Deutscher Naturschutzring

Umweltorganisationen legen Vorschläge zur Planungsbeschleunigung vor

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"Die ständig vorgetragene Pauschalbehauptung, wonach die Umweltverbände ihre Einwände in Klageverfahren durch das EuGH Urteil \'taktisch\' zurückhalten, zeigt die Unkenntnis der Praxis von gerichtlichen Verfahren und auch die Unkenntnis über die Kapazitäten der Umweltverbände", kritisieren die Umweltverbände. Foto: Reiner Sturm, pixelio.de

Die Umweltorganisationen BBN, BUND, NABU, DUH, UfU, UVP-Gesellschaft und der Umweltdachverband DNR haben konkrete Handlungsempfehlungen für eine wirksame Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben unter Wahrung der Umweltstandards vorgelegt.

Anlässlich eines parlamentarischen Gesprächs im Deutschen Bundestag betonen sie, dass bestimmte Vorhaben und Infrastrukturprojekte eine Priorität und Beschleunigung begründen können, wenn sie einen deutlichen Beitrag zur Energie- und Verkehrswende sowie zum Ziel der Klimaneutralität leisten. "Notwendig ist daher eine strikte Priorisierung von Projekten nach dem Klima- und Verkehrsnutzen, anstatt hunderte von Projekten zum Beispiel im Fernstraßenbau parallel zu planen. Darüber hinaus sind alle organisatorischen Verbesserungsmöglichkeiten zu nutzen, um Planungsverfahren schneller zu machen", so die Verbände in ihrer Einschätzung. Leider gibt es keine einzige empirische Untersuchung auf Bundesebene über den Einsatz solcher Beschleunigungsmöglichkeiten.

Zu den konkreten Vorschlägen gehören eine Verbesserung des Planungsmanagements mit Evaluierung aller Planungsverfahren, eine Stärkung der personellen Ausstattung von Planungsbehörden sowie eine konsequente Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung mit Umweltprüfung. Für Großverfahren werden darüber hinaus flankierende informelle Beteiligungsformate empfohlen, wie sie die Deutsche Bahn mit ihren Dialogforen anbietet. Aus Sicht der Umweltverbände brauchen zudem Vorhaben, die nach einer vereinfachten Vorprüfung keine erheblichen Umweltbeeinträchtigungen in ökologisch sensiblen Gebieten erwarten lassen, keiner Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen zu werden. Hierfür könne das Instrument der Plangenehmigung statt der Planfeststellung eingesetzt werden.

Nach Überzeugung der Umweltverbände sind die wiederholt diskutierten, teils weitreichenden Vorschläge zur Veränderung des Planungsrechts demgegenüber nicht geeignet, um Planungsverfahren nachhaltig zu verbessern. Dies betrifft insbesondere Überlegungen zur Zusammenlegung von Raumordnungsverfahren und Planfeststellungsverfahren sowie die seit Jahren geforderte Wiedereinführung der materiellen Präklusion. "Die ständig vorgetragene Pauschalbehauptung, wonach die Umweltverbände ihre Einwände in Klageverfahren durch das EuGH Urteil 'taktisch' zurückhalten, zeigt die Unkenntnis der Praxis von gerichtlichen Verfahren und auch die Unkenntnis über die Kapazitäten der Umweltverbände", so die Verbände weiter. Umweltverbände hätten in Zeiten reduzierter behördlicher Vollzugskapazitäten die immer wichtigere Aufgabe, erkennbare Fehler oder Verstöße beispielsweise gegen umweltrechtliche Vorschriften aufzudecken.

Auch aus Sicht der Verbände spielt die Planungsbeschleunigung für den zügigen Umbau der Infrastruktur eine große Rolle, doch werden die vorgelegten Initiativen dieser Aufgabe nicht gerecht. Die Verbände appellieren daher an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, zielführende Initiativen für eine Planungsbeschleunigung im Einklang mit dem Umweltrecht zu ergreifen.

Die Handlungsempfehlungen der Verbände sind erhältlich unter: www.dnr.de/fileadmin/Positionen/2020-11-Handlungsempfehlungen-Planungsbeschleunigung.pdf.

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