
Foto: Christian Münter, Stadt und Grün
Bei der Planung von Baustellen ist auch zu beachten, dass die Nachbarn der Baustelle vor schädlichem Baulärm geschützt werden. Für Bauherren ist es empfehlenswert, bereits während der Planung der Bauarbeiten Maßnahmen zur Eindämmung des Baulärms zu berücksichtigen, soweit die Umgebung des Bauvorhabens hierfür Anlass bietet.Nachdem früher unterschiedliche Auffassungen darüber bestanden, welche Beurteilungsgrundlage heranzuziehen ist, um zu ermitteln, wann Baulärm "zu laut" ist, hat das Bundesverwaltungsgericht im Fall der Errichtung einer...