Große Differenzen zwischen Theorie und Praxis

Spielplatzkontrolle in Berlin

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Spielgeräte Recht und Normen
Heute gelten die 1997 erstmals erschienenen DIN EN 1177 zum Thema Fallschutz und die 1999 erschienen DIN EN 1176 zum Thema Kinderspielplätze. Foto: Stephanie Hofschlaeger, pixelio.de

Spielplätze sind aus unserem Stadtbild kaum noch wegzudenken. Egal ob sich diese in Parkanlagen, in Stadtanlagen, in privaten Haussiedelungen oder auf Schul- und Kitahöfen befinden. Fast jeder ist sich der Wichtigkeit eines Spielplatzes bewusst.

Der erste Spielplatz wurde am 25. Mai 1865 eingeweiht, von einem Verein der die Kindererziehung mit Spielplätzen fördern wollte. Der von dem Schuldirektor Dr. phil. Ernst Innocenz Hausschild gegründete Verein wollte sich keineswegs Schul- oder Erziehungsverein nennen. Vielmehr benannte man den Verein nach einem Herren, der zu Lebzeiten die schlechten Entfaltungsmöglichkeiten von Kindern in den Städten moniert hat und forderte, dass auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen mehr Rücksicht genommen werden und mehr Spielstätten und Plätze geschaffen werden müssen. So nannte man den Verein, Schreberverein nach dem verstorbenen Kinderarzt Dr. Schreber.

Erst 1971 wurde anlässlich einer Tagung des DIN-Arbeitsausschusses Turngeräte die Normung von Kinderspielgeräten veranlasst. Ziel sollte eine qualitative Anhebung, eine größere Vielgestaltigkeit und ein Mindestmaß an Sicherheit sein. In der DIN 7926 Teil 1 wurde dann fünf Jahre später erstmals ein Entwurf für Anforderungen an Kinderspielgeräten vorgestellt. Heute arbeitet man mit der im November 1997 erstmals erschienen DIN EN 1177 zum Thema Fallschutz und mit der am 01.01.1999 erschienen DIN EN 1176 zum Thema Kinderspielplätze. Die Normen werden wie in allen Bereichen ständig aktualisiert und den aktuellen Gegebenheiten angepasst.


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Wer trägt die Verantwortung?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt als zentrale Kodifikation nicht nur das Privatrecht, sondern auch einen kleinen Teil im Zivilrecht. So ist im Paragraphen 823 Absatz 1 des BGB die Verkehrssicherungspflicht geregelt. Das heißt, dass die Träger von öffentlichen Spielplätzen gesetzlich dazu verpflichtet sind, dafür Sorge zu tragen, dass Unfälle auf Spielplätzen vermieden werden sollen. Juristen haben jedoch auch den Begriff "sportlich-spielerisches Risiko" geprägt. Es soll heißen, dass Risiken des Lebens für Kinder erlebbar und erlernbar sein müssen. So sollen Spielabläufe übersichtlich gestaltet werden und dazu dienen, das kindliche Eigenschutzverhalten zu fördern. So steht es auch in der DIN EN 1176. Demnach ist klar, dass es den absolut sicheren Spielplatz nicht gibt und nie geben wird. Es sollte nur sichergestellt werden, unnötige Risiken zu beseitigen und Risiken beim Spielen müssen für Kinder erkennbar sein.

Natürlich sind morsches Holz, korrodierte Gestänge, abgenutzte Kettenglieder oder fehlender Fallschutz für Kinder keineswegs erkennbar. Aus diesem Grund gibt es in der DIN EN 1176 klare Kontrollen, um diese Risiken auszuräumen. Im Land Berlin liegt die Verantwortung in der Regel beim Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt. Hier wird die Verantwortung von oben nach unten delegiert. Amtsleitung, Fachbereichsleitung, Inspektionsleitung, Arbeitskolonne - viele Verantwortliche für viel Verantwortung. Doch immer da, wo viele Verantwortliche aufeinander treffen, will keiner verantwortlich sein. Somit fällt immer mehr auf, dass es seltener klare Dienstanweisungen gibt, die die Instandhaltung der Spielplätze regelt. Dies birgt Konflikte und befördert Diskussionen - auch darüber, wer wie und von wem mit welchem Aufwand geschult wird. In der Tat gibt es viele Institutionen wie beispielsweise die Unfallkassen, der TÜV oder die DEULA, die große Schulungen anbieten. Aber auch viele private Sachkundige bieten immer wieder Schulungen im Spielplatzbereich an.

Seit Dezember 2011 gibt es im Spielplatzbereich die Qualifikation zum "Qualifizierten Spielplatzprüfer nach DIN SPEC 79161", die neuer Standard für die jährliche Hauptinspektion nach der DIN EN 1176 ist. Dieser Lehrgang ist die hohe Schule. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst reichen aber in der Regel ein Zwei- oder Dreitagesseminar sowie eine jährliche Auffrischung, mit denen die wesentlichen Inhalte vermittelt werden und man als Sachkundiger auf Spielplätzen tätig werden darf. Leider scheitert in Berlin die theoretische Schulung oft schon an geringfügigen Beträgen, die das Land Berlin selten aufbringen kann und leider auch in seltenen Fällen aufbringen möchte.

Die Statistik

Im Land Berlin gibt es 1843 öffentliche Spielplätze mit 2 040 262 Quadratmeter Spielfläche. Jeder der zwölf Bezirke muss im Durchschnitt etwa 153 Spielplätze pflegen und warten. (Stand: GrIS, 31.12.2011) Die öffentlichen Spielflächen werden unterschieden in

  • Kleinkinderspielplätze
  • iese sind für Kinder unter sechs Jahren geeignet. Das Spielangebot auf mindestens 150 Quadratmetern besteht vorwiegend aus einem Sandkasten, einer Schaukel und einer Rutsche.
  • Allgemeine Spielplätze
  • ier beträgt die Spielfläche mindestens 2000 Quadratmeter. Das Spielangebot ist für Kleinkinder und über sechsjährige durch unterschiedlichste Spielgeräte (wie Kletterkombinationen, Seilbahnen und vieles mehr) erweitert. Des Weiteren können Abenteuerecken und Wasserbereiche integriert sein.
  • Spielplätze für ältere Kinder und Jugendliche
  • ierunter verstehen sich reine Ballspielbereiche, Bereiche zum Skaten und BMX-Rad fahren sowie Spielbereiche mit Tischtennisplatten - also mit sportorientierten Ausstattungen.
  • Pädagogisch betreute Spielplätze
  • iese sind für Kinder ab sechs Jahren und sehr häufig bei privaten Trägern anzutreffen. Die nutzbare Spielfläche beträgt meist mehr als 4000 Quadratmeter. Zu den Nutzungsarten zählen Abenteuerspielplätze, Bauspielplätze und Kinderbauernhöfe.
  • Zu guter Letzt gibt es noch die Spielplätze mit zeitlich begrenzter Nutzungsmöglichkeit. Diese Plätze sind in der Regel für Kinder über sechs Jahre. Hierbei handelt es sich um klassische Spielflächen auf Schulhöfen außerhalb der Schulzeit

Wartungen an Spielplätzen - wer prüft wie und was?

Im Teil 7 der DIN EN 1176 sind die Wartungen an Spielplätzen klar definiert. Sie unterscheiden sich von den durchzuführenden Arbeiten und von dem Zeitintervall. In Berlin ist die personelle Organisation häufig sehr unterschiedlich, dennoch müssen allerorten die gleichen Arbeiten an Spielplätzen verrichtet werden.

In (fast) allen Bezirken sind die Arbeitskolonnen in so genannte Reviere aufgeteilt. Jedes Revier ist in einen Flächenbereich aufgeteilt, in dem die verschiedensten Arbeiten anfallen. Es gibt wiederum Bezirke, die sich extra eine Arbeitskolonne leisten, die nur für die Spielplatzwartung und nicht auch für die Pflege zuständig ist. Leider kommt es durch fehlende Dienstanweisungen für die unterschiedlichen Kolonnen immer wieder zu Missverständnissen und Unmut unter den Mitarbeitern, die vermeidbar wären.

Visuelle-Routine-Inspektion (Wöchentliche Kontrolle)

Bei der visuellen Kontrolle sollen offensichtliche Gefahrenquellen erkannt werden. Diese entstehen durch Vandalismus, Benutzung oder Witterungseinflüssen. Konkret bedeutet dies, dass beispielsweise eine einzelne Mitarbeiterin im Bezirk Zehlendorf-Steglitz bei 142 öffentlichen Spielplätzen die visuelle Kontrolle wöchentlich übernimmt. Sie prüft jede Woche alle Plätze, um Gefahren zu erkennen, Eingänge und Einfriedungen zu kontrollieren, grobe Verschmutzungen und Vandalismusschäden zu beseitigen und um Funktionskontrollen an allen beweglichen und festen Teilen durchzuführen. Die DIN EN sieht jedoch auch Maßnahmen, wie zum Beispiel das Auflockern der Fallschutzbereiche vor. Wir haben weiter oben stehend erfahren, dass allgemeine Spielplätze in der Regel 2000 Quadratmeter groß sind. Nun sind die Fallschutzbereiche definiert und es muss glücklicherweise keine Fläche von 2000 Quadratmeter aufgelockert werden. Bei 142 Spielplätzen und einer täglichen Arbeitszeit von acht Stunden müssen pro Tag 28,4 Plätze geschaffen werden. Das heißt, dass pro Stunde 3,55 Spielplätze kontrolliert werden müssen, um das Wochenkontingent zu schaffen. Das bedeutet, dass zum Beispiel eine Auflockerung der Fallschutzbereiche unmöglich zu schaffen ist.

So genannte Problemplätze sollen nach der DIN EN durchaus täglich angefahren werden. Wenn man sich jedoch die Anzahl der zu bewältigenden Plätze und den damit verbundenen Arbeitsaufwand und die teils weiten Entfernungen untereinander anschaut, ist dieses mit dem vorhandenen Personal ebenfalls selten oder auch gar nicht zu schaffen. In dem betroffenen Bezirk kommen jedoch (hoffentlich) noch die Pflegereviere zwischendurch auf den Plätzen vorbei und andere Personen, die mit den Spielplätzen zu tun haben. Durch die glücklicherweise kurzen Kommunikationswege untereinander können Probleme relativ schnell und unbürokratisch behoben werden.

Operative Inspektion (Monatliche Kontrolle)

Die operative Inspektion ist umfangreicher als die visuelle Routine-Inspektion. Die Anforderungen an das Personal sind von daher umso höher, da die Spielgeräte intensiver kontrolliert werden müssen.

In meinem Arbeitsbereich kommen neben den zurzeit 142 öffentlichen Spielplätzen auch noch 90 Schulbereiche mit hinzu. Ganz formal betrachtet, übernehmen wir aufgrund unserer fachlichen Qualifikation und der Erfahrungen die operative Inspektion auf den Schulhöfen. Die visuellen Routine-Inspektionen hingegen sollen durch die Schulhausmeister durchgeführt werden. Als "guter" Mitarbeiter darf man auf keinen Fall nach der Dokumentation des Hausmeisters fragen, da bei der Kontrolle auf den Schulhöfen relativ schnell klar wird, dass wöchentliche Kontrolle angesichts der vielen Schäden nur sehr dürftig ausfällt.

In der DIN EN 1176 Teil 7 steht unter Punkt 6.2 b), dass "eine detaillierte Inspektion zur Überprüfung des Betriebs und der Stabilität der Anlage insbesondere im Bezug auf jedweden Verschleiß" zu erfolgen hat. "Diese Inspektion sollte alle ein bis drei Monate oder nach Maßgabe der Herstelleranweisungen vorgenommen werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte auf Teile gelegt werden, die auf Dauer vakuumdicht abgedichtet sind."

Durchzuführende Arbeiten wären:

  • Wartungsanleitung des Herstellers beachten!
  • Verschleiß prüfen an Teilen, wie Ketten, Lager, Schrauben, Bolzen, Treppenstufen, Seilen, Rutschbahnen, Absturzsicherungen und Podesten.
  • Verbindungselemente prüfen, wenn notwendig nachstellen.
  • Gefahrenpunkte wie Splitter, überstehende Nägel oder Schrauben beseitigen.
  • Standfestigkeitprüfung durch Bespielen der Geräte und Freilegen der Fundamente.
  • Holzfestigkeit prüfen, visuell, klopfen, in besonderen Fällen bohren.
  • Korrosionsschutz und bauliche Festigkeit von Metallteilen prüfen.
  • Reparaturauftrag umgehend weiterleiten oder Gerät unbespielbar machen.

Nur leider gibt es immer wieder gravierende Unterschiede zwischen der Theorie und der Praxis. Neben der fehlenden Zeit ist häufig das Problem, dass die Wartungsanleitungen oder die Herstelleranweisungen in den Weiten des öffentlichen Dienstes verschwinden. Somit kann sehr häufig den einfachen Anweisungen des Herstellers keine Folge geleistet werden und man muss sich auf Instinkt und den glücklicherweise vorhandenen Sachverstand verlassen. Trotz aller Kritik macht die Arbeit als Spielplatzkontrolleur sehr viel Spaß, denn es gibt immer wieder Neues zu erfahren und zu lernen. Gerade im Bereich der operativen Kontrolle wird erwartet, dass der Verschleiß an vielen Teilen und auch die Holzfestigkeit durch Klopfen oder Bohren erkannt werden. Hilfe gibt es schnell, da durch die große Arbeitsbreite des öffentlichen Dienstes auch Schlosser und Tischler mit Rat und Tat relativ unbürokratisch zur Seite stehen.

Jährliche Hauptinspektion (Jährliche Hauptuntersuchung)

Die jährliche Hauptinspektion ist, wie der Name schon sagt, jährlich durchzuführen. Über den Umfang der wöchentlichen und monatlichen Kontrollen hinaus sind alle Spielgeräte und Spieleinrichtungen auf witterungs- und altersbedingte Mängel, insbesondere im Bereich der Bodenverankerungen, zu überprüfen. Besonderes Augenmerk ist dabei auf Fäulnis, Korrosion, Fundamentrisse und Ähnliches zu legen.

Vorrangig wird im öffentlichen Dienst, zumindest in Zehlendorf-Steglitz, diese Inspektion von externen Fachkräften durchgeführt, obwohl das Personal im eigenen Bezirk durchaus vorhanden wäre. Eigentlich ist die Idee dahinter nicht verkehrt. Personen von außen haben sehr häufig immer noch einen anderen Blinkwinkel.

Gleichwohl ist der Umgang mit den Ergebnissen sehr befremdend. Als Kontrolleur für die operative Inspektion schreibe ich immer wieder lange Listen mit bestehenden Mängeln. Monatlich kommt man auf die Spielplätze und stellt immer wieder den gleichen Mangel fest, weil er nicht behoben wird. Wenn jedoch die Hauptuntersuchung den gleichen Mangel feststellt, muss dieser sofort behoben werden. Dann stellt sich natürlich die Frage, welchen Sinn die monatlichen Kontrollen machen sollen und ob das Vertrauen gegenüber dem eigenen Personal nicht vorhanden ist - möglicherweise ist es auch wieder mal eine Geldfrage.

Was gilt es sonst noch zu beachten?

24. Juni 2010: Eine Kindergruppe trifft sich zum Fußballspielen auf dem dörflichen Bolzplatz. Da kippt eines der Tore plötzlich um. So steht es in einem Artikel auf der Internetseite des Nachrichtensenders n-tv. Weiter steht in dem Artikel, dass ein zwölfjähriger Junge im münsterländischen Nottuln von einem umstürzenden Fußballtor erschlagen worden ist. Der Junge erlag noch am Unglücksort seinen schweren Kopfverletzungen.

Im Zuge der Standsicherheit ist ganz klar geregelt, dass alle Geräte auf einem Spielplatz mit dem Untergrund fest verbunden sein müssen. Auf Bolzplätzen im Land Berlin sind die Fußballtore generell mit dem Boden verankert, alleine schon um eine missbräuchliche Verwendung oder gar einen Diebstahl zu verhindern. Umso erschreckender ist es, dass neun von zehn überprüften Schulsportplätzen ihre Tore in keinem Umfang gegen das Umkippen gesichert haben. Leider werden solche Nachrichten im Land Berlin sehr häufig ignoriert. Doch zu welchem Preis? Oft sind Befestigungslaschen im Boden sogar vorhanden, sodass bei der Anschaffung nur darauf geachtet werden muss, dass die richtigen Fußballtore angeschafft werden.

Am häufigsten sind Spielkonstruktionen vom Umkippen oder Umknicken betroffen, die nur einen Standpfosten haben oder bei denen die Standpfosten in einer Linie stehen. Bei diesen Geräten sollte auch schon einmal in einer operativen Inspektion genauer hingeschaut werden und gegebenenfalls stichprobenartig der Holzpfosten im Erd-/Luftbereich auf Morschungen geprüft werden - Eisenrohre oder Metallpfosten gelten immer als sehr sicher. Doch auch dieses Material kann im Erd-/Luftbereich Abrosten. Eine Gefahr, die man als Kontrolleur niemals unterschätzen darf.

Eine wesentliche Rolle auf Spielplätzen, die es auch immer wieder in den Kontrollen zu beachten gilt, ist der Fallschutz. Leider findet man oft verwahrloste Spielplätze vor, bei denen das Laub nicht auf dem Spielsand entfernt wird. Sehr häufig werden bei den Spielplätzen auch Fallschutzsand und Spielsand nicht differenziert eingesetzt.

Fallschutzsand hat in der Regel eine Körnung von 0,2 bis 2 Millimeter. Er ist mehrfach gewaschen und hat Feinanteile von weniger als 0,2 Millimeter. Spielsand hingegen hat eine Körnung von 0,1 bis 0,5 Millimeter, ist auch mehrfach gewaschen, ist jedoch hydroklassiert, kalkfrei, sehr fein und sauber. Der Fallschutz ist ebenfalls in der DIN EN 1176 geregelt. Abhängig ist dieser vom Bodenmaterial und von der maximalen Fallhöhe. In nachfolgender Tabelle sind alle Materialien und die Eigenschaften zu finden:

Des Weiteren gilt es zu beachten, dass unter allen Geräten mit einer freien Fallhöhe von mehr als 600 Millimeter und/oder Geräten, die eine erzwungene Bewegung des Benutzers verursachen, wie zum Beispiel Schaukeln, Rutschen, Wippgeräte oder Seilbahnen, dass stoßdämpfende Böden über den gesamten Aufprallbereich vorhanden sind, (Auszug aus der DIN EN 1176-1).

Dieser Artikel besteht aus zwei Teilen, der in der Juni-Ausgabe fortgesetzt wird.

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