FLL-Fachtagung

Vielen Sportanlagen droht Schließung wegen mangelnder Verkehrssicherheit

FLL-Fachtagung
Auch bauliche Mängel führen zu Unfällen auf Sportanlagen. Foto: Lichtkunst73, pixelio.de

65 Teilnehmer diskutierten Ende September Themen zur Verkehrssicherheit von Sportplätzen im Freien auf Einladung der FLL-Fachtagung in Frankfurt am Main. Dr. Harald Nonn, Präsident der Deutschen Rasengesellschaft, machte darauf aufmerksam, dass häufig Planungsfehler wie unzureichende Sicherheitszonen, ein funktionsunfähiger Bodenaufbau sowie Gefahrenstellen an Zäunen und Barrieren zu Sicherheitsmängeln führten. Aber auch Übernutzungen und verschiedenartige Pflegefehler, wie etwa bei Tennensportflächen und Kunststoffflächen können zu erschreckenden Fehlern auf Kunststoffrasenflächen führen. Zudem gäbe es Mängel wegen Alterung der Anlagen und Geräte und mangelnde Standsicherheit von Fußballtoren. Viele Fakten hierzu sind den Verantwortlichen oft nicht bekannt.

Markus Illgas, Freier Landschaftsarchitekt, problematisierte die Standfestigkeit mobiler Fußballtore. Hier werden häufig Vorgaben nicht oder nicht ausreichend beachtet, wodurch verschiedentlich schwere Unfälle verursacht wurden. Eine Großstadt hat deswegen vorübergehend etwa 300 Tore von den Sportplätzen geholt. Wesentlich sei ein gutes Sicherheitsmanagement von Sportanlagen und dessen Dokumentation. Dies beinhalte das Erkennen, die Bewertung sowie die Mängelbeseitigung. Verantwortlich hierfür können öffentliche Verwaltungsspitzen oder private Geschäftsführer der Betreiber sein, aber auch Bereichs- und Sachgebietsleiter oder beauftragte Angestellte, Handwerker bis hin zu Übungsleitern und Sportlehrern. Die Erstellung eines Leitfadens soll Hinweise für fachgerechte Reparaturen geben.

Prof. Martin Thieme-Hack von der Hochschule Osnabrück und FLL-Präsidiumsmitglied vertiefte den Aspekt Inspektionsarten. So müssten nach DIN 31051 "Grundlagen der Instandhaltung" bei Inspektionen auf Instandsetzung, Unterhaltungspflege, Verbesserung und Wartung geachtet werden. Eine Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes soll Auskunft geben über die Funktionsfähigkeit, die ordnungsgemäße Ausführung der Pflege- und Instandhaltungsarbeiten sowie über die Verkehrssicherheit der Anlage.

Bundesrichter a. D. Burkard Pauge wies darauf hin, dass Verkehrssicherheitspflichten nicht gesetzlich geregelt, sondern ein Produkt der Rechtsprechung mit rund 660 Urteilen sind. Grundsätzlich werden sie dem § 823 Abs. 1 BGB zugeordnet. Verantwortung trägt, wer eine Gefahrenlage schafft. Er/sie ist grundsätzlich verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern. Eine Delegierung auf Dritte muss sehr sorgfältig erfolgen. Jeder Einzelne, der eine Gefahr erkennt (das gilt auch für Sportler

selbst), muss in Eigenverantwortung den Mangel beseitigen (lassen), eine deutliche Warnung geben oder das Nutzen der Sportanlage einstellen. Ausreichend engmaschige Kontrollen sollen Besucher und Sporttreibende vor Gefahren schützen, mit denen sie nicht rechnen.

Claus Weingärtner, Geschäftsführer der Stiftung Sicherheit im Sport, wies darauf hin, dass 20 Prozent der zwei Millionen Sportverletzungen pro Jahr, also 400.000 Unfälle, auf Mängel der Sportanlagen beruhten.

Nach der Diskussion war sich die Mehrheit der Teilnehmer einig, dass eigentlich sehr viele Sportanlagen stillgelegt werden müssten, weil sie den Anforderungen an die Verkehrssicherheitspflicht nicht genügen. Grund sei, dass viele Kommunen meist nicht über ausreichende Finanzmittel zur Sicherung der Sportanlagen verfügten. Unklar blieb daher, wie die Verkehrssicherheit der kommunalen Anlagen realisiert werden kann. Zumindest sollte daher die Ersterfassung sowie eine jährliche Regelkontrolle gewährleistet werden.

Als Wunsch wurde an die FLL neben einem Leitfaden zur Reparatur von Sportanlagen herangetragen, sogenannte Sportplatzpfleger nach Vorgaben der FLL zu zertifizieren. An der HS Osnabrück gibt es bereits eine eintägige Fortbildung sowie eine dreitägige Qualifizierung zum Sportplatzprüfer.

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