Neuer Kriterienkatalog integriert klimagerechte Aspekte

Planungswettbewerbe klimafest gestalten

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Klimaschutz spielt in der heutigen Baupraxis unter anderem durch das Gebäudeenergiegesetz eine Rolle, jedoch fließen Maßnahmen zur Anpassung von Gebäuden und des Außenraums an die Auswirkungen des Klimawandels (Klimaanpassung) bisher in Deutschland kaum in Gestaltungs- und Planungsprozesse ein. Dabei wirken sich die Folgen des Klimawandels immer gravierender auf Mensch, Natur und die gebaute Umwelt aus.

Extremwettereignisse können zu Schäden an der Bausubstanz und den urbanen Freiflächen führen: Starkregen überfluten Keller und Straßen; Tischtennisball große Hagelkörner demolieren Autos und Fassaden; Menschen, Tiere und Bäume kämpfen mit Hitzewellen (vgl. Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz 2016; vgl. Abb.2 und Abb. 3). Die Folgen für unsere Gesundheit und der monetäre Schaden sind erheblich. Der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. zufolge haben in Deutschland im Jahr 2019 Naturgefahren zu versicherten Sachschäden in Höhe von 2,1 Milliarden Euro geführt. Am stärksten betroffen war Bayern (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. 2020).

Klimagerechte Aspekte in Wettbewerbe integrieren

In Planungswettbewerben spielt das Thema klimagerechtes, oder anders formuliert, klimasensibles Planen, noch eine untergeordnete Rolle. Dabei sind Planungswettbewerbe in Deutschland seit jeher ein bewährtes Verfahren, um in einem normierten Auslobungsprozess Lösungen für komplexe Probleme zu finden. Ein mit Expert*innen besetztes Preisgericht wählt in einem fachlichen Wettbewerb unter qualifizierten Planer*innen die beste Lösung - den Siegerentwurf (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit 2013). Einen klimaresilienten Außenraum und ein robustes Gebäude zu planen, ist eine komplexe Bauaufgabe; vernetztes Denken ist nötig. Hier kann das Instrument Planungswettbewerb für die benötigte Qualität sorgen: Die kreativen Fähigkeiten der Planer*innen sind gefragt, um das Fachwissen zu Klimaschutz und -anpassung in zukunftsorientierte Lösungen zu transformieren.

Modellvorhaben unter der Lupe

Im Rahmen der Begleitforschung "Klimagerechtes Bauen - Modellvorhaben" untersucht ein Forscherteam der Disziplinen Architektur, Landschaftsplanung, Siedlungswasserwirtschaft und Ökonomie¹ (vgl. Abb. 3) unter dem Dach des Zentrums für Stadtnatur und Klimaanpassung (ZSK) zehn reale Modellvorhaben in Bayern im Hinblick auf urbane Klimaanpassung (Adaption) und Klimaschutz (Mitigation) im Wohnungsbau. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) arbeitet mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) gemeinsam eng zusammen: Das StMB führt in Kooperation mit dem StMUV das Modellvorhaben des Experimentellen Wohnungsbaus "Klimaanpassung im Wohnungsbau" durch, in dem die Planungswettbewerbe für ausgesuchte Modellprojekte ausgelobt und gefördert werden. Die wissenschaftliche Begleitung reicht von der Auslobungsphase für Architektur- und städtebauliche Wettbewerbe bis in die Planungsphase. Zu Beginn stand die Frage, wie klimagerechtes Planen in Planungswettbewerben integriert werden kann. Dieser Artikel beschreibt die dafür wesentlichen Schritte (vgl. Abb. 1). Die Beratungsstelle Energieeffizienz und Nachhaltigkeit (BEN) der Bayerischen Architektenkammer hat hier aktiv unterstützt.

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Schritt 1: Klimatische Grundlagen ermitteln

Zunächst sind die klimatischen Grundlagen aufzubereiten, um bereits in der Auslobung die Weichen in Richtung klimagerechte Planungsaufgabe zu stellen.

Dafür fassen Auslobende im Zuge der Grundlagenermittlung relevante Informationen zum Standort zusammen. Dies umfasst u.a. die Aufbereitung von physikalischen Risiken wie Hitze, Starkregen und Hagel. Ebenso müssen Angaben zum Standort selbst vorliegen, aus denen sich Informationen für technische Konzepte zum Umgang mit Extremwetterereignissen ableiten lassen. Beispielsweise bietet das Online-Tool "GIS-ImmoRisk Naturgefahren" (www.gisimmorisknaturgefahren.de) die Möglichkeit, mit geringem Aufwand die standortspezifischen Naturgefahren durch einen "Standortsteckbrief" abzuschätzen (Bundesinstitut für Bau- Stadt- und Raumforschung 2018; vgl. Abb. 5). Als Planungsgrundlage eignen sich auch Baugrundgutachten oder eine Simulation des bestehenden Mikroklimas. Zudem sind die gültigen Stellplatzsatzungen zu überdenken, um ein zukunftsfähiges Mobilitätkonzept zu erarbeiten und innovative Lösungsansätze zu erzielen.

Sind die Grundlagen gut vorbereitet, können die Planer*innen Wettbewerbsaufgaben und -ziele besser verstehen und sich auf die Planung von Maßnahmen fokussieren.

Schritt 2: Mit neuem Kriterienkatalog zur Klimaanpassung Anforderungen bestimmen

Im Zuge der Begleitforschung hat das interdisziplinär besetzte Forschungskonsortium einen Kriterienkatalog für Klimaschutz- und Klimaanpassungsaspekte entwickelt. Diesen haben die Auslobenden erhalten, um darauf aufbauend ihre Auslobungstexte zu verfassen. Der Kriterienkatalog bündelt Kriterien und Abgabeleistungen, die für klimagerechtes Bauen in der Architektur und in städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerben zu berücksichtigen sind. Abbildung 6 zeigt relevante Kriterien. Für jedes Projekt ist dann individuell und standortspezifisch zu entscheiden, welche Kriterien und Abgabeleistungen sinnvoll sind. Der oder die Auslobende und das betreuende Büro identifizieren mithilfe des Katalogs die projektspezifischen Kriterien, die in den Preisrichtervorbesprechungen zu diskutieren sind.

Kriterienkataloge sind nicht neu. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung hat beispielsweise eine Systematik entwickelt, die Nachhaltigkeitsanforderungen in Planungswettbewerben (SNAP-Methode, vgl. Abb. 8) berücksichtigt. Dieser sogenannten SNAP-Methode liegt ein Kriterienkatalog zugrunde, der auf dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen basiert (Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung 2021). Die SNAP-Methode enthält ein Vorprüftool sowie Grundlagen und Empfehlungen zur Integration von Klimaschutz- und Nachhaltigkeitskriterien in Architekturwettbewerben nach ökologischen, ökonomischen und sozio-kulturellen Kriterien. Der Fokus der SNAP-Methode liegt auf der Gebäudeebene, der Freiraum wird unter anderem über die Flächenversiegelung abgebildet.

Um Entwürfe in Planungswettbewerben hinsichtlich Klimaanpassung detailliert und umfassend bewerten zu können, ist auch der gebäudebezogene Außenraum zu evaluieren. Der im Forschungsprojekt entwickelte Kriterienkatalog identifiziert zudem Kriterien, mit denen sich grüne und blaue Infrastruktur quantitativ und qualitativ bewerten lassen. Beispielsweise wird die Planung multifunktional nutzbarer Außenräume betrachtet: So kann die Kombination verschiedener Nutzungen wie Retentionsflächen mit Spielplätzen den Flächenverbrauch minimieren (Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz 2020). Planer*innen können im Lageplan mit Grafiken und Anmerkungen eine wassersensible Planung mit Freiraumqualität nachweisen (vgl. Abb. 7).

Der Erhalt von Bestandsbäumen ist aufgrund ihrer hohen Kühlleistung und im Sinne des Erhalts der Stadtnatur bedeutsam. Anhand vereinfachter Parameter, wie der Berechnung der Grünvolumenzahl, lassen sich vorhandener und geplanter Grünraum quantitativ erfassen und bewerten.

Schritt 3: Wahl des wettbewerbsbetreuenden Büros

In der Regel organisiert und koordiniert ein betreuendes Büro das gesamte Wettbewerbsverfahren. Es verfasst in Abstimmung mit dem oder der Auslobenden den Auslobungstext, führt die Vorprüfung durch und leitet das Verfahren. Als Bindeglied zwischen Auslobenden und teilnehmenden Büros spielt es eine entscheidende Rolle für den Erfolg eines Wettbewerbs mit dem Fokus klimagerechtes Planen. Beispielsweise muss das betreuende Büro die Belange des klimagerechten Planens anhand des Kriterienkatalogs zentral in Auslobung und Vorprüfung platzieren.

Zudem ermöglicht die Wettbewerbsbetreuung die Kommunikation zwischen den teilnehmenden Büros und dem Auslobenden. Wesentlich in dieser Kommunikation sind Auslobungstext und Rückfragenkolloquium. Die Vorprüfung der eingegangenen Entwürfe bereitet die Preisgerichtssitzung vor; sie stellt damit die Weichen dafür, dass klimagerechte Lösungsansätze der Planer*innen erkannt, bewertet und diskutiert werden. Mit Bedacht ist daher ein Büro zu wählen, das Architektur- oder städtebauliche Wettbewerbe betreut und in der Lage ist, eine Vorprüfung durchzuführen. Mit der Wahl des Büros ist der Grundstein für den gesamten weiteren Prozess gelegt. Bei Bedarf können weitere Klimaexperten beratend hinzugezogen werden, die das betreuende Büro bei der Vorprüfung unterstützen, wie etwa bei der Prüfung der Durchführbarkeit des vorgeschlagenen Baumerhalts und Neupflanzungen oder einer mikroklimatischen Untersuchung der Entwurfsversprechen.

Schritt 4: Klimagerechte Aspekte bereits in der Wettbewerbsauslobung beachten

Wettbewerbsauslobungen sind kompakt: Zu den städtebaulichen, architektonischen und freiraumplanerischen Themen kommt nun der Fokus klimagerechtes Planen. Die Bedeutung ist den Wettbewerbsteilnehmenden bereits zu Beginn in der Auslobung zu vermitteln, damit sie diese im Entwurfsprozess entsprechend beachten. Der Schwerpunkt "Klimaanpassung und -schutz" ist auf vorentwurfsrelevante Aspekte zu legen, die in der Vorprüfung vereinfacht quantitativ oder qualitativ zu evaluieren sind. Die Kriterien der Prüfung sind den teilnehmenden Büros transparent im Auslobungstext darzulegen. Beispielsweise können die geforderten Berechnungsunterlagen aufzeigen, welche Kenndaten für die quantitative Beurteilung maßgebend sind. Dies sind zum Beispiel Flächenversiegelung, Grünvolumenzahl oder Bodenfunktionszahl. So wird das Planungsteam von Beginn an für diese Indikatoren sensibilisiert. Preisgericht, Fachgutachter*innen und Beratende sind bereits im Zuge der Erstellung der Auslobungstexte bzw. spätestens bei der Preisrichtervorbesprechung fachlich mit einzubeziehen.

Der Schwerpunkt klimagerechtes Planen ist bereits in der Auslobung zu nennen:

  • im Titel
  • in den Wettbewerbszielen
  • in den zu erbringenden Wettbewerbsabgabeleistungen
  • in den Beurteilungskriterien zur Bewertung der Entwürfe

Der Auslobungstext muss Planer*innen helfen, den Geist der Aufgabe zu verstehen und umzusetzen. Hierzu haben die Begleitforscher*innen Textbausteine zur Sensibilisierung erstellt, die in den Auslobungstext integriert werden können.

Schritt 5: Klimagerechte Anforderungen in Abgabeleistungen nachweisen

Die Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013 (RPW 2013) ist das Regelwerk für die Erstellung von Auslobungen. Die RPW 2013 beschreibt ganz allgemein die Kriterien in Planungswettbewerben. Belange des klimagerechten Bauens sind nicht direkt enthalten. Die Forderung nach Abgabeleistungen, die sich ausschließlich auf Klimaanpassung oder -schutz beziehen, geht über die "regelmäßigen Leistungen" hinaus. In vielen Fällen lassen sich allerdings Kriterien des klimagerechten Planens aus anderen Leistungen ableiten, welche die RPW 2013 ohnehin fordert. Somit ist es oft nicht erforderlich, zusätzliche Abgabeleistungen zu Klimaanpassung und -schutz explizit zu nennen. Beispielsweise ist die Forderung nach einem Lageplan im Maßstab 1:500 in Architekturwettbewerben Teil der regelmäßigen Leistungen gemäß RPW 2013. Ergänzt man diese Anforderung um die Darstellung der Verschattung durch Gebäude und Bäume an einem Sommertag im Lageplan, dann ist auch eine Aussage zur Klimaanpassung möglich. Abbildung 9 zeigt weitere Beispiele für Kriterien zur Klimaanpassung, die sich aus einem Lageplan ablesen lassen. Inwiefern die zusätzliche Darstellung zu einem tatsächlichen Mehraufwand führt, der nicht innerhalb der RPW 2013 abgedeckt ist, wird die Begleitforschung im weiteren Projektverlauf analysieren. Abstimmungen dazu finden unter anderem mit der Bayerischen Architektenkammer statt.

Schritt 6: Interdisziplinäres Planungsteam und Preisgericht

Interdisziplinarität erfordert Zeit, Geld und Raum. Doch nur mit interdisziplinärem Denken und Handeln lassen sich die komplexen Herausforderungen des klimagerechten Bauens zukunftsgerichtet bewältigen.

Für diese komplexe Aufgabe ist die Zusammenarbeit der Disziplinen Architektur und Landschaftsarchitektur mit wasserwirtschaftlicher Expertise dringend notwendig. Nur so kann es gelingen, von Beginn an Gebäude und gebäudebezogener Außenraum ganzheitlich zu betrachten und die Wechselwirkungen aufzuzeigen (vgl. Abb. 10). Folglich sollten Auslobende diese Kopplung von Architekturbüros und Landschaftsplaner*innen mit Kenntnissen der Siedlungswasserwirtschaft als Prämisse ausschreiben.

Ebenso ist das Preisgericht interdisziplinär zu besetzen oder gegebenenfalls durch beratende Expert*innen zu ergänzen, um den besten Entwurf zu identifizieren (Linke und Putz 2021). Das Thema klimagerechtes Planen ist bei der Bewertung der eingereichten Wettbewerbsbeiträge aktiv zu besprechen und als zentrales Thema zu platzieren. Der Vorsitz des Preisgerichts muss das Thema fachlich bezüglich der Klimarisiken und möglicher Maßnahmen ansprechen und dadurch die Diskussion aktiv steuern.

Mit Hilfe eines gut aufbereiteten Vorprüfberichts und intensiven Diskussionen im Preisgericht über die physischen Risiken und Resilienzbildung können klimagerechte Siegerentwürfe ausgewählt werden. Die stimmberechtigten Mitglieder der Jury sollten Erfahrung und Kompetenz in der Planung und Bewertung von Klimaanpassungsmaßnahmen haben, um einen - auch für das Klima - innovativen Siegerentwurf zu finden.

Fazit und Ausblick

Gerade in Zeiten des Klimawandels und den damit verbundenen Extremwetterereignissen sind Planungswettbewerbe ein Instrument, um klimagerechtes Planen von Beginn an in Planungsprozesse zu integrieren. Um in Zukunft klimasensible Projekte zu entwickeln, sind Gebäude im Kontext ihres Umfeldes zu betrachten und die Themen Grünraum und (Regen-) Wassermanagement mit Hinblick auf den Erhalt des lokalen Wasserhaushalts miteinzubeziehen. Der erstellte Kriterienkatalog zur Bewertung dieser Maßnahmen ist ein Baustein, der im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes verwendet werden kann. Damit können architektonische und städtebaulich-landschaftsplanerische Entwürfe hinsichtlich ihrer Resilienz in Hinblick auf das zukünftige Klima geprüft werden. Die zu erwartende Lebens- und Aufenthaltsqualität in den geplanten Gebäuden und Freiräumen steht dabei im Mittelpunkt.

Damit klimagerechtes Planen in Wettbewerbsentwürfe einfließt, ist es notwendig, das Ziel in der Auslobung zu adressieren, in der Vorprüfung seitens des betreuenden Büros zu quantifizieren und im Preisgericht zu diskutieren. Bei der Auswahl der Planer*innen ist darauf zu achten, dass ein Architektur- und Landschaftsarchitekturbüro mit wasserwirtschaftlicher Expertise auf Augenhöhe zusammenarbeiten. Die Jury ist mit einer Fachpreisrichterin zu besetzen, die die Expertise des klimagerechten Planens vertritt.

Der Abschlussbericht des Forschungsprojektes wird den vollständigen Kriterienkatalog sowie die Ergebnisse aus der wissenschaftlichen Begleitung der Wettbewerbsverfahren und aus dem Erfahrungsaustausch mit Wohnungsbaugesellschaften, verfahrensbetreuenden Büros, Planungsbüros und Verbänden enthalten. Hier wird zudem das Kosten-Nutzen-Verhältnis von klimagerechten Bauen untersucht. Der Bericht ist voraussichtlich ab Anfang 2024 erhältlich.

Anmerkungen

1 Anmerkung: Forschungspartner*innen sind die Technische Universität München (Lehrstuhl für energieeffizientes und nachhaltiges Planen und Bauen und der Lehrstuhl für Siedlungswasserwirtschaft) und das Institut für Immobilienökonomie unter der Leitung von Prof. Dr. Sven Bienert.

Wir danken den Förderern des Forschungsprojekts: Zentrum für Stadtnatur und Klimaanpassung (ZSK), Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) und Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB).

Literatur

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (2016): Bayerische Klimaanpassungsstrategie. München.

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (2020): Wassersensible Siedlungsentwicklung. München.

Bundesinstitut für Bau- Stadt- und Raumforschung (2018): GIS-ImmoRisk Naturgefahren. Hg. v. Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Bonn. Online verfügbar unter www.gisimmorisknaturgefahren.de, zuletzt geprüft am 09.08.2022.

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (Hg.) (2021): SNAP Wettbewerbsverfahren. Systematik für Nachhaltigkeitsanforderungen in Planungswettbewerben. Stand Oktober 2021. Bonn (Schriftenreihe Zukunft Bauen).

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (Hg.) (2013): Richtlinie für Planungswettbewerbe - RPW 2013. Fassung vom 31. Januar 2013. Berlin.

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (Hg.) (2020): Naturgefahrenreport 2020. Die Schaden-Chronik der deutschen Versicherer. Berlin.

Linke, Simone; Putz, Andreas (2021): Die Planung einer grünen Stadt der Zukunft. Handlungsmöglichkeiten und Instrumente. Hg. v. Technische Universität München, Lehrstuhl für Strategie und Management der Landschaftsentwicklung. Freising (Grüne Stadt der Zukunft, Broschüre 1).

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin; bgmr Landschaftsarchitekten (2016): Stadtentwicklungsplan Klima Berlin KONKRET: Klimaanpassung in der Wachsenden Stadt. Berlin.

M. Sc. Doris Bechtel
Autorin

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Technische Universität München, School of Engineering and Design
Prof. Dr. rer. nat. habil. Brigitte Helmreich
Autorin

Technische Universität München
M. Sc. Markus Kleeberger
Autor

Bauingenieu

Technische Universität München
Prof. Dr. Werner Lang
Autor

Lehrstuhl für energieeffizientes und nachhaltiges Planen & Bauen

Technische Universität München, School of Engineering and Design
M. Sc. Lea Rosenberger
Autorin

Umweltingenieurin

Technische Universität München
Dipl.-Ing. Rupert Schelle
Autor

Landschaftsarchitekt

Technische Universität München

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