Verkehrssicherungspflicht für Sport- und Spielplätze

Recht Spielplatzkontrolle
Erwachsene müssen auf dem Sportplatz die Verletzungsgefahr und Risiken selbst einschätzen. Foto: BGL

Sport- und Spielplätze sind vielfach der Allgemeinheit zugänglich und müssen deshalb in der gebotenen Weise auf ihre Verkehrssicherheit kontrolliert werden. Eine erhöhte Sorgfaltsmaßnahme kommt aber nur für reine Kinderspielplätze in Frage, nicht aber für Multifunktionssportplätze, die Erwachsenen zur Verfügung stehen, insbesondere für Ballsportarten.

Bei dieser Ausgangslage hat sich das Oberlandesgericht Jena im Urteil vom 8.2.2011 - 4 U 423/10 - mit einem Sachverhalt befasst, wo auf einem Sportplatz der Tartanbelag löchrig war, so dass dringend eine Sanierung hätte durchgeführt werden müssen.

Da auch unbesonnene und zur Unvernunft neigende Kinder zum Kreis der befugten Nutzer gehörten und zumindest für diese Nutzergruppe die Verletzungsgefahr nicht erkenn- und vorhersehbar war, hätte die Gemeinde den Tartanbelag sofort reparieren lassen oder den noch nicht sanierten Sportplatz bis nach der Sanierung schließen müssen. Nur auf diese Weise wäre die objektive Sicherheit gewährleistet und die allgemeine Verletzungsgefahr gebannt gewesen.

Trotzdem kam kein Schadensersatzanspruch des Verletzten gegenüber der Gemeinde in Frage. Dem später Betroffenen war das Verletzungsrisiko von Anfang an bewusst gewesen. Er nahm das Risiko wegen des vordringlichen Spiels in Kauf. Ihm war deutlich, dass er sich beim Spielen verletzen konnte. Sein Eigenverschulden war derart übergewichtig, dass die Verkehrssicherungspflichtverletzung der Gemeinde hinter das hohe Eigenverschulden des Betroffenen ganz zurücktrat.

RA Dr. Otto

SUG-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Stadt- und Regionalplaner*in, Brake  ansehen
Gärtner*in oder Forstwirt*in mit Spezialaufgaben..., Düsseldorf  ansehen
Bauleitung (a) im Bereich Grünplanung, Freiburg  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

Redaktions-Newsletter

Aktuelle grüne Nachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen