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Mit Urteil vom 17.03.2015, Az.: 15 N 13.972 hat der VGH München entschieden, dass zur Zulässigkeit der Festsetzung von Flächen im Außenbereich, die von einer Bebauung freizuhalten sind, um eine Straßenplanung zu sichern, das Zusammenwachsen von Ortsteilen zu verhindern sowie zum Schutz vor Immissionsbelastungen Gründe von hohem Gewicht vorliegen müssen und darüber hinaus eine fehlerfreie Abwägung der zu berücksichtigenden Belange erfolgen muss. Eine sogenannte Freihalteplanung zur Sicherung der Errichtung einer künftigen Umgehungsstraße ist nur...