Über eine zunehmend relevante Praxis städtischen Gärtnerns
Öffentlich wirksamer Raum
von: Prof. Dr. Constanze A. Petrow, Dipl.-Volksw. Wilhelm SpatzBestimmend sind a) ein Wohn- oder Geschäftskontext, b) die Bereitschaft von Privatpersonen, Verantwortung für die Bepflanzung und Pflege von Flächen zu übernehmen, sowie c) die positive Wirkung, die die Aktivitäten für die Allgemeinheit entfalten (Abb. 1). Was dabei entsteht, ist öffentlich wirksamer Raum. Dieser geht über den öffentlichen Raum hinaus.
Das öffentliche Momentum dieser Praxis besteht darin, dass Privatpersonen Räume aufwerten und dass sich die Öffentlichkeit daran erfreuen kann. Die Erzeugung von Qualität – eines schöneren und grüneren Stadtraums – ist wesentliches Ziel dieses Tuns, und das Betrachten und Erfreuen sind eine Form der Nutzung und der geistigen Aneignung. Wesentlich ist, wer eine Fläche bepflanzt und pflegt und nicht, in wessen Eigentum sie sich befindet. Wir argumentieren somit von der Praxis der Raumproduktion sowie von der öffentlichen Wirkung der begrünten Flächen her. Dazu verbinden wir die freiraumplanerische Perspektive mit einem Ansatz aus der Volkswirtschaftslehre.
In der Planung werden Freiräume üblicherweise in öffentliche und private Räume unterteilt. Zwischen ihnen liegt die noch ungenauere Kategorie der halböffentlichen Räume. Diese Einteilung zieht klare Grenzen und ordnet den Raumtypen unterschiedliche Eigenschaften und Nutzungsbedingungen zu. So wird vereinfachend davon ausgegangen, dass der private Raum durch Private erstellt, gepflegt und genutzt wird, während der öffentliche Raum von der öffentlichen Hand bereitgestellt wird und allen zur Verfügung steht. Das sich daraus ableitende Narrativ der Planung bewertet den öffentlichen Raum und das Handeln der öffentlichen Hand als gesellschaftlich nutzbringend, wohingegen diese Wirkung dem privaten Raum und den im privaten Rahmen Handelnden tendenziell abgesprochen wird.
Dass die Praxis der städtischen Freiraumproduktion vielgestaltiger ist und es zusätzlicher Begriffe und Kategorien bedarf, zeigten bereits die Privately Owned Public Spaces (POPS). Auf privatem Grund bauen und unterhalten private Eigentümer:innen öffentlich nutzbare Freiräume wie Plazas und Pocketparks. POPS zu erstellen, gründet in der angelsächsischen Tradition, als Wohlhabende etwas an die Gesellschaft zurückzugeben und selbst einen (Image-) Gewinn daraus zu ziehen.
Die Praxis des Begrünens öffentlich wirksamer Räume durch Bürger:innen steht für eine weitere Hybridisierung von Freiräumen. Sie hat sich in den letzten Jahrzehnten als Graswurzelbewegung verbreitet. Wir vertreten hier die These, dass die Aktivitäten eine eigenständige Raumkategorie hervorbringen, die für die Stadt- und Freiraumentwicklung relevant ist. In Anlehnung an Privately Owned Public Spaces schlagen wir dafür den Begriff der Privately Produced Public Spaces (PPPS) vor. Anders als bei POPS ist die individuelle Investitionssumme vergleichsweise gering. Vielmehr geht es um investierte Zeit und Arbeitskraft sowie Engagement.
Zur näheren Charakterisierung von Privately Produced Public Spaces (PPPS) analysieren wir Stadträume anhand der ökonomischen Theorie der Güter. Diese beschreibt die Bereitstellung von Gütern – und damit auch von Freiräumen – anhand der Kriterien der Ausschließbarkeit und Rivalität. Die Ausprägung dieser Merkmale bestimmt darüber, ob es sich um öffentliche Räume, Allmenden, Clubräume oder private Räume handelt. Güter und so auch Freiräume entfalten sogenannte externe Effekte. Diese stellen eine positive oder negative Beziehung zwischen den Raumkategorien her. Entsprechend reicht privater Raum in seinen Wirkungen in den öffentlichen Raum hinein, und öffentlicher Raum reicht mit seinen Wirkungen in den privaten Raum.
Privately Produced Public Spaces (PPPS) lassen sich vorläufig in folgende Kategorien unterteilen:
In der ersten Situation bepflanzen und unterhalten private Eigentümer:innen privaten Grund. Das klassische Beispiel dafür ist der Vorgarten (Abb. 2). Private ziehen aus ihren verschönerten Vorgärten einen klar zurechenbaren individuellen Vorteil. Zugleich kommen die ästhetische Aufwertung und die räumliche Aufweitung der Öffentlichkeit zugute. Der Gewinn für die Gesellschaft erfolgt gewissermaßen automatisch – als positive Nebenwirkung.
Zum Zweiten entstehen PPPS, wenn private Eigentümer:innen öffentliche Flächen, die direkt an ihre Grundstücke angrenzen, bepflanzen und pflegen. Das Beispiel ist der Randstreifen zwischen Villa oder Einfamilienhaus und dem Bürgersteig (Abb. 3). Auch hier wird zum eigenen Vorteil gegärtnert. Menschen verschönern ihre Wohnumgebung. Gleichzeitig werten sie den öffentlichen Raum auf.
Zum Dritten entstehen PPPS, indem Personen Flächen auf öffentlichem Grund bepflanzen und pflegen, zum Beispiel Baumscheiben (Abb. 4). Sie tun dies mit positiven Wirkungen für die Allgemeinheit, ohne sich den erzeugten Nutzen direkt zuordnen zu können.
Zwischen den Kategorien bestehen Abstufungen in der notwendigen intrinsischen Motivation der Gärtner:innen – von einer Fläche, die ihnen gehört, über eine Fläche, die an ihren Besitz angrenzt bis zu einer Fläche, die ihnen weder gehört noch an ihr Grundstück grenzt, muss die intrinsische Motivation jeweils entsprechend höher sein. In die andere Richtung stuft sich die Verpflichtung zum Handeln ab. Ein Vorgarten sollte, eine Baumscheibe kann begrünt werden.
Im Folgenden werden unterschiedliche Formen von Privately Produced Public Spaces (PPPS) näher beleuchtet. Dabei interessieren vor allem die Bedingungen ihrer Erstellung. Gedanklich bewegen wir uns einerseits zeitlich: vom Vorgarten als jahrhundertealtem Baustein der Stadtgestaltung über den begrünbaren Randstreifen zwischen Villa oder Einfamilienhaus und Bürgersteig bis zur bepflanzten Baumscheibe als relativ junger Aktivität, die man vor allem in Gründerzeitvierteln findet. Andererseits bewegen wir uns räumlich. Die von den Gärtner:innen zurückzulegende Strecke zwischen ihrem Eigentum beziehungsweise ihrer Wohnung vergrößert sich vom Vorgarten bis zu einer verfügbaren beziehungsweise geeigneten Baumscheibe erheblich. Diese zu überwindende Distanz besteht horizontal, für Bewohner:innen von Geschosswohnungsbauten vielfach auch vertikal. Sie stellt eine Störgröße für die Ausübung der Aktivität dar.
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Vorgarten
Ein Urtyp privat erstellter, öffentlich wirksamer Freiräume ist der Vorgarten. Vorgärten sind private Güter. Ihre Eigentümer:innen begrünen sie, in vielen Städten unter dem relativ engen Regularium einer Vorgartensatzung. Außer den Eigentümer:innen kann jeder von ihrem Betreten ausgeschlossen werden. Dies wird in Deutschland durch einen Zaun oder eine Hecke signalisiert, im angelsächsischen Raum durch soziale Regeln wie etwa beim "american lawn".
Die Existenz und inhaltliche Ausgestaltung kommunaler Vorgartensatzungen zeigen die hybride Stellung des Vorgartens zwischen privat und öffentlich. Die Verfügungsrechte über das Eigentum werden darin eingeschränkt: Der Vorgarten als die Grundstücksfreifläche zwischen Straße und vorderer Gebäudeflucht ist "gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten"; die "Begrünung (soll) ziergärtnerisch erfolgen und in angemessenem Umfang Bäume und Sträucher enthalten", heißt es etwa in der Wiesbadener Vorgartensatzung.
Ein gepflegter Vorgarten sorgt für Freude bei Passant:innen (Abb. 5). Diese können ihn anschauen und somit nutzen, ohne ihn zu berühren oder gar abzuernten, also zu verbrauchen, oder eine andere Person vom Betrachten abzuhalten. Damit erweitert der Vorgarten den öffentlichen Raum entscheidend. Das Erhalten der historisch gewachsenen städtebaulichen Struktur dient dem Gemeinwohl somit nicht nur im Sinne der Denkmalpflege.
Andersherum verändert auch das Beseitigen von Vorgärten zugunsten einer privaten Nutzung – des Abstellens von Pkw – die Qualität des öffentlich wirksamen Raumes erheblich (Abb. 6).
Den Vorgarten zu erhalten wird wiederum durch eine gemeinschaftliche Kultur der Vorgartenpflege gefördert. Die sehr unterschiedlichen Qualitäten von Vorgärten, auch im Vergleich zwischen Städten und Stadtvierteln, führen das vor Augen. Je nach Kontext kann ein Vorgarten zudem unterschiedliche Ausprägungen haben; nicht immer benötigt er strenge Grenzen (Abb. 7).



Randstreifen
Während das Bepflanzen und Pflegen eines Vorgartens durch Vorgartensatzungen einen gewissen Regelungsgrad aufweist, erfolgt das Begrünen von öffentlichem Grund freiwillig. Den Idealfall dieses Engagements stellt der begrünte Randstreifen am Gehweg vor einem Einfamilienhaus oder einer Villa dar. Dieser Randstreifen erhält im besten Falle die gleiche Pflege und hochwertige Bepflanzung wie der Privatgarten (Abb. 8).
Der Randstreifen kann gleich mitgepflegt werden, wenn man den eigenen Garten pflegt. Das Equipment steht zur Verfügung, "man ist schon dabei". Der Aktivitätsanreiz entsteht durch den geringen Aufwand und den ästhetischen Gewinn für die private Fläche. Die Entfernung vom Hauseingang oder der Wohnung ist kurz, sowohl horizontal als auch vertikal – man überwindet drei Stufen statt dreißig. Auch der Kreis der sich Kümmernden ist begrenzt, oft ist es eine Person. Entsprechend sind auch der Abstimmungsbedarf und die Aushandlungsintensität zu vernachlässigen. Diese entsprechen denen des privaten Raums. Grundstücksgrenzen werden extrapoliert und penibel eingehalten, um nachbarlichen Konflikten vorzubeugen. Mit der geringen Distanz zum eigenen Garten und Haus ist auch der Aspekt der sozialen Kontrolle gegeben ("eyes on the street" – Jane Jacobs). Die Wahrscheinlichkeit von Vandalismus, also Ärger und missachteter Mühe, ist gering.
Anders als im Geschosswohnungsbau oder gar beim Hochhaus ist der Nutzen des begrünten Randstreifens vor der Villa individuell direkt zuordenbar und es besteht eine hohe Identifikation mit dem Raum. Daraus resultiert die Bereitschaft, auch die öffentliche Fläche zu pflegen (rund 70 cm mal der Länge des Grundstücks im Gegensatz zur wesentlich kleineren Baumscheibe). Zudem gibt es nur wenig Nutzungsdruck auf der Fläche. Villen- beziehungsweise Einfamilienhausgebiete haben im Gegensatz zu Gründerzeitvierteln oft wenig Fußgängerverkehr. Der Gehweg ist vergleichsweise großzügig und ermöglicht die Begrünung. Der Randstreifen muss selten als Ausweichraum dienen. Darüber hinaus ist auch die Einkommenssituation von Villenbewohner:innen entspannt. Ausgaben für Pflanzen und Material schlagen kaum zu Buche. Zu guter Letzt: Den Randstreifen vor dem eigenen Haus nicht zu begrünen, hat gegebenenfalls soziale Kosten. Die Nachbarschaft registriert, wer die Fläche vor seinem Grundstück begrünt und wer nicht.



Baumscheibe
Anders die Baumscheibe. Sie ist keiner Privatperson individuell zuordenbar und liegt zunächst unbeachtet und ungeschützt im öffentlichen Raum. Damit stellt sie den vulnerabelsten Typ von Privately Produced Public Spaces dar. Kleine Zäune können ihr einen Gartencharakter verleihen, wobei das Einfrieden nicht der Privatisierung, sondern dem Schutz der Pflanzung dient.
Menschen, die eine Baumscheibe pflegen, müssen im Vergleich zu jenen, die ihre Vorgärten oder den ihrem Grundstück vorgelagerten Randstreifen begrünen, die größte intrinsische Motivation aufbringen. Dabei gibt es wiederum Unterschiede: Privatpersonen, die Baumscheiben in ihrer Straße pflegen, oder dies im Rahmen einer Bürgerinitiative tun, haben die größten Transaktionskosten – weite Wege sowie fehlende individuelle Zuordenbarkeit. Dem gegenüber stehen Besitzer:innen inhabergeführter Läden, die eine Baumscheibe vor ihrer Tür begrünen. Mit der Verschönerung ihres Geschäftsumfeldes versprechen sie sich auch einen ökonomischen Vorteil (Abb. 9). Ihre Baumscheibe funktioniert daher wie der Randstreifen vor der Villa.
Über schützende Einfriedungen hinaus werden Baumscheiben oft mit kleinen Bänken versehen (Abb. 10). Damit wird der öffentliche Raum zusätzlich durch kurze Aufenthaltsmöglichkeiten bereichert. Es ist aber vor allem die freundliche Geste, die wirkt.
Ähnlich den Vorgartensatzungen wird auch die Begrünung von Baumscheiben mittlerweile reguliert. Die Bandbreite der Ansprache potenzieller Gärtner:innen durch die Kommunen zeigt, dass sich die Freiraumplanung gerade in einem Prozess der Neubewertung befindet. Während diese Praxis mancherorts ohne Genehmigung schlicht illegal ist oder Städte sie nur "tolerieren", laden andere ihre Bürger:innen dazu ein, so etwa Berlin-Mitte: "Mach Mitte schöner! Wir freuen uns sehr, dass Du Deinen Kiez mitgestalten willst! Fürs Bepflanzen einer Baumscheibe brauchst Du in Mitte keine Genehmigung – nur Deinen grünen Daumen, Umsicht und Engagement."
Mikrobeet
Über bestehende Strukturen hinaus schaffen Kommunen auch neue Angebote. Nach dem Vorbild des Tegelwippens in den Niederlanden entsiegelt beispielsweise Frankfurt am Main Flächen auf öffentlichen Gehwegen und legt Mikrobeete an. Die wenige Quadratmeter großen Beete können mit Zier- und Nutzpflanzen begrünt werden. Wer eine Fläche in seiner Nachbarschaft findet, kann eine Patenschaft dafür übernehmen. Wenn die vorgeschlagene Fläche geeignet ist, also keine Leitungen im Untergrund verlaufen und auf dem Gehweg genügend Platz bleibt, entsiegelt die Kommune die Fläche, koffert sie aus und verfüllt sie mit Substrat. Danach wird sie an die Pat:innen übergeben.
Fazit und Ausblick
Die begriffliche Abgrenzung zwischen "öffentlich" und "privat" greift für städtische Räume immer weniger. Auch der Terminus der "Aneignung", unter dem die Planung bislang viele der hier besprochenen Aktivitäten subsummiert, erweist sich als ungeeignet. Nicht nur ist diese Kategorie angesichts der Vielfalt der darunterfallenden Aktivitäten längst zu groß geworden. Vor allem aber betont "Aneignung" einseitig den Nutzen, den die "aneignenden" Personen aus ihrer Aktivität ziehen, während die positiven externen Effekte, also der entstehende Nutzen für die Allgemeinheit, in dieser Denkweise nicht vorkommen.
Der Begriff der Privately Produced Public Spaces (PPPS) stellt dem gegenüber nicht den Aspekt des "Sich-etwas-Nehmens" in den Mittelpunkt, sondern das Geben, die positive Wirkung für den öffentlichen Raum (Abb. 11). Damit sollen auch veraltete Denkmuster überwunden werden: Begrünte Baumscheiben sind nicht private Aneignung von öffentlichem Raum, sondern vielmehr Dienst an der Gemeinschaft und "ehrenamtliches Engagement" (Bezirk Lichtenberg von Berlin). Bei der Begrünung der Städte sollte angesichts des Ressourcen- und Fachkräftemangels der Kommunen jede Mitwirkung der Bevölkerung willkommen sein.
Als fünften Typus von Privately Produced Public Spaces (PPPS) könnte man schließlich die Fassadenbegrünung hinzufügen – sozusagen als nach oben geklappter Vorgarten. Dieser hat vor allem dort Bedeutung, wo kaum Platz zwischen Gebäude und Straße gelassen wurde, weil Privateigentümer:innen ihre Grundstücke baulich stark ausnutzen. Mit Grün können sie dennoch positiv in den öffentlichen Raum hineinwirken.
Indem Privatpersonen in das Bepflanzen von Flächen eingebunden werden und Qualitäten des öffentlichen Raumes erstellen, wird Nutzen auf verschiedenen Ebenen erzeugt. Während der ökologische Nutzen in einer Entsiegelung und der Möglichkeit zur Regenwasserversickerung, in größerer Artenvielfalt und Biotopvernetzung besteht, liegen die sozialen Erträge zunächst in der ästhetischen Aufwertung des gemeinsamen Lebensumfeldes. Vor allem bestehen sie darin, dass Menschen sich für das Gemeinwohl engagieren und Verantwortung für die Umgebung übernehmen, in der sie leben. Die Co-Produktion städtischen Raums hat also auch symbolische Kraft.
Vorgärten, Randstreifen, Baumscheiben und Mikrobeete benötigen Ermöglichungsstrukturen. Viele Städte verfügen über solche Strukturen, übersehen sie aber noch in ihrem Potenzial. Bei Neubauprojekten sollten sie wieder Vorgärten und bepflanzbare Randstreifen vorsehen, um Private öffentlich wirksames Grün erstellen zu lassen. Nichts anderes werden die Stadtplaner der Gründerzeit im Sinn gehabt haben, als sie in Städten wie Wiesbaden vor Bauten mit prachtvollen Fassaden und Balkonen ebenso prachtvolle Vorgärten anlegen ließen.













