Wie Landwirtschaft und Naturschutz zusammen funktionieren können

Neue Wege der Kompensation

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Blühpflanzen Landwirtschaft
Abb. 1: Bochums Ackerflächen blühen auf. Der Grund hierfür ist das PIK-Projekt der Stadt. Foto: Stadt Bochum: André Grabowski

In der Metropolregion Ruhr ist Fläche ein knappes Gut. Die Nachfrage nach Wohnraum ist hoch, gleichzeitig müssen die Folgen des Strukturwandels gemeistert, erneuerbare Energien ausgebaut sowie die Klimaziele berücksichtigt werden. Daneben spielt Freiraum in der Stadt eine große Rolle: zur Erholung, zum Naturschutz oder auch als Erwerbsgrundlage.

Schon vor Jahrhunderten ist wegen der guten Bodenqualität im Ruhrgebiet Ackerbau betrieben worden. Heute werden nur noch etwa 16 Prozent der Fläche Bochums landwirtschaftlich genutzt. Viele dieser Flächen sind in den letzten Jahrzehnten wegen Bauprojekten verloren gegangen. Andere Ackerflächen sind als Ausgleich für diese Bautätigkeiten genutzt worden. Beispielsweise durch die Aufforstung neuer Wälder. Diese Praxis führte deutschlandweit zu einem sogenannten doppelten Flächenverbrauch in der Landwirtschaft. Durch die mangelnde Erwerbsgrundlage mussten viele landwirtschaftliche Betriebe aufgeben.

Um diese doppelte Flächeninanspruchnahmen zu vermeiden, hat der Gesetzgeber mit der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) von 2009 die rechtliche Grundlage für sogenannte produktionsintegrierte Kompensationen (PIK) geschaffen. PIK bedeutet, dass Ackerflächen als Ausgleichs-/Ersatzmaßnahme extensiv und ökologisch bewirtschaftet werden. Hierbei werden Strukturmaßnahmen, wie zum Beispiel Blühstreifen oder Brachflächen auf den Äckern angelegt. Der Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln ist verboten.

Die Anlage der Flächen ähnelt damit naturnahen Bewirtschaftungsweisen aus den vergangenen Jahrhunderten. Natur- und Artenschutz profitieren dadurch enorm. Die Maßnahmen werden von Landwirt*innen umgesetzt und in den betrieblichen Ablauf integriert. Für die Ertragseinbußen bekommen sie eine Entschädigung ausgezahlt. Die landwirtschaftlichen Erwerbsflächen bleiben grundsätzlich bestehen. Durch die gleichzeitige Sicherung als Kompensation bleibt aber auch die historische Kulturlandschaft im Ballungsraum der Metropole Ruhr langfristig erhalten. Die Bochumer Politik hat diesen neuen Weg der Kompensation 2020 beschlossen. Ziel ist es, rund 40 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche mit Hilfe von PIK-Maßnahmen ökologisch deutlich aufzuwerten.

Das Pilotprojekt läuft an

Bereits 2019 hat die Stadt Bochum ein erstes Pilotprojekt mit dem Landwirt Jan Bockholt gestartet. Der naturschutzaffine Landwirt setzt auf 5 Hektar Ackerland PIK-Maßnahmen um. Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) und Jan Bockholt haben dazu eine vertragliche Vereinbarung getroffen. Die Pilotflächen liegen in Bochum-Langendreer auf der Stadtgrenze zu Witten, wo der genannte Landwirt auch seine Hofstelle hat.

Die Fruchtfolge wechselt von Jahr zu Jahr, kombiniert mit mehrjährigen Blühstreifen. Im ersten Standjahr 2019/20 wurde auf der Testfläche 1 und 2 Wintergerste im doppelten Saatreihenabstand angebaut. Im zweiten und dritten landwirtschaftlichen Jahr Klee als Leguminose, um den Boden wieder mit Stickstoff anzureichern. Bei der Wintergerste zeigte sich, dass der erhöhte Lichteinfall Ackerwildkräuter, wie beispielsweise die Echte Kamille, förderte. Dadurch stand Insekten ein Nahrungsangebot zur Verfügung, das deutlich größer war als jenes auf einer konventionell bewirtschafteten Fläche. Die Ähren waren allerdings um einiges kleiner, was sich auch im Ertrag widerspiegelte.

Auf Testfläche 3 wurde 2019 eine Saatgutmischung aus Phacelia, Ramtillkraut, Öllein und Alexandrinerklee ausgebracht. Im Spätherbst 2020 keimte trotz zweimaliger Bodenbearbeitung noch ein großer Samenvorrat. Im 2. Standjahr sollte auch hier der Klee kultiviert werden. Der Klee wurde dann als Untersaat in den Bestand eingebracht, sodass durch die unterschiedliche Zusammensetzung mehrere Blühzeitpunkte das Jahr über bestanden. Auf allen Testflächen sind auch mehrjährige Blühstreifen aus zertifizierten Regiosaatgut integriert.

Da die Maßnahmen für beide Seiten sehr erfolgreich angelaufen sind, hat sich die Stadt Bochum bereit erklärt, das Projekt auszuweiten. Hierzu wurden mehrere sogenannte "Bauernversammlungen" organisiert um das Potenzial in Bochum für ein PIK-Projekt in größerem Umfang abzuschätzen und ein Stimmungsbild der vor Ort ansässigen Landwirt*innen einzufangen. Sowohl von den Bewirtschafter*innen, der Landwirtschaftskammer als auch von den landwirtschaftlichen Ortsvertreter*innen gab es eine positive Resonanz auf das Vorhaben.

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Abb. 2: Auf den konventionellen Maisfeldern sind Insekten und Co. seltene Gäste. Die blühende Landschaft im Hintergrund locken sie nun an. Foto: Stiftung Westfälische Kulturlandschaft
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Abb. 3: Die Beteiligten am Pilotprojekt: der Landwirt Jan Bockholt, die Abteilungsleiterin des Umwelt-und Grünflächenamtes der Stadt Bochum Melanie Gronewald und die Projektleiterin bei der UNB der Stadt Bochum Alexandra Scharpe. Foto: Stadt Bochum: Lutz Leitmann
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Abb. 4: Die blühende Phacelia wird nicht umsonst Bienenfreund genannt, hier bedient sich gerade eine Hummel. Foto: Stadt Bochum: André Grabowski

Neuer Weg der Kompensation

Der Rat der Stadt Bochum hat am 25. Juni 2020 beschlossen das PIK-Projekt auszuweiten und damit diesen neuen Weg der Kompensation zu beschreiten. Längst herrscht ein Mangel an Kompensationsflächen, auch in den umliegenden Ruhrgebietsstädten. Der Ausgleich verbleibt somit in Bochum. Hierzu wurde ein eigenes Ökokonto bei der Unteren Naturschutzbehörde eingerichtet. Vor allem werden Ausgleichsbedürfnisse nach §1 a Baugesetzbuch (BauGB) durch das PIK-Projekt gedeckt.

Nach § 15 (2) Bundesnaturschutzgesetz ist bei der Inanspruchnahme von land- oder forstwirtschaftlichen Flächen der gleichartige Ausgleich zu bevorzugen. Bei Eingriffen ist auf agrarstrukturelle Belange und besonders geeignete Böden für die Landwirtschaft ausdrücklich Rücksicht zu nehmen. PIK-Maßnahmen können jedoch nicht alle Eingriffe in Natur und Landschaft ausgleichen. Es werden nach wie vor Kompensationen im direkten Umfeld der Eingriffe erfolgen und auch anderweitige Biotoptypen sicherzustellen sein.

Das Pilotprojekt zeigte, dass für PIK ein hoher personeller Aufwand nötig ist. Aus diesem Grund machte sich die Stadt in Form einer europaweiten Ausschreibung im Spätsommer 2020 auf die Suche nach einer Institution. Wichtigstes Eignungskriterium war die Kombination von agrarischer und ökologischer Expertise. Schließlich müssen etwa Rahmenbedingungen aus der EU-Agrarförderung mit dem Naturschutz in Einklang gebracht werden. Des Weiteren kommt es auf eine gute Kommunikation mit den Landwirt*innen vor Ort an.

Die Kontrolle, ob die Maßnahmen für den Natur- und Artenschutz wirklich effizient sind, obliegt weiterhin der UNB. Auch die Verwaltung des Ökokontos erfolgt seitens der Unteren Naturschutzbehörde.

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Abb. 5: Auch im Ruhrgebiet gibt es ackerbaulich geprägte Landschaften, wie hier in Bochum Stiepel. Foto: Stadt Bochum: André Grabowski
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Abb. 6: Immer wieder gibt es Probleme mit Spaziergängern auf den PIK-Flächen. Deshalb hat sich die Stiftung ein Hinweisschild im Ruhrpottslang einfallen lassen. Foto: Stadt Bochum: Alexandra Scharpe
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Abb. 7: Ein Beispiel für eine PIK-Maßnahme: extensiver Getreideanbau im doppelten Saatreihenabstand. Der Boden bekam mehr Licht als üblich, so konnte sich die Kornblume etablieren. Foto: Stiftung Westfälische Kulturlandschaft

Stiftung Westfälische Kulturlandschaft

Den Auftrag hat die Stiftung Westfälische Kulturlandschaft aus Münster erhalten. Die gemeinnützige Stiftung wurde vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband gegründet und hat es sich zur Aufgabe gemacht, die bäuerliche Kulturlandschaft in Westfalen zu erhalten und zu verbessern. Neben ihrem agrarwissenschaftlichen Know-how besitzt die Stiftung ebenso eine hervorragende naturschutzfachliche Expertise und hat sehr gute Kontakte zu den Landwirt*innen, den landwirtschaftlichen Ortsverbänden und der Landwirtschaftskammer NRW.

Die Zusammenarbeit besteht seit Januar 2021. Von der Stadt Bochum beauftragt fungiert sie als Vermittler zwischen Landwirt*innen und Kommune. Ziel ist es, die verschiedenen Interessen von Landwirtschaft und Naturschutz besser miteinander vereinbaren zu können.

Die Stiftung wird die UNB zunächst für einen Zeitraum von zehn Jahren bei diesem Projekt begleiten. Während dieser Zeit generieren die PIK-Maßnahmen über eine Million Ökopunkte. Die Stiftung berät und plant zusammen mit den Landwirt*innen die Ausgleichsmaßnahmen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt dann durch die Bewirtschafter*innen selbst. Beide Parteien schließen dazu einen Vertrag. Für die Ertragseinbußen erhalten Landwirt*innen eine Entschädigung.

Gegenüber der UNB hat die Stiftung eine Dokumentationspflicht und ist zu jeder Zeit dafür verantwortlich, dass die vertraglich vereinbarten Ökopunkte zur Verfügung stehen.

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Flexible Flächenwahl

Zunächst hat die UNB ermittelt, welche der stadteigenen Liegenschaften für PIK-Maßnahmen in Frage kommen. Übrig blieb eine Flächenkulisse von circa 40 Hektar. Mit den einzelnen Bewirtschafter*innen dieser 40 Hektar bestehen Pachtverträge. Darin ist schriftlich fixiert, dass es sich um sogenannte Referenzflächen gem. § 31 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) handelt. Die Pachtverträge haben dadurch eine längere Laufzeit. Diese Referenzflächen werden als Kompensationsflächen im Ökokonto der Stadt Bochum geführt und sind damit dinglich gesichert.

Das LNatSchG NRW ermöglicht, dass Landwirt*innen die Projektmaßnahmen nicht zwangsläufig auf den Referenzflächen umsetzen müssen. Sie dürfen etwa auch auf ihren eigenen Äckern innerhalb des Stadtgebietes Blühstreifen oder Ähnliches anlegen. Dies erhöht die Flexibilität für die Landwirt*innen und schafft einen größeren Anreiz zur Beteiligung am Projekt. Die meisten von ihnen entscheiden sich auch in der Praxis für diese Variante.

Die Referenzflächen dienen Stadt und Stiftung als Pfand. Für den Fall, dass eine Maßnahme durch einen Bewirtschafter nicht mehr umgesetzt werden kann, wird die Stiftung selbst aktiv. So wird dann auf der gesicherten Referenzfläche die Kompensation aufrechterhalten.

Anwendung in der Praxis

UNB und Stiftung haben einen gemeinsamen Maßnahmenkatalog für die Umsetzung von PIK festgelegt. Auch die ökologische Bewertung der einzelnen Maßnahmentypen in Form von Ökopunkten wurde vertraglich vereinbart und richtet sich nach dem in Bochum angewandten numerischen Bewertungsverfahren für die Bauleitplanung des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (2008).

Grundsätzlich gelten folgende Vorschriften:

  • Der Verzicht auf mineralische Düngung und Gülle
  • Kein Einsatz von Pflanzenschutzmittel
  • Beim Befahren der Fläche ist zwingend auf Bodenbrüter zu achten
  • Bestehende Nester sind von der Bearbeitung auszusparen
  • Das Befahren ist nur bei zugelassenen Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen erlaubt
  • Ablagerungen auf den Maßnahmenflächen (Mieten/Silage o. ä.) sind untersagt
  • Das Abstellen von Maschinen und Fahrzeugen auf den Maßnahmenflächen ist verboten
  • Bei kritischer Beikrautentwicklung ist eine mechanische Behandlung nach Abstimmung mit der UNB möglich

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Abb. 8: So wie es sich der Landwirt und Stiftung vorgestellt haben: Dieser Blühstreifen im Bochumer Süden stand Anfang Juni 2022 in voller Blütenpracht. Foto: Stadt Bochum: André Grabowski
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Abb. 9: Das Saatgut für die artenreichen Blühflächen besteht ausschließlich aus regionalen Samen. In Bochum wird die Herkunftsregion Westdeutsches Tiefland mit unterem Weserbergland (UG 2) oder Rheinisches Bergland (UG 7) im Süden verwendet. Foto: Stiftung Westfälische Kulturlandschaft.
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Abb. 10: Wie stark die Biodiversität auf den PIK-Flächen steigt, sollen in den kommenden Jahren verschiedene Forschungsarbeiten zeigen. Foto: Stadt Bochum: André Grabowski
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Tabelle 1: PIK-Maßnahmentypen in Bochum mit ausgewählten Merkmalen, Nutzen u. Förderung, ökol. Wertigkeit sowie Umsetzung. Quelle: Stadt Bochum

Insgesamt neun Maßnahmentypen (s. Tab.1) können durch die Bewirtschafter*innen umgesetzt werden, dabei handelt es sich um folgende: Ackerbrache, extensives Feldgras, mehrjährige Blühstreifen-/flächen, extensiver Getreideanbau im doppelten Saatreihenabstand, extensiver Getreideanbau mit Ernteverzicht, extensiver Ackerbohnenanbau, Luzernenanbau, Einsaatbrache und Stoppelbrache.

Sofern zwei oder drei Maßnahmentypen auf einem Ackerschlag kombiniert werden, steigt die Strukturvielfalt auf dem Acker enorm; es werden Randeffekte, verschiedenartige Biotope und damit Lebensräume für unterschiedliche Tierarten geschaffen. Unter bestimmten Voraussetzungen können so zusätzliche Ökopunkte erzielt werden.

Bisher setzen neun Bochumer Landwirt*innen auf 17 verschiedenen Flächen PIK-Maßnahmen im Umfang von insgesamt 18 Hektar um. Dazu zählen die Maßnahmentypen Ackerbrache, extensives Feldgras, mehrjährige Blühstreifen-/flächen und extensiver Getreideanbau mit Ernteverzicht.

Der Anteil der Blühflächen ist besonders groß, vor allem zum Start wurde dieser Maßnahmentyp am häufigsten von den Bewirtschafter*innen gewählt. In den nächsten Jahren sollen auch die anderen Maßnahmentypen häufiger zur Umsetzung kommen.

Auf sechs der 17 Flächen sind Maßnahmen miteinander kombiniert worden. Darunter fallen drei Flächen, auf denen Landwirt*innen streifenförmig Ackerbrache, Blühfläche und extensives Getreide mit anschließenden Ernteverzicht jeweils im Wechsel angelegt haben. Bei einer ähnlichen Fläche wechseln sich hingegen Ackerbrache, Blühstreifen und das extensive Feldgras ab. Beide Kombinationen erinnern an die typischen Streifenflure der vergangenen Jahrhunderte. Auf einer weiteren Fläche hat ein Bewirtschafter die extensive Feldgrasmischung in Kombination mit einem Blühstreifen angelegt.

Das Saatgut für die Blühflächen und das Feldgras beziehen die Landwirt*innen zentral über die Stiftung. Dabei handelt es sich ausschließlich um zertifiziertes Regio-Saatgut. Im Sommer 2022 waren beim Maßnahmentyp Blühfläche trotzdem je nach Standort deutliche Unterschiede zu erkennen. Es waren jeweils andere Pflanzenarten dominant. Ursache dafür sind die unterschiedlichen Standortverhältnisse und das Potenzial bereits bestehender Samen im Boden. Auf einer Fläche konnte sich die Blühmischung zum Beispiel gegenüber dem Stumpfblättrigen Ampfer nur schwer durchsetzen.

Die bisher umgesetzten Maßnahmen verbleiben zunächst drei bis fünf Jahre auf den Flächen. Ein jährlicher Wechsel der Maßnahme ist je nach Typ theoretisch möglich. Aufgrund der natur- und artenschutzfachlichen Aspekte ist eine möglichst langfristige Anlage jedoch erstrebenswert.

Positive Effekte

Die Umwandlungen in extensive Ackerflächen fördert den Natur- und Artenschutz. Außerdem bleiben Ackerflächen als Offenlandbiotope innerhalb des Stadtgebietes erhalten. Insgesamt wird der Insektenschutz gewährleistet, die Biotopvernetzung gestärkt, ein vielfältiges Nahrungsangebot geschaffen, Brut- und Aufzuchtmöglichkeiten für Vögel oder Wildtiere verbessert, Ackerwildkräuter gefördert sowie Schutz und Deckung, auch in den Wintermonaten, ermöglicht.

Diese Art der Bewirtschaftung hat neben der gesteigerten Biodiversität auch noch andere Vorteile: Boden-, Wasser- und Erosionsschutz profitieren, gleichzeitig können diese Flächen im Rahmen der Klimaanpassung zu einer positiveren Klimabilanz beitragen.

In den nächsten Jahren soll das Projekt auch verstärkt wissenschaftlich begleitet werden. Die Biologische Station östliches Ruhrgebiet, das Thünen-Institut, die Bochumer Ruhr-Universität mit der Fakultät für Biologie und das Geographische-Institut sowie die Hochschule Bochum mit dem Fachbereich Nachhaltigkeit sind dabei mögliche Kooperationspartner. Einige Forschungsvorhaben zum Thema Wildbienen, Bodenfruchtbarkeit oder Ökosystemdienstleitungen sind bereits in Vorbereitung.

Leuchtturmprojekt

Die Stadt Bochum möchte PIK in den nächsten Jahren flächendeckend im gesamten Stadtgebiet etablieren. Dabei liegt der Fokus besonders auf Maßnahmen die bisher noch keine Anwendung gefunden haben. Großes Potenzial sehen die Projektbeteiligen vor allem in der Kombination der verschiedenen Maßnahmen. Die Resonanz der mitwirkenden Landwirt*innen ist durchweg positiv.

Das vielfältige Projekt schafft es, Naturschutz und Landwirtschaft, die in einem ständigen Spannungsfeld zueinanderstehen, zu vereinen und in eine gemeinsame Kooperation zu treten. Gerade in einem Ballungsraum wie dem Ruhrgebiet ist diese Art der Kompensation eine gute Lösungsstrategie, um mit dem steigenden Flächendruck umzugehen. Gleichzeitig werden die Flächen der Landwirtschaft nicht entzogen. Die Vorteile für den Natur- und Artenschutz sind ebenso sichtbar, wie die Potenziale für die Forschung.

Links
Weitere Beteiligte
  • Stiftung Westfälische Kulturlandschaft, Schorlemerstraße 11, 48143 Münster
  • Wolfgang Ganser, ganser@kulturlandschaft.nrw
 Alexandra Scharpe
Autorin

Stadt Bochum, Umwelt- und Grünflächenamt

Untere Naturschutzbehörde

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