KOMMENTAR

Ohne Moos nichts los!

von:
Kommentar Gartendenkmalpflege

Was nützen alle Anstrengungen der Fachleute, Gartendenkmäler zu unterhalten oder wiederherzustellen, wenn keine ausreichenden Mittel für diese notwendigen Arbeiten zur Verfügung stehen. Nach Artikel 1 der Charta von Florenz "ist ein historischer Garten ein mit baulichen und pflanzlichen Mitteln geschaffenes Werk, an dem aus historischen oder künstlerischen Gründen öffentliches Interesse besteht. Als solches steht er im Rang eines Denkmals". Wie alle Denkmäler enthalten auch Gartendenkmäler Informationen aus allen Zeiten, in denen sie bestanden haben; sie wurden errichtet und genutzt, wurden aus den verschiedensten Gründen verändert, erweitert, verkleinert, im Geiste der jeweiligen Zeit umgestaltet oder aber durch Nutzungsänderungen teilweise oder ganz vernichtet. Um die Geschichte eines Gartendenkmals besser verstehen zu können, ist es daher wichtig, diese Spuren auch zu erkennen, zu bewerten und zu bewahren.

Voraussetzung für eine potenzielle finanzielle Förderung ist in jedem Fall die Erarbeitung eines Parkpflegewerkes, denn "ein Parkpflegewerk ist ein Instrument zur Analyse, zur Dokumentation, zur denkmalgerechten Pflege, zur Erhaltung und Restaurierung historischer Gärten." (Meyer, 2000, S. 56, in: DGGL Arbeitskreis Historische Gärten; Historische Parks und Gärten - Denkmalgerechte Parkpflege).

Wenn der Eigentümer sich aber nicht in der Lage sieht, alle finanziellen Kosten zur Restaurierung des Gartendenkmals alleine zu tragen, ist er zur Erreichung dieses Ziels auf eine Förderung seines Vorhabens angewiesen. In Deutschland ist der generelle Schutz von Kulturgütern ein Schwerpunkt der Kulturpolitik des Bundes, während der Denkmalschutz - als Teil des Kulturgutschutzes, zu dem Maßnahmen zur Sicherung, Erhaltung und Wiederherstellung von Denkmalen gehören, den Bundesländern obliegt. Für diesen Aufgabenbereich gibt es sowohl beim Bund als auch bei den Ländern und übergeordnet auf EU-Ebene verschiedene Förderprogramme.

Wie ernst es die Politik meint, sich für diese Thematik einzusetzen, könnte auch daran gemessen werden, dass sie hier ein Förderprogramm entwickelt, das die Wiederherstellung, Pflege und Unterhaltung der für die Kulturlandschaft Deutschlands wichtigen Gärten und Parks beinhaltet. Die Politik könnte somit deutlich machen, dass die Erhaltung dieser Anlagen als "Dokumente der Vergangenheit zugleich auch eine wichtige Zukunftsstrategie zur nachhaltigen Bewahrung unserer Kulturlandschaft darstellt." (Wohlleben, Marion/Meier, Hans Rudolf (Hrg.): Nachhaltigkeit der Denkmalpflege. Beiträge zu einer Kultur der Umsicht. Veröffentlichungen des Instituts für Denkmalpflege an der ETH Zürich 24. Zürich 2003.

Wolfgang Gaida

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Dipl. Ing. Wolfgang Gaida
Autor

Landespflege - Ehemals beim Regionalverband Ruhr (RVR) als Leiter RVR-Besucherzentrum Emscher Landschaftspark in Oberhausen tätig

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