Glatter Gehweg

Nicht auf Räumung warten

Recht und Normen
Von einem Fußgänger kann nicht erwartet werden, dass er auf einen nicht geräumten Gehweg tritt, zunächst an dem jeweiligen Haus klingelt und zu erreichen versucht, dass der Schnee entfernt wird. Foto: Karl-Heinz Laube, pixelio.de

Es ist einem Bürger nicht anzulasten, dass er sich auf dem nicht vom Schnee geräumten Gehweg bewegt. Kommt der verantwortliche Grundstückseigentümer seiner Räumpflicht auf dem Gehweg nicht nach, bleibt einem Fußgänger regelmäßig nichts anderes übrig, als den nicht geräumten Gehweg zu benutzen. Auf ein Ausweichen auf die Fahrbahn, die häufig zusätzliche Gefahren birgt, kann ein Fußgänger grundsätzlich nicht verwiesen werden. Von einem Fußgänger kann nicht erwartet werden, dass er auf einen nicht geräumten Gehweg tritt, zunächst an dem jeweiligen Haus klingelt und zu erreichen versucht, dass der Schnee entfernt wird. Zwar muss sich jeder Verkehrsteilnehmer auf die verkehrsbedingten Straßenverhältnisse und die damit erkennbaren Gefahren einstellen und entsprechende Vorkehrungen treffen. Ein Mitverschulden des Fußgängers ist nicht zu bejahen, wenn er infolge von Schnee- oder Eisglätte stürzt.

Einem Passanten kann nicht der Vorwurf gemacht werden, er hätte mit dem Vorhandensein von Eis unter einer Schneefläche aufgrund der Unebenheiten des Gehweges rechnen müssen. Selbst wenn ihm der Zustand des Gehweges aufgrund der Tatsache, dass er selbst Anlieger der Straße ist, bekannt ist, folgt daraus noch nicht, dass er zwingend mit dem Vorhandensein von Eisflächen infolge der Unebenheiten des Gehweges hätte rechnen müssen. Es kann auch niemandem vorgeworfen werden, er hätte mit den Einkäufen bis zu einem späteren Zeitpunkt warten müssen. Diese Auffassung hat das Oberlandesgericht Brandenburg im Urteil vom 23.7.2013 - 6 U 93/12 - vertreten. RA Dr. Franz Otto

SUG-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Ingenieur*in / Geolog*in im Bereich Bodenschutz, Elmshorn  ansehen
Leiter*in der Abteilung Planung und Neubau sowie..., Giessen  ansehen
Staatlich geprüfte*r Bautechniker*in (m/w/d) für..., Halstenbek  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

Redaktions-Newsletter

Aktuelle grüne Nachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen