kritische Würdigung der Novellierungsabsichten hat ergänzend die Bundesingenieurkammer vorgelegt. "Die vom BMWi geplanten Änderungen benachteiligen massiv kleine und mittelgroße Planungsbüros und gehen weit über den von der EU vorgegebenen Rahmen hinaus", so Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer, Präsident der Bundesingenieurkammer, zur laufenden Novellierung.

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