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Dem klageabweisenden rechtskräftigen Berufungsurteil des OLG Hamm vom 26.08.2022 -I- 26 U 157/20 - lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 11.08.2015 stürzte eine in Hanglage stehende Eiche vom Waldrand des Waldgrundstückes der beklagten Kommune auf das benachbarte Grundstück des Klägers zu 1 und beschädigte sein dort geparktes Fahrzeug schwer. Die Klägerin zu 2 ist der Vollkaskoversicherer des Klägers zu 1. Sichtkontrollen des schadensursächlich gewordenen Baumes durch die beklagte Stadt haben in der Vergangenheit nicht stattgefunden. Zwischen...