„Marienhöfe“ als multifunktionaler Spielraum mit Versickerungsfläche

Multicodierung eines öffentlichen Spielplatzes in Dresden

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In Anbetracht der Herausforderungen des Klimawandels und der Urbanisierung gewinnen multifunktionale Freiflächen in Städten zunehmend an Bedeutung. Ein gutes Beispiel für diese Entwicklung befindet sich im Wohnquartier "Marienhöfe" in Dresden.
Regenwasserbewirtschaftung Freiraumplanung
1 Kinderspielplatz – Kletteranlage im Fallschutzkies und Parkbänke. Foto: Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft

Im vergangenen Jahr wurde dort ein öffentlicher Spielplatz eröffnet, der nicht nur der Freizeitgestaltung und Erholung dient, sondern auch als Retentionsfläche für Starkregenereignisse sowie zur effektiven Niederschlagsbewirtschaftung des Wohnquartiers fungiert.

Dieser Artikel beleuchtet die Herausforderungen, den Planungsprozess und die Erfolge der Quartiersplanung und verdeutlicht, wie entscheidend die frühzeitige Abstimmung aller Beteiligten ist, um eine nachhaltige Kombination von Spiel- und Versickerungsanlagen zu erreichen.

Von der Militärstadt Albertstadt zum Quartier Marienhöfe

Das neu gestaltete Quartier Marienhöfe erstreckt sich über eine Fläche von etwa acht Hektar am nördlichen Rand der Äußeren Dresdner Neustadt und ist Teil der ehemaligen Militärstadt Albertstadt. Um 1870 wurden entlang der Stauffenbergallee Grenadierkasernen sowie rückwärtig eingeschossige Stallungen errichtet. Ein Teil dieser historischen Bauten wurde durch den Luftangriff am 13. Februar 1945 zerstört. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Gelände von der sowjetischen Armee militärisch genutzt, während sich auf den brachliegenden Flächen eine Ruderalvegetation entwickelte.

Im Jahr 2014 initiierte die Landeshauptstadt Dresden in Zusammenarbeit mit den Grundstückseigentümern ein Werkstattverfahren zur städtebaulichen und freiraumplanerischen Gestaltung sowie zur Wiedernutzbarmachung des Gebiets, das unter dem Namen Albertstadt Ost bekannt wurde. Die historischen Gebäude der ehemaligen Grenadierkasernen an der Stauffenbergallee dienten als gestalterische Orientierung für die Planung des Hochbaus.

Der Entwurf des Büros Lorenzen Architekten aus Berlin und Kopenhagen wurde als Sieger des Wettbewerbs ausgewählt und bildete die Grundlage für die Aufstellung eines Bauleitplanverfahrens. Ziel war es, die ehemalige Militärfläche in einen attraktiven Wohnstandort umzuwandeln und gleichzeitig die denkmalgeschützte Bausubstanz im Umfeld zu integrieren.

Der Bebauungsplan Nr. 392 Dresden-Neustadt Nr. 40 Albertstadt Ost, Stauffenbergallee/Marienallee wurde 2015 aufgestellt und trat fünf Jahre später in Kraft. Geplant sind 600 bis 650 Wohneinheiten sowie eine großzügige öffentliche Grünfläche mit einem Kinderspielplatz in der Quartiersmitte. Zur Gestaltung, Umsetzung und Finanzierung des Quartiers wurde ein städtebaulicher Vertrag zwischen dem Bauherrn der Marienhöfe und der Stadt geschlossen. Derzeit sind alle Verkehrsanlagen, die öffentliche Grünanlage und ungefähr 70 Prozent der Gebäude errichtet.

Zu Beginn der Planungsphase fanden intensive Abstimmungen zwischen den Fachämtern, Eigentümern und Behörden statt. Eine öffentliche Grünanlage im Quartier war gesetzt, jedoch mussten noch weitere Themen, wie auch die medientechnische Erschließung, geplant werden.

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2 Werkstattverfahren Albertstadt Ost – Siegerentwurf. Abb.: Entwurf Lorenzen Architekten GmbH, Berlin/Kopenhagen

Entwässerung des Gebiets: Herausforderungen und Lösungen

Für das neu zu erschließende Wohnquartier war die Ableitung von Schmutz- als auch von Niederschlagswasser zu gewährleisten. Das Schmutzwasser kann problemlos in die öffentlichen Abwasser-Kanäle der Stauffenbergallee abfließen. Die Ableitung des Niederschlagswassers stellte sich jedoch als deutlich komplexer heraus. Die Einleitung von Niederschlagswasser in die Regenwasserkanalisation war nur eingeschränkt möglich, da das Niederschlagswasser lediglich über die öffentliche Kanalisation in die Vorflut, das nahegelegene Fließgewässer Prießnitz, abgeleitet werden kann. Obwohl in den vorhandenen Regenwasserkanälen der angrenzenden Marienallee und Stauffenbergallee hydraulische Reserven vorhanden waren, ist die Einleitung des Niederschlagswassers in die Prießnitz durch eine wasserrechtliche Erlaubnis limitiert.

Angesichts der spezifischen Gegebenheiten des Plangebietes und der Beschaffenheit des Bodens kam die Überlegung zum Tragen, das Niederschlagswasser über Versickerungsanlagen dem Grundwasser zuzuführen.

Besonderheiten des Bodens zur Versickerung

Das Quartier liegt im Übergangsbereich zum Waldgebiet der Dresdner Heide, in der Elbtalzone, auf einer pleistozänen Hochfläche. Hier kommen lokale Schmelzwassersande aus der Saalekreidezeit mit einer Mächtigkeit von über zehn Metern vor. Unter diesen Sandschichten liegen Flussande und -kiese, die von einem etwa 100 Meter mächtigen Pläner, einem Tonstein der Oberen Kreide, unterlagert werden. Der mittlere Grundwasserstand liegt ungefähr 33 Meter unter der Geländeoberkante.

Aufgrund des anstehenden, sehr gut versickerungsfähigen Bodens, der einen Durchlässigkeitswert von kf = 9x10-4 m/s bis 2x10-³ m/s aufweist, konnte ein innovatives Entwässerungskonzept entwickelt werden. Dieses sieht die Implementierung einer zentralen unterirdischen Versickerungsanlage unter der öffentlichen Grünfläche vor. Diese Lösung ermöglicht nicht nur eine effektive Bewirtschaftung des Niederschlagswassers, sondern trägt auch zur nachhaltigen Entwässerung des neuen Wohngebiets und zur Grundwasseranreicherung bei.

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3 Regentrennbauwerk und ein Regenklärbecken im Bau; Landeshauptstadt Dresden. Foto: Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft
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4 Rigolenkörper nach dem Einbau. Foto: Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft

Wasserrechtliche Anforderungen

Das gesamte Gebiet des Bebauungsplanes liegt in der Trinkwasserschutzzone III B der Wasserfassung Saloppe/Albertstadt. Große Teile des Gebietes sind zudem aufgrund der militärischen Vornutzung als Altlastenverdachtsfläche "Stabsgelände Stauffenbergallee" registriert. Daraus ergeben sich an die Versickerung des Niederschlagswassers besondere Anforderungen. Neben einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz für die Benutzung des Grundwassers ist eine wasserrechtliche Genehmigung für den Bau und Betrieb der Versickerungsanlage und aller anderen Abwasseranlagen nach § 55 Absatz 2 Sächsisches Wassergesetz erforderlich. Die Ausführung der Anlage und ihr Betrieb müssen sich den Anforderungen des Trinkwasserschutzes unterordnen. Die Bemessung der Vorreinigung und der Versickerung erfolgten gemäß dem zum Zeitpunkt der Genehmigung gültigen Regelwerk DWA-A 138 (2005) und DWA-M 153 (2007). Der Versickerungsanlage wurde deshalb eine Absetzanlage der Kategorie D24 in Gestalt eines Regenklärbeckens vorgeschaltet. Damit ist der Nachweis erbracht, dass die Abflussbelastung B kleiner als die Gewässerpunktzahl G = 8 für das Grundwasser innerhalb der Schutzzone III B ist. Gemäß Baugrundgutachten wurden am geplanten Standort der Versickerung ungeeignete Auffüllungen in unterschiedlicher Mächtigkeit nachgewiesen. Auffüllungen sind insbesondere wegen der möglichen Inhomogenität in der Bodenstruktur und der Sorge vor möglichen Schadstoffbelastungen für Versickerungen nicht geeignet. Mit einem gezielten Einbringen von Wässern in verunreinigte Auffüllungen/Böden oder Altlasten ist die Mobilisierung von Schadstoffen und somit eine schädliche Beeinflussung der Grundwasserbeschaffenheit zu besorgen. Diese Auffüllungen waren im hydraulischen Einflussbereich der Versickerungsanlage auszutauschen. Die Arbeiten mussten durch einen Sachverständigen begleitet und dokumentiert werden. Damit konnte sichergestellt werden, dass ein Austrag von Schadstoffen aus den Auffüllungen in das Grundwasser ausgeschlossen wird. Für den zukünftigen Betrieb der Anlagen bestehen aufgrund der Lage in der Trinkwasserschutzzone erhöhte Anforderungen an die Eigenkontrolle. Insbesondere ist die Dichtheit der Kanäle und der Absetzanlage häufiger zu kontrollieren.

Regenwasserbewirtschaftung – Versickerung und Retentionsflächen

Das Regenwasser von Grundstücken und begrünten Gebäuden, Straßen und Gehwegen wird über ein Regentrennbauwerk und ein Regenklärbecken in eine 40 Meter lange und etwa zehn Meter breite Rigole geleitet, wo es anschließend dem Grundwasser zugeführt wird.

Im Rahmen der Planung wurde berücksichtigt, dass das im Plangebiet anfallende Regenwasser bei einem 5 jährigen Regenereignis vollständig unterirdisch in der Rigole aufgefangen wird. Dieser Prozess erfolgt innerhalb von etwa 90 Minuten, sodass das Wasser schnell versickern kann. Bei einem 30-jährigen Regenereignis kann das Regenwasser nach dem anfänglichen Vollfüllen der Rigolenkörper über die Öffnungen der Kontrollschächte flächig austreten und im darüber gelegenen Spielplatzbereich langsam anstauen. In diesem Bereich kann ein Einstauvolumen von etwa 720 Kubikmetern innerhalb von 90 Minuten zwischengespeichert werden, wobei ein maximaler Pegel von 50 Zentimetern erreicht werden kann. Nach 90 Minuten beginnt der Wasserstand, bis zur vollständigen Versickerung des Wassers, sowohl breitflächig über den Spielplatz als auch unterirdisch in den Rigolenkörpern, wieder zu sinken.

Zur zusätzlichen Sicherheit wurde eine Überlaufleitung des Rigolenkörpers in die Kanalisation installiert. Die Überlaufleitung ermöglicht eine kontrollierte Ableitung des eingestauten Niederschlagswassers. Ein plötzlicher Überstau der Spielplatzfläche ist somit nicht zu erwarten. Aufgrund des anstehenden Heidesandes ist zudem eine dauerhafte Überflutung der öffentlichen Fläche ausgeschlossen.

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5 Spielwiese über der Rigole mit Minitoren und Zielwurftrainer. Foto: Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft
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6 Spielplatz als Regenrückhaltefläche. Foto: Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft

Der Retentionsraum – Grünanlage mit Spielplatz

Die öffentliche Grünanlage als Retentionsfläche ist muldenartig gestaltet, liegt unter dem angrenzenden Straßenniveau und besitzt eine Fläche von 2350 Quadratmetern. Die Spielbereiche sind für Kinder der Altersgruppe zwischen sechs und 14 Jahren errichtet. Die Anlage wird von einem mit sandfarbenen Betonplatten befestigten Parkweg in zwei Bereiche unterteilt. Ein barrierefreier Zugang wurde in südlicher Richtung geschaffen. Im nördlichen Bereich der Parkanlage befindet sich eine komplexe Kletterkombination, welche zum Balancieren, Klettern, Rutschen, Turnen, Hangeln und Abhängen einlädt. Im südlichen Bereich, direkt über der unterirdischen Rigole, wurde eine Spielwiese mit zwei Minitoren sowie ein Zielwurftrainer gestaltet. Zwei Tischtennisplatten mit Jugendbänken sind westlich der öffentlichen Grünanlage eingeordnet. Zum Verweilen sind in der Parkanlage Hockerbänke und Lehnenbänke platziert.

In der öffentlichen Grünanlage wurden 15 Bäume, 235 Großsträucher, 3180 Stauden und zahlreiche Narzissen in den Böschungsbereich gepflanzt. Bei der Auswahl der Bepflanzung wurde viel Wert auf heimische, vogelnähr- und insektenfreundliche sowie trockenheitsverträgliche und klimaangepasste Vegetation gelegt.

Besonderheiten bei der Gestaltung des Spielplatzes

Bereits in der frühen Planungsphase, konkret in der Leistungsphase 0, wurden zwischen der Stadtentwässerung Dresden und dem Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft Abstimmungen und Vereinbarungen zur Gestaltung sowie zur späteren Betreibung und Unterhaltung der Anlage getroffen. Auch die Untere Wasserbehörde, ein Sachverständiger für Spielplätze und der Kommunale Schadensausgleich waren in diesen Prozess eingebunden.

Einstau in der Retentionsmulde

Bei der Gestaltung der Grünanlage mit Spielplatz wurde das Forschungsprojekt "MURIEL Multifunktionale Retentionsflächen" genutzt. Im Teil 3: "Arbeitshilfe für Planung, Umsetzung und Betrieb" sind wichtige und hilfreiche Handhabungen zum Thema aufgearbeitet und entsprechende DIN und Regelwerke aufgeführt. Laut den Vorgaben von MURIEL und der DIN 18034 "Spielplätze und Freiräume zum Spielen – Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb" sollte die maximale Einstauhöhe für Spielplätze 40 Zentimeter nicht überschreiten. Die überarbeitete DIN, die im Dezember 2020 unter der Bezeichnung DIN 18034-1 veröffentlicht wurde, erlaubt nun jedoch eine höhere Wassertiefe von bis zu 60 Zentimetern für stehende Gewässer.

Die Gestaltung des Parkweges

Der mit neun Prozent Gefälle gestaltete Parkweg führt in die muldenartige Grünanlage. Der geneigte Weg dient nicht nur den Kindern zum Roller-, Fahrradfahren und Skaten, sondern ebenfalls der Stadtentwässerung als Wartungsweg für die Unterhaltung der unterirdischen Versickerungsanlage. Daher war es erforderlich, den Weg in einer entsprechenden Breite zu gestalten. Um sicherzustellen, dass die Kinder die Flächen mit ihren Rollspielgeräten optimal nutzen können, kamen großformatige Betonplatten mit einer Minifase zum Einsatz, die mit schmalen Fugen verlegt wurden. Zusätzlich ist eine Schotterrasenfläche für Wartungsfahrzeuge innerhalb der Grünanlage integriert. Diese durchdachte Gestaltung trägt sowohl zur Sicherheit der Kinder als auch zur Funktionalität der Grünanlage bei und gewährleistet, dass alle Anforderungen an Nutzung und Wartung erfüllt werden.

Bodenverhältnisse und Vegetation

Der anstehende durchlässige Boden in der Grünanlage ist optimal geeignet, um das eingestaute Niederschlagswasser schnell versickern zu lassen. Um den Wurzeln der Vegetation ausreichend Speichervolumen im Oberboden zu bieten, wurde der anstehende Boden mit humusreichem Oberboden angereichert. Auf den relativ steilen Böschungen wurden der gemischte Oberboden aufgebracht und dicht mit Bodendeckern bepflanzt. Diese Maßnahmen fördern die rasche Entwicklung einer geschlossenen Vegetationsschicht und verhindern Erosionen an den Böschungen.

Spiellandschaft

Die Spiellandschaft wurde aus Edelstahl konstruiert, um eine langlebige und pflegeleichte Lösung zu gewährleisten. Der Verzicht auf Holz ermöglicht eine problemlose Reinigung nach einem möglichen Einstau und verhindert Verwitterung. Unter der Kletteranlage kam Fallschutzkies zum Einsatz. Holzhackschnitzel wären bei einem Einstau der Retentionsanlage ungeeignet, da das organische Material Wasser aufnimmt und zu lange speichert.

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7 Jugendbereich – Tischtennisplatten und Jugendbänke. Foto: Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft
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8 Erschließung – Wartungs- und Anlagenweg. Foto: Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft

Sicherheit und Risikobewertung

Der Sachverständige für Spielplatzsicherheit äußerte keine Einwände gegen die geplante Ausführung der multifunktionalen Fläche. Dies wurde damit begründet, dass eine tatsächliche Überflutung der Spielflächen ein sehr seltenes Ereignis darstellt, das üblicherweise mit Witterungsbedingungen einhergeht, die eine Nutzung des Spielplatzes unwahrscheinlich machen. Der Gutachter empfahl, an den üblichen Spielplatzschildern einen zusätzlichen Hinweis anzubringen: "Achtung Regenwasserversickerungsanlage – keine Spielplatznutzung bei Überflutung". Der Handlungsleitfaden MURIEL weist zudem darauf hin, dass die Verkehrssicherungspflicht gegenüber Kindern insoweit eingeschränkt ist, als darauf vertraut werden darf, dass Eltern oder Betreuungspersonen ihrer Aufsichtspflicht nachkommen (MURIEL Teil 3, Seite 27).

Die Grünanlage wurde mit einem Stabmattenzaun eingefriedet. Obwohl aus Sicherheitsgründen kein Zaun für den Spielplatz erforderlich war, ermöglicht dieser im Falle eines Einstaus im Retentionsraum, eine unkomplizierte Sperrung der öffentlichen Grünanlage.

Unterhaltung und Nutzung

Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der Stadtentwässerung Dresden und dem Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft wurden mehrere wichtige Vereinbarungen getroffen, um die ordnungsgemäße Nutzung und Pflege der öffentlichen Grünanlage sicherzustellen:

Die Verwaltung der öffentlichen Grünanlage obliegt dem Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft, welches für die Pflege der Vegetation sowie der Spielgeräte verantwortlich ist. Die Wartung der unterirdischen abwassertechnischen Einbauten wird von der Stadtentwässerung Dresden übernommen.

Im Eingangsbereich der Grünanlage wird ein Hinweisschild aufgestellt, das die Nutzer informiert: "Hinweis an die Nutzer: Unter dem Spielplatz befindet sich eine Regenwasserversickerungsanlage. Bei extremem Starkregen kann es zum Einstau auf dem Spielplatz bis zu 50 Zentimeter Höhe kommen. Es besteht dann ein Betretungsverbot."

Im Falle eines Überstaus der Retentionsanlage wird die Fläche umgehend gesichert. Die Entscheidung über die Wiederfreigabe der Fläche für die Spielplatznutzung treffen beide Vertragspartner gemeinsam. Vor der Wiedereröffnung werden die Spielgeräte je nach Verschmutzungsgrad gereinigt und der Fallschutz gegebenenfalls ausgetauscht. Vertraglich ist festgelegt, wer für die Pflege, Instandhaltung und Verkehrssicherung der öffentlichen Grünanlage sowie des Spielplatzes im Falle eines Einstaus verantwortlich ist.

Derzeit sind die Flächen und Anlagen noch im Eigentum des Bauherren und werden von diesem unterhalten. Mit der Übertragung des Flurstücks an die Landeshauptstadt Dresden treten die in den zuvor beschriebenen Verträgen festgelegten Zuständigkeiten in Kraft.

Fazit

Ein wesentlicher Aspekt für eine erfolgreiche Multicodierung auf Freiflächen ist die frühzeitige Einbeziehung der Nutzerinteressen aller Beteiligten und Akteur:innen um Fragen zur Haftung, Verkehrssicherheit zu klären und Bedenken und Hemmnisse auszuräumen. Darüber hinaus fördert dieser Planungsprozess Akzeptanz, Verantwortung, Mitwirkung und Teilhabe, um die Grünanlagen nachhaltig zu sichern und zu pflegen.

Literatur und Quellen

MURIEL – Multifunktionale Retentionsflächen, Arbeitshilfe aus dem DBU- geförderten Vorhaben, übergeben durch die StEB Köln, Teil 3: Arbeitshilfe für Planung, Umsetzung und Betrieb.

DIN 18034 "Spielplätze und Freiräume zum Spielen – Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb".

DWA-A 138: Arbeitsblatt DWA-A 138 Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser, Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., Hennef, 2005.

DWA-M 153: Merkblatt DWA-M 153 Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser, Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., Hennef, 2007.

Links

https://t1p.de/bmwsb-weissbuch
https://t1p.de/umweltbundesamt-tatenbank
https://t1p.de/umweltbundesamt-energie
https://t1p.de/charta_
https://www.staedtetag.de/themen
Werkstattverfahren Albertstadt Ost
https://t1p.de/Werkstatt_

Bebauungsplan

https://stadtplan.dresden.de; siehe unter Planen&Bauen, Bebauungspläne

 Uta Bornitz
Autorin

Sachbearbeiterin Bescheide/B-Pläne

Stadtentwässerung Dresden
 Eckhardt Kristin
Autorin

Sachbearbeiterin Planung/Bauleitplanung/Konzepte

Landeshauptstadt Dresden
 Ulrike Lindner
Autorin

Sachbearbeiterin Niederschlagswasserbewirtschaftung

Landeshauptstadt Dresden

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