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Im rechtskräftigen Urteil des OLG Brandenburg vom 03.02.2021 - 7 U 81/19 -, juris geht es um die Verkehrssicherungspflicht der Bundesschifffahrtsverwaltung für einen umgestürzten Baum an einem Ufergrundstück, welches an eine von einem Dritten betriebene Steganlage angrenzt. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:Durch den Sturm "Xavier" vom 05.10.2017 stürzten mehrere Stämme einer Schwarzerle vom Grundstück der beklagten Bundesschifffahrtsverwaltung auf das Boot der Kläger, das dort an einer Steganlage eines Segelsportvereins festgemacht war....