GALK-Tagung mit Kooperationspartnern

Natur in der Stadt

Artenschutz Fachtagungen und Kongresse
Wenngleich die deutliche Stärkung des besonderen Artenschutzes grundsätzlich sehr erfreulich ist, sammeln die Kommunen doch sehr unterschiedliche Erfahrungen bei der Umsetzung. Foto: Marctwo, pixelio.de

Im Rahmen der fachlichen Kooperation zwischen dem AK Landschaftsplanung des Bundesverbandes Beruflicher Naturschutz (BBN) e. V., dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) und dem GALK-AK Landschaftsplanung und Grünordnung unter dem Leitthema "Natur in der Stadt" wird eine stärkere Ausrichtung auf die kommunalen Herausforderungen für die Landschaftsplanung angestrebt. Hierzu ist eine gemeinsame Arbeitstagung am 20. Juni 2013 in Hannover geplant.

Das Bundesnaturschutzgesetz (§1 (6) bestimmt in seiner neuesten Fassung erstmals sehr konkrete Aufgaben für Kommunen. Dabei geht es nicht nur um den Naturschutz, sondern die Bedeutung städtischer Grünflächen und Wälder wird in einem größeren Kontext betrachtet.

Der sich daraus ergebende Themenfächer ist zu umfangreich, um lediglich mit einer Tagung den nötigen Tiefgang zu erreichen. Es sind daher nach 2013 weitere Veranstaltungen geplant.

In der Veranstaltung 2013 soll der Schwerpunkt auf dem besonderen Artenschutz liegen. Wenngleich die deutliche Stärkung des besonderen Artenschutzes grundsätzlich sehr erfreulich ist, sammeln die Kommunen recht unterschiedliche Erfahrungen bei der Umsetzung. Die Datenerhebung und die Umsetzung der gutachterlichen Artenschutzauflagen im Rahmen der Bauleitplanung stellen eine Herausforderung in zuvor nicht bekannter Dimension dar. Kommunen gehen unterschiedliche Wege, um sowohl den Anforderungen eines ganzheitlichen Natur- und Artenschutzes, als auch den Anforderungen an den Umgang mit den anderen Schutzgütern (Klima, Boden, Wasser, Landschaftsbild und Erholung) innerhalb der Grünflächenplanung und -entwicklung zu entsprechen.

Hierzu sollen aus der Praxis diverser Städte berichtet werden. Ziele der Veranstaltung sind der Erfahrungsaustausch anhand von Praxis-Beispielen, der Dialog mit den Gutachtern, die Bewusstmachung von Problemen und Erfordernissen bei der Umsetzung und die Formulierung der Anforderungen an die Forschung zur Entwicklung von Standards. Neben den Vertretern von BBN, BfN und GALK sind als Referenten die Projektverantwortlichen oder zuständigen Planer der Kommunen, ein Vertreter des Verbandes Selbständiger Ökologen e. V. (VSÖ) und ein Jurist für den Bereich Arten- und Naturschutzrecht vorgesehen.

Den Abschluss der Veranstaltung soll eine Podiumsdiskussion unter Einbeziehung des Plenums mit Vertretern von BBN, BfN, GALK, der Gutachter (VSÖ e. V.), der Hochschulen und der Naturschutzverbände bilden.

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