FLL

"Schotterrasen" neu definiert

Der FLL-Regelwerksausschuss "Begrünbare Flächenbefestigungen" überarbeitet und ergänzt derzeit Richtlinien zu den Themen Schotterrasen, begrünbare Pflasterdecken und Plattenbeläge. Anlass hierfür sind geänderte Anforderungen an Schotterrasen für das Einsatzgebiet der Zu- oder Durchfahrten für die Feuerwehr, Aufstellflächen und Bewegungsflächen.

Die Bauweise mit Schotterrasen findet bei den Feuerwehren oft keine Zustimmung mehr, da diese den Anforderungen an die Belastungen durch Feuerwehrfahrzeuge häufig nicht standhalten. Oft wurde dabei jedoch nicht beachtet, dass diese Flächen nicht den definierten Voraussetzungen gemäß FLL-"Richtlinie für die Planung, Ausführung und Unterhaltung von begrünbaren Flächenbefestigungen (2008)" entsprachen. Trotzdem wurden sie als "Schotterrasen" bezeichnet. Um dies zu unterbinden und Missverständnisse zu vermeiden, bilden die Zu- oder Durchfahrten für die Feuerwehr, Aufstellflächen und Bewegungsflächen bei der aktuellen Überarbeitung einen wichtigen Schwerpunkt.

Was einen Schotterrasen oder begrünbare Beläge ausmacht, wird in der aktualisierten FLL-Richtlinie ergänzend zur ZTV-Wegebau und den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO 12) weiter geregelt. In der laufenden Überarbeitung haben die beteiligten Experten des FLL-Regelwerksausschusses Aussagen zu dieser Thematik herausgearbeitet. Schotterrasen und begrünbare Beläge eignen sich im Wesentlichen für die Einsatzbereiche von

  • Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr,
  • gelegentlich genutzte Parkflächen für den PKW-Verkehr,
  • geringen LKW und Busverkehr, überfahrbare Grünstreifen von Anlieger- und Wohnstraßen.

Die Veröffentlichung des Gelbdrucks der überarbeiteten FLL-"Richtlinie für die Planung, Ausführung und Unterhaltung von begrünbaren Flächenbefestigungen" ist für das 2. Quartal 2017 geplant. FLL/hb

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