Historische Parkanlagen in Düsseldorf, Mülheim und Essen

Sturm Ela und die Folgen

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Der Baumbestand im Rheinpark Düsseldorf wurde besonders stark durch den Sturm geschädigt. In einem Parkpflegewerk werden derzeit die gartendenkmalpflegerischen Ziele für den Wiederaufbau des Volksparks erarbeitet. Fotos: Elke Lorenz

Ein Jahr ist es nun her. Nach einem sommerlichen Pfingstwochenende mit Höchsttemperaturen tobte am Abend des 9. Juni 2014 eine schwere Gewitterfront über Nordrhein-Westfalen. Durch das Orkantief Ela kamen sechs Menschen ums Leben, es gab zahlreiche Verletzte und schwere Verwüstungen. Die betroffene Region zieht sich von Jüchen, Dormagen und Neuss im Westen bis nach Dortmund, Castrop-Rauxel und Recklinghausen im Osten. Im Fokus des folgenden Beitrags stehen die historischen öffentlichen Parkanlagen als schützenswertes Kulturgut, deren Sturmschäden und die Frage, welche Strategien die Kommunen beim Wiederaufbau verfolgen. Kurz nach dem Sturmereignis veröffentlichte das Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen eine Liste der 44 vom Sturm betroffenen Kommunen. Düsseldorf, Essen und Mülheim wurden demnach am stärksten geschädigt, weshalb sie dem exemplarischen Vergleich zugrunde gelegt wurden.

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Vor der Nachpflanzung des Lindenrondells im Hofgarten Düsseldorf werden zunächst Vergleiche zu anderen noch in Originalsubstanz erhaltenen Lindenrondellen herangezogen.
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Die Kastanienalleen im Alten Friedhof Mülheim wurden durch den Sturm stark dezimiert. Aufgrund des lückigen Zustandes wäre eine vollständige Alleesanierung zu empfehlen.
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Der namhafte Gartenkünstler Walter Baron von Engelhardt entwarf Anfang des 20. Jahrhunderts den Rheinpark Düsseldorf sowie den hier gezeigten Kurpark des Solbads Raffelberg in Mülheim. Der Parkwald wurde durch den Sturm stark geschädigt und müsste über Neuanpflanzung entwickelt werden.

Gartendenkmalpflege

Die Rahmenbedingungen für den Umgang mit den historischen Zeugnissen der Gartenkultur werden zum einen durch das Landesdenkmalschutzgesetz, zum anderen durch die international anerkannten Richtlinien der Icomos, des Internationalen Rates für Denkmalpflege gesteckt. Diese sollen kurz dargelegt werden, da sie die rechtliche und theoretische Ausgangslage für die angewandte Gartendenkmalpflege darstellen und sich daran ein Vergleich zwischen den fachlichen Vorgaben und der alltäglichen Praxis ziehen lässt.

Im Jahre 1980 wurde im Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen die rechtliche Grundlage gelegt, Garten-, Friedhofs- und Parkanlagen sowie andere von Menschen gestaltete Landschaftsteile unter Schutz stellen zu können. An dem Erhalt und der Nutzung von Gartendenkmälern besteht ein öffentliches Interesse, da sie bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen (§2 DSchG). Daraus ergibt sich die gesetzliche Aufgabe Gartendenkmäler wissenschaftlich zu erforschen, instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu nutzen und vor Gefährdung zu schützen (§1 und §7 DSchG).

Da es sich bei Gartendenkmalen um "lebende Denkmale" aus vorrangig pflanzlichem Material handelt, das vergänglich und erneuerbar ist, erfordert ihr Erhalt besondere Grundsätze. Deshalb wurde seitens des Internationalen Komitees für Historische Gärten ICOMOS-IFLA im Jahre 1981 die "Charta von Florenz" als fachlich anerkannte Richtlinie aufgestellt. Folgende Grundsätze sind in diesem Zusammenhang entscheidend: Um historische Gärten schützen zu können, muss man sie zunächst erfassen und inventarisieren (Artikel 9). Bei jeder Maßnahme in einem historischen Garten muss die Gesamtheit seiner Elemente in Betracht gezogen werden. Sie isoliert zu behandeln, hätte eine Veränderung der Gesamtwirkung des Gartens zur Folge (Artikel 10). Die Instandhaltung historischer Gärten erfordert aufgrund des pflanzlichen Materials eine fortwährende Pflege und zyklische Erneuerung durch Ersatzpflanzung im Sinne des historischen Konzeptes (Artikel 11).

Düsseldorf

Die ehemalige kurfürstliche Residenz und heutige Landeshauptstadt Düsseldorf wird aufgrund ihrer Vielzahl historischer Parkanlagen als "Gartenstadt" bezeichnet. 1989 erhielt das Garten-, Friedhofs- und Forstamt die kommunale denkmalpflegerische Zuständigkeit und richtete die Stelle eines Gartendenkmalpflegers ein, der sich fortan um Inventarisation, Denkmaleintrag, Erhalt und Pflege der 32 öffentlichen und 20 privaten Gartendenkmäler kümmerte. Diese Fachbesetzung stellt eine exklusive Ausnahme dar, da zumeist weder die Unteren Denkmalbehörden noch die Grünflächenämter der Kommunen über gartendenkmalpflegerisch geschultes Personal verfügen.

Sturm Ela fegte mit bis zu 140 Kilometer in der Stunde von der Rheinseite kommend über Düsseldorf und die schweren Verwüstungen des Baumbestandes brachten der Stadt in der Presse den Namen "Dschungeldorf" ein. In der Landeshauptstadt Nordrhein-Westfalens wurde aufgrund des Ausmaßes der Schadensbewältigung der Wiederaufbau des Stadtgrüns in den letzten Monaten politisch und öffentlich zum Hauptthema. Oberbürgermeister, Umweltdezernat und Gartenamt treten gemeinsam für die Umsetzung des Handlungskonzeptes "Neue Bäume für Düsseldorf" ein. In den öffentlichen Gartendenkmalen der Stadt werden dem Schutzstatus entsprechend besondere Verfahren angewendet.

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Ab 1902 wurde unter Initiative des Mülheimer Verschönerungsvereins der Witthausbusch als Waldpark angelegt. Beeindruckend ist trotz des verfallenen Zustandes die in einer Waldschlucht gelegene Kaskade mit Teichen auf mehreren Geländeebenen.
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Auf der Volkswiese des Witthausbusch stehen Solitärbäume mit hohem Alterswert, etliche fielen dem Sturm zum Opfer. Ein Wiederaufbau des historischen Waldparks, der einen potenziellen Denkmalwert besitzt, ist noch nicht geklärt.
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Die Stadt Essen hat für drei historische Stadtgärten Planungskonzepte zum Wiederaufbau der Sturmschäden erstellen lassen. Eine Inventarisation und Denkmalprüfung hat noch nicht stattgefunden, sodass die Umsetzung neuer Konzepte aufgrund der Gefahr einer weiteren Überformung bedenklich stimmt.

Um die Schäden in den historischen Anlagen zu dokumentieren und um einen Überblick zu gewinnen, wurden in den abgesperrten Parkanlagen noch vor den Aufräumarbeiten Kartierungen durchgeführt. Der geschädigte Baumbestand wurde nach Standort, Baumart, Stammumfang und Schadensbild aufgenommen und in Lageplänen festgehalten. Den Hofgarten, Rheinpark und Parkwald von Schloss Benrath traf es besonders stark. Durch die mächtigen Orkanböen wurden Bäume samt Wurzeltellern ausgerissen, Teilausbrüche verursacht und ganze Gehölzkulissen verwüstet. Über das gewonnene Datenmaterial sind im Vergleich der Parkanlagen Schadenskategorien gebildet und eine Prioritätensetzung erarbeitet worden.

Der Wiederaufbau der Gartendenkmäler erfordert gartendenkmalpflegerische Vorleistungen. Um gesicherte Entscheidungen im Umgang mit dem Gartendenkmal treffen zu können, muss zuvor eine gartendenkmalpflegerische Zielstellung feststehen. Dies geschieht idealerweise mit Aufstellung eines Parkpflegewerks, dem seit Jahren bewährten umfassenden Planungsinstrument der Gartendenkmalpflege. In Unkenntnis dieser Voraussetzungen führen auch kleine Maßnahmen in der Summe und über die Jahre zur maßgeblichen Veränderung des Gartendenkmals. Nicht jeder Baum und jede Gehölzkulisse, die durch den Sturm weggerissen wurde, ist auch nachzupflanzen, da es sich um Fehlentwicklungen handeln könnte. Und um zu wissen, wie Nach- oder Ersatzpflanzungen im Sinne des Erhalts des Gartendenkmals vorzunehmen sind, benötigt es einer gartendenkmalpflegerischen Voruntersuchung.

Für die drei am stärksten geschädigten Gartendenkmale hat die Stadt Düsseldorf deshalb bereits Parkpflegewerke beauftragt, um eine denkmalgerechte, mit Nutzungs- und Naturschutzbelangen abgewogene Gesamtplanung für den Wiederaufbau der Parkanlagen einzuleiten. Über erste Ergebnisse der Parkpflegewerke Rheinpark, Hofgarten und Schlosspark Benrath wird das Gartenamt Düsseldorf im Heft 10-2015 der Stadt+Grün berichten. Obwohl Düsseldorf, maßgeblich angestoßen durch die Regionale EUROGA2002plus, bereits über sechs detaillierte Parkpflegewerke verfügte, kann der Sturm Ela und der daraus resultierende Neuaufbau der Gartendenkmale als positiver Anstoß gewertet werden, die städtische Gartendenkmalpflege mit der Vergabe von insgesamt 16 weiteren Parkpflegewerken auf eine längerfristig gute Basis zu stellen.

Speziell für den Wiederaufbau der Gartendenkmale ist eine gute Öffentlichkeitsarbeit wichtig, die den langen Zeithorizont bis zur Umsetzung von Maßnahmen sowie die gartendenkmalpflegerischen Zielsetzungen vermitteln. In Düsseldorf werden auch in den denkmalgeschützten Parkanlagen sogenannte "Meilensteine" als öffentlichkeitswirksames Signal gepflanzt. Das sind vorgezogene Baumpflanzungen, die von Standort und Gehölzart gartendenkmalfachlich unstrittig sind. So wurden bereits Lindenbaumreihen im Nordpark und Neupflanzungen entsprechend der historischen Pflanzpläne im Rheinpark umgesetzt. Wenn die gartendenkmalpflegerische Zielstellung noch ungeklärt ist, wird noch nicht nachgepflanzt. So zum Beispiel bei dem Lindenrondell im Hofgarten. Die Integration von Baumrondellen war ein Leitmotiv im Werk des Gartenkünstlers Maximilian Friedrich Weyhe (1775-1846). Zur Klärung der Fragestellung, ob Weyhe Anfang des 19. Jahrhunderts Linden mit durchgängigem Leittrieb oder Zwieselbildung eingesetzt hat, wurde seitens der Denkmalfachbehörde Rheinland ein kleines Inventarisationsprojekt angestoßen, um Gestaltungsprinzipien von noch in Originalsubstanz erhaltenen Lindenrondellen auszuwerten.

Lässt sich das Nachpflanzen von Solitär- oder Alleebäumen als gartendenkmalpflegerische Maßnahme noch gut an die Öffentlichkeit vermitteln, ist es schon sehr viel schwieriger, Laien zu vermitteln, dass Rodung und Baumfällung dem Erhalt und der Wiederherstellung der Raumstruktur einer historischen Parkanlage dienen. Nicht jeder durch Sturm gefallene Baum wird nachgepflanzt werden und vermutlich werden die noch ausstehenden Zielstellungen der Parkpflegewerke weitere Fällungen und Auslichtungen zur Wiederherstellung oder Sicherung der historischen Raumstruktur empfehlen. Die Stadt Düsseldorf verzahnt die Aufstellung der Parkpflegewerke deshalb eng mit der Öffentlichkeitsarbeit. Das bereits seit der EUROGA durchgeführte Parkführungsprogramm soll noch stärker als bisher fachliche Inhalte der Gartendenkmalpflege vermitteln und somit zu einem erweiterten Verständnis über notwendige Maßnahmen zum Erhalt der historischen Gärten beitragen.

Mülheim

Wie sehen die durch den Sturm Ela verursachten Schäden in den öffentlichen Gartendenkmalen der Stadt Mülheim aus? Mülheim an der Ruhr hat, obwohl zu den kleineren Städten des Ruhrgebiets zählend, eine vielfältige Gartenkultur zu bieten. Die Stadtgeschichte ist eng verwoben mit den Schlossanlagen Styrum und Broich sowie dem Zisterzienserkloster Saarn, deren Gebäude mitsamt Parkanlagen in die Denkmalliste eingetragen wurden. Der Altstadtfriedhof (1812), der Kurpark des Solbades Raffelberg (1909) sowie die auf einem Steinbruch angelegte Parkanlage Dimbeck (1930) wurden ebenfalls als Gartendenkmal eingetragen.

Eine Schadenskartierung zu den Sturmschäden und ein übergeordnetes Handlungskonzept zum Wiederaufbau der denkmalgeschützten Parkanlagen gibt es in Mülheim nicht. Die Grünflächenamtsleitung stellte jedoch dankenswerterweise auf Anfrage einen Überblick dar. Die größten Verluste entstanden im Altstadtfriedhof mit seinen ehemals dichten Alleenachsen aus Kastanien. Leider wurden bereits vereinzelte Bäume ohne Verortung im Alleenraster nachgepflanzt. Die historische Leitstruktur der Alleen ist auch ohne Sturmausfälle nur noch lückig vorhanden, so dass der Stadt Mülheim zu empfehlen wäre, die Alleen vollständig zu sanieren.

Schwere Ausmaße haben die sturmbedingten Kahlschläge in den Waldflächen und Parkwäldern der Region. An vielen Orten nimmt man noch die hohen Holzlager an den Rändern der Wälder wahr. Dass Parkwälder konzeptioneller Bestandteil einer historischen Parkgestaltung sind, tritt mit Konzentration auf den Erhalt der gärtnerisch intensiver gestalteten Bereiche einer Anlage häufig in den Hintergrund. Oft gibt es in der Pflege und Unterhaltung eine Zuständigkeits- oder sogar Eigentumstrennung zwischen einer vom Grünflächenamt gepflegten Parkfläche und einem forstwirtschaftlich unterhaltenen Parkwald. Auch Parkwälder benötigen ein gartendenkmalpflegerisches Pflege- und Erhaltungskonzept und der Wiederaufbau der Sturmschäden kann nicht nur der Naturverjüngung überlassen werden. So auch im Parkwald des Solbads Raffelberg, in dem zahlreiche hundertjährige Rotbuchen dem Sturm zum Opfer fielen. Vermutlich sind dem 1994 aufgestellten Parkpflegewerk Aussagen zum Parkwald zu entnehmen, so dass entsprechend des Leitbildes gezielt Einzelbäume nachgepflanzt und gestalterisch wirksame Strauchgruppen und Bodendecker neu aufgebaut werden könnten.

Wie vielerorts ist auch in Mülheim die Unterschutzstellung der historischen Waldparks noch nicht hinreichend thematisiert, sodass einem geordneten Wiederaufbau der stark sturmgeschädigten Anlage Witthausbusch bisher geringe Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Waldparks, Waldpromenaden und Stadtwälder stehen häufig nicht unter Denkmalschutz, was nicht heißen muss, dass sie keinen Denkmalwert haben, sondern dass hier vielfach noch Forschungsbedarf zur Prüfung des Denkmalwerts vorliegt. Im Ruhrgebiet trugen ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts die Stadt nah gelegenen Waldparks maßgeblich zur Freiflächenversorgung des industriellen Ballungszentrums bei. Im Waldpark vereinen sich die gartenkünstlerischen Prinzipien der Volksgärten und Volksparks mit einem unter forstästhetischen Gesichtspunkten angelegten "Schönheitswald". Aufgrund forstwirtschaftlicher Nutzung oder extensiver Pflege gehören Waldparkanlagen heute zu den gefährdeten (potenziellen) Gartendenkmalen, so dass der Reichtum an Ideen, den Gartenkünstler und Forstleute zur ästhetischen Widmung und Erholungsnutzung des Waldes entwickelten, für kommende Generationen unzureichend gesichert ist. Hier besteht Handlungsbedarf in der Inventarisierung, Denkmalwertprüfung und Sanierung historischer Waldparkanlagen.

Essen

Essen, neben Dortmund die größte Stadt im Ruhrgebiet, blickt auf eine erfolgreiche Industrie- und Siedlungsgeschichte zurück. Das mit der Stadtgeschichte verwobene gartenkulturelle Erbe besteht aus einer großen Anzahl historischer Stadt- und Volksgärten, die bisher nicht unter Denkmalschutz stehen. Mit Fokus auf die Überformung eines potenziellen Gartendenkmals ist deshalb mit Sorge zu betrachten, dass die Stadt Essen für drei Stadt- und Volksgärten Planungskonzepte vergeben hat, um den Wiederaufbau der Sturmschäden zu ordnen. Eine Berücksichtigung historischer Prinzipien bei der Parksanierung ist nicht vorgesehen. Bleibt neben dem noch ausstehenden Bedarf an Denkmalprüfung jedoch die Fragestellung, ob bei potenziell denkmalwürdigen Anlagen, für die ein Verfahren noch nicht eingeleitet wurde, eine verwaltungsinterne Vereinbarung getroffen werden kann, die in der Pflege, Unterhaltung und bei Neuplanungen die historischen Strukturen berücksichtigt.

Ein Gartendenkmal, das aufgrund des erst kürzlich vollzogenen Denkmaleintrags im Fokus der Stadt Essen steht, ist der Schlosspark Borbeck. Der Ursprung des Schlossparks Borbeck als Sommerresidenz der Essener Fürstäbtissinnen geht bis auf das 16. Jahrhundert zurück. Da sich derzeit ein Parkpflegewerk in Aufstellung befindet, konnte mit einer Schadenskartierung sowie Anpassung des Ziel- und Maßnahmenkonzeptes direkt auf die Sturmschäden reagiert werden. Sturm Ela scheint in diesem Fall die gartendenkmalpflegerische Zielstellung der Auslichtung im Bereich der Kaskade vorweg genommen zu haben. Die waldartigen Gehölzbestände entlang der Kaskade sind dezimiert, schwierig bleibt noch die Vermittlung, dass trotz der Sturmschäden nicht nur Neupflanzungen, sondern auch weitere Auslichtungen notwendig sind, um die historische Parkstruktur wieder sichtbar zu machen.

Resümee

Die Reise in die Städte Düsseldorf, Mülheim und Essen mit Blick auf die sturmgeschädigten historischen Parkanlagen und deren Wiederaufbau ist nun beendet. Was lässt sich als Fazit ziehen? Die Sturmschäden haben starke Verluste in den historischen Parkanlagen verursacht, sind für die Gartendenkmalpflege aber durchaus auch als Chance zu sehen. So konnten durch einen gezielt durchgeführten Wiederaufbau Fehlentwicklungen in den Parkanlagen korrigiert werden. Und durch den Bedarf an denkmalgerechten Sanierungsvorgaben wurde die Erstellung von Parkpflegewerken angestoßen. Zutage traten jedoch auch strukturellen Defizite der gartendenkmalpflegerischen Praxis. Eine Schadensdokumentation und gartendenkmalpflegerische Zielsetzungen für den Wiederaufbau der Gartendenkmale wurden vermutlich aus Unkenntnis der Vorgehensweise bei den wenigsten Kommunen durchgeführt. In diesem Zusammenhang zeigt sich die gute Investition, die die Erstellung von Parkpflegewerken für die Kommunen darstellt. In den Parkanlagen, für die Parkpflegewerke vorlagen oder gerade erarbeitet wurden, konnten mit geringerem Aufwand Sturmschäden dokumentiert und Ziele für den Wiederaufbau definiert werden. Somit stellt ein Parkpflegewerk gerade für die öffentliche Hand ein gutes Instrument zur Erleichterung der Pflege und Unterhaltung denkmalgeschützter Parkanlagen dar.

Zum Abschluss bleibt die Feststellung, dass es dringend notwendig erscheint, die Lücken in der Inventarisation und im Denkmaleintrag des historischen Stadtgrüns des Ruhrgebietes zu schließen. Bereits 1980 recherchierte die ehemalige Professorin für Gartendenkmalpflege der TU Dresden, Erika Schmidt, potenziell denkmalwerte Stadtparks des Ruhrgebietes. Nur ein geringer Anteil der genannten Anlagen steht heute unter Denkmalschutz. Und eine verzögerte Unterschutzstellung wird zu immer weiteren Verlusten der historischen Substanz führen. Wünschenswert wäre, dass die Metropolenregion sich stärker als bisher auf Denkmalschutz und denkmalgerechte Sanierung des historischen Stadtgrüns besinnt, denn diese Anlagen dokumentieren die Geschichte einer erfolgreichen Freiflächenentwicklung im Ruhrkohlerevier und stellen identifikationsstiftende Ankerpunkte des heutigen Emscher-Landschaftsparks dar.

Literatur und Quellen

Erika Schmidt: Stadtparks im Ruhrgebiet als Denkmäler, In: Dokumentation der Fachtagung Historische Freiräume und Denkmalpflege; Kommunalverband Ruhrgebiet und Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur, Essen 1981, S.109ff.

Ellen Schneider: Der Waldpark: Ideen und Erscheinungsformen in Deutschland zwischen 1880 und 1935, Remagen 2011.

Wolfgang Gaida und Helmut Grothe: Barocke Pracht, Bürgerstolz und Orte des Wandels, Gärten und Parks im Ruhrgebiet, Regionalverband Ruhrgebiet (Hrsg.), Essen 2010.

Irene Markowitz, Anja Zimmermann: Düsseldorfer Gartenlust, Stadtmuseum Landeshauptstadt Düsseldorf (Hrsg.), Düsseldorf 1987.

Landeshauptstadt Düsseldorf, Dokumentation des Handlungskonzeptes "Neue Bäume für Düsseldorf". www.duesseldorf.de/baumspende/dokumentation/index.shtml

Autorin

Landschaftsarchitektin

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