Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung im Bundestag

Städtebauförderung wird zur Querschnittsaufgabe in der grünen Förderlandschaft

Städtebau Stadtgrün
Grüne Infrastruktur und die Bekämpfung des Klimawandels bleiben auf der Agenda bei der Städtebauförderung. Foto: c. lettau, pixelio.de

Die umstrittene neue Programmstruktur der Städtebauförderung erhält eine konkrete Form. Das Bundesinnen- und Bauministerium hat dem Bundestag den Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern für 2020 zugeleitet. Darin ist das Förderprogramm "Zukunft Stadtgrün" zwar nicht mehr enthalten, doch wird eine Stärkung des Stadtgrüns zur Voraussetzung für die Gewährung von Städtebaufördermitteln.

Stadtgrün wird Fördervoraussetzung

"Maßnahmen zur Verbesserung der grünen Infrastruktur im Sinne der bisherigen Förderungen des Programms 'Zukunft Stadtgrün' 2017-2019" seien weiterhin eine Voraussetzung für die Förderung kommunaler Vorhaben durch Bund und Länder, heißt es im Artikel 3 des Entwurfs. "Zu Maßnahmen zur Verbesserung der grünen Infrastruktur zählen unter anderem die Schaffung, der Erhalt oder die Erweiterung von Grünanlagen und Freiräumen, die Vernetzung von Grün- und Freiflächen, die Begrünung von Bauwerksflächen sowie die Erhöhung der Biodiversität."

Die Finanzhilfen des Bundes könnten unter anderem für "Maßnahmen zur Verbesserung der grünen Infrastruktur" eingesetzt werden, heißt es im Artikel 4 des Entwurfs. Förderfähig seien auch die Verwendung der Mittel für den "Erhalt und die Sicherung des bau- und gartenkulturellen Erbes, stadtbildprägender Gebäude sowie Park- und Grünanlagen."

Grün auch in den einzelnen Förderprogrammen

Auch in der sogenannten Versäulung setzt das Innen- und Bauministerium auf Grün. Zum Förderprogramm "Lebendige Zentren", das mit 300 Millionen Euro am besten ausgestattet ist, wird in Artikel 6 erläutert, die Gelder von Bund und Land könnten beispielsweise für "die Erhaltung und Umgestaltung von Straßen-, Platz und Grünräumen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung" aufgewandt werden. Und im Artikel 8, der sich mit dem 290 Millionen Euro schweren Programm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" beschäftigt, wird zum Abriss von Wohngebäuden durch die Kommunen empfohlen, "eine einfache Herrichtung des Grundstücks zur Wiedernutzung" vorzunehmen: "Dazu zählt insbesondere die Begrünung."

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Grün als Querschnittsaufgabe oder als eigenständiger Fördertopf – die Mehrheit der grünen Verbände sieht Vorteile in der Querschnittsverteilung. Foto: Siegfried Baier, pixelio.de

Vor allem das Förderprogramm "Sozialer Zusammenhalt", mit 200 Millionen Euro ebenfalls gut gepolstert, sieht Stadtgrün vor: Nach Artikel 7 sollen seine Finanzhilfen unter anderem einen Beitrag zur "Umweltgerechtigkeit" leisten. In dem Begriff steckt ein besserer Zugang zu städtischen Grünflächen für Menschen mit niedrigem Sozialstatus. So definiert es das Umweltbundesamt. Eine Umfrage im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt und Raumforschung (BBSR) hat 2016 herausgefunden, dass 56 Prozent der kommunal Verantwortlichen, die Mittel aus dem alten Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt" beantragten, "die Neuanlage und Verbesserung von Grün- und Freiflächen als wichtigstes Handlungsfeld für Umweltgerechtigkeit im Rahmen der Sozialen Stadt" betrachten.

Stadtgrün sei für die nachhaltige Entwicklung unserer Gemeinden ein wichtiger Faktor, erklärte Baustaatssekretärin Bohle. Es solle bei der Städtebauförderung deshalb eine noch größere Bedeutung bekommen. "Maßnahmen in diesem Bereich sollen in der Zukunft nicht nur förderfähig sein - sie werden sogar zur Fördervoraussetzung", so die Politikerin. "Bei der Förderung von Stadtgrün wird aus einem 'kann' ein 'muss' für jede städtebauliche Gesamtmaßnahme." Damit ermöglichten Bund und Länder künftig grüne Investitionen, zum Beispiel in die Schaffung, den Erhalt und die Erweiterung von Grünanlagen und Freiräumen, in die Vernetzung von Grünflächen oder zur Erhöhung der Biodiversität.

Die Bundestagsabgeordnete Sybille Benning, einzige Landschaftsplanerin im parlamentarischen Bauausschuss, begrüßte den Ministeriumsentwurf als eine "Verbesserung der grünen Infrastruktur in der Neuordnung der Städtebauförderung als Fördervoraussetzung und somit als Querschnittsaufgabe allen drei Programmen vorangestellt werden soll". Jede Maßnahme der Städtebauförderung werde nun Elemente zur Verbesserung der grünen Infrastruktur enthalten müssen. Einen Ersatz für das gestrichene Förderungsprogramm "Zukunft Stadtgrün" sieht die Abgeordnete jedoch nicht.

Bei den grünen Verbänden gibt es Lob aber auch Skepsis für den Entwurf der Baustaatssekretärin. Der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA) erklärte, der Verlust eines eigenen Förderprogramms für das Stadtgrün sei zwar schmerzlich. "Das Glas ist aber halb voll, weil es sowohl die Klimaanpassung als auch das große neue Thema grüne Infrastruktur Förderungsvoraussetzungen geworden sind", so Mario Kahl, stellvertretender BDLA-Bundesgeschäftsführer.

Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) bewertet den Entwurf insgesamt positiv. In einem Schreiben an Mitglieder des Bundestages begrüßte er "ausdrücklich die Aufnahme von Maßnahmen zur Verbesserung der grünen Infrastruktur in Artikel 3 als Fördervoraussetzung in allen drei neuen Städtebauförderprogrammen". Ein großer Fortschritt sei "die Tatsache, dass mit der neuen Verwaltungsvereinbarung nach Artikel 3 und Artikel 4 auch Förderprojekte ermöglicht werden, die die Pflege und Sicherung von lebendigem Grün und von grüner Infrastruktur beinhalten", so der BGL. Im kommenden Jahr müsse der Artikel 3 nun auch wirklich gelebt werde. Bei jedem Projekt sollte möglichst viel gestaltetes Grün dabei sein, erklärte der GaLaBau-Verband. Andernfalls müsse nachjustiert werden.

"Wir dürfen für eine klimagerechte Stadt nicht hinter die Wegmarken des Programms 'Zukunft Stadtgrün' zurückfallen, sondern müssen deutlich mehr für lebendiges Grün tun", schreibt der BGL. Deshalb gehörten Grün- und Freiräume sowie die biologische Vielfalt auch in die Präambel der Verwaltungsvereinbarung.

Während der Bund deutscher Baumschulen (BdB) die Ergebnisse ebenfalls positiv bewertet, stellt der Zentralverband des Gartenbau (ZVG) die Querschnittstruktur als ganzes in Frage. "Die Pläne des Bundesinnenministeriums, den eigenständigen Fördertitel abzuschaffen, sind besonders nach der diesjährigen Hitzeperiode und der Bedeutung des Stadtgrüns für das Stadtklima nicht nachzuvollziehen", betont ZVG-Präsident Jürgen Mertz. cm/mk

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