Baden-Württemberg

Neues Naturschutzgesetz enthält Verbot für Schottergärten

Schottergärten Klimawandel
Eine durchdachte Bepflanzung, die sich an den klimatischen Bedingungen vor Ort und der Bodenbeschaffenheit orientiert, ist wesentlich pflegeleichter als Schotter. Foto: BGL

Deutlich mehr Ökolandbau und generell weniger Pestizideinsatz - das neue Naturschutzgesetz aus Baden-Württemberg enthält viele Aspekte, mit denen dem Klimawandel und dem Insektensterben entgegengewirkt werden soll.

In der Öffentlichkeit hat jedoch vor allem ein Punkt weite Wellen geschlagen: Das Verbot von großflächig ausgebrachtem Schotter im Vorgarten. "Tatsächlich ist solch eine Regulierung keine neue Idee", sagt Achim Kluge vom Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL). "Schon seit Jahren ist in vielen deutschen Kommunen - auch in Baden-Württemberg - bereits gesetzlich festgehalten, dass der Großteil der Fläche vor und hinter dem Haus gärtnerisch angelegt werden muss, solange ihr kein anderweitiger Zweck zukommt. Genau dieser letzte Satz ist jedoch der Knackpunkt, denn er lässt viel Raum für Interpretation."

Grau gleich pflegeleicht?

In den letzten Jahren wurden die grauen Varianten gerade in Neubaugebieten zum Trend. Mehr und mehr Vorgärten hierzulande wurden zumindest teilweise mit Kies, Schotter oder Pflaster versiegelt. Um die Beweggründe herauszufinden, gab der BGL 2017 eine Marktforschung bei der Gesellschaft für Konsumforschung e. V. (GfK) in Auftrag. Das Ergebnis: 80 Prozent entschieden sich aufgrund der vermeintlichen Pflegeleichtigkeit für Steine im Vorgarten - und sitzen damit einem fatalen Irrtum auf.

"Dieses sehr deutliche Ergebnis nutzen wir in unserer Initiative 'Rettet den Vorgarten', in der wir uns für eine pflanzenreiche Gestaltung starkmachen", erklärt Achim Kluge. "So ist beispielsweise die Annahme, Schotterwüsten bräuchten keine Pflege, schlichtweg falsch. Das sieht man jetzt gerade sehr deutlich. Viele Straßenbäume verlieren aufgrund der Trockenheit bereits ihre Blätter. Diese landen zwischen den Steinen, zusammen mit Staub, Samen und Unrat. Das sieht nicht nur unschön aus, sondern beschert auch viel Arbeit, denn sie müssen mühsam von Hand aufgesammelt werden - und das nicht nur im Herbst. Geschieht das nicht, bilden sie mit der Zeit eine Humusschicht, auf der sich unerwünschte Wildkräuter ansiedeln. Spätestens dann ist der vermeintlich gepflegte, ordentliche Schein dahin."

Jetzt sind die mit Schotter bedeckten Flächen in Baden-Württemberg per se verboten. Das gleiche gilt für die Vorgärten in Bremen. Thüringen spielt mit dem Gedanken, nachzuziehen, in Nordrhein-Westfalen wird ebenfalls eine Präzisierung des Gesetzestextes geprüft und in Sachsen bespricht man das Thema zurzeit intensiv. Doch wieso? "Schotterwüsten sind nicht primär eine Frage des persönlichen Geschmacks, sondern sie wirken sich auf mehrfache Weise negativ auf das gesamte Wohnumfeld aus", erklärt Kluge. "So sind diese Flächen, anders als echte, alpine Steingärten, in denen verschiedene, an eine karge Umgebung angepasste Pflanzen wachsen, schlichtweg tot und bieten der Tier- und Insektenwelt weder Nahrung noch Rückzugsorte.

Daher wundert es nicht, dass die Schotterschüttungen nun mit dem neuen Naturschutzgesetz verboten wurden." Zwar sieht man hin und wieder auch Koniferen und Gräser zwischen dem Schotter, doch diesen Gewächsen geht es dort alles andere als gut. Denn Steine heizen sich an heißen Sommertagen stark auf, speichern diese Wärme und geben sie nachts an ihr Umfeld ab. Darüber hinaus bieten versiegelte Schotterflächen wenig bis gar keine Versickerungsfläche. Deshalb steht das Regenwasser nicht mehr zur kühlenden Verdunstung zur Verfügung, weil es vom Boden nicht aufgenommen wird.

Besonders in den sogenannten Tropennächten ist das unangenehm zu spüren: Abkühlung adé! Das macht nicht nur den Pflanzen sehr zu schaffen, sondern auch den Anwohnern in ihren Häusern. Besonders kritisch ist auch die Folge von versiegelten Vorgärten bei Starkregenfällen, die immer häufiger auftreten. Die Kanalisation kann nur eine gewisse Menge an Niederschlag aufnehmen. Ist diese erreicht, kommt es zu Überschwemmungen, die auch Schäden an Gebäuden und Inventar verursachen können.

Vorbild statt Verbot?

"Jetzt könnte man sich fragen, was die Politik mit privaten Vorgärten zu tun hat, die nur einen kleinen Teil des urbanen Raums ausmachen. Tatsächlich sind alle Vorgärten zusammen aber eine riesige Fläche mit großer Wirkung auf das Kleinklima und die Tierwelt. Daher ist es so wichtig, dass dieses Thema intensiv diskutiert wird", so Kluge. "Dennoch sind wir vom GaLaBau ganz klar gegen Verbote.

Wir sind überzeugt, dass sich mit guten Argumenten und vorbildhaften Gestaltungen viel mehr erreichen lässt, als mit Paragraphen. Denn - auch das fanden wir durch die GfK-Umfrage heraus - die meisten Besitzer grauer Vorgärten finden Grün durchaus schön, scheuen lediglich die Arbeit. Hier setzen wir an und zeigen, dass eine durchdachte, abwechslungsreiche Bepflanzung, die sich an den klimatischen Bedingungen vor Ort und der Bodenbeschaffenheit orientiert, viel pflegeleichter ist als Schotter. Und wir betonen die zahlreichen positiven Eigenschaften von lebendigem Grün: Dass Pflanzen Wasser über ihre Blätter verdunsten und so aktiv die Luft kühlen, dass sie Feinstaub binden, die Luft reinigen und Sauerstoff produzieren, dass sie Vögeln und Bienen Nahrung und Rückzugsorte bieten und dass sie dem Vorgarten zu jeder Jahreszeit ein neues, attraktives Gesicht geben. All diese Aspekte sprechen deutlich für Grün und gegen Grau!

Weitere Informationen gibt es auf www.rettet-den-vorgarten.de.

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