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Im Hinweisbeschluss des OLG Hamm vom 02.06.2021 - 11 U 93/20 -, der zur Berufungsrücknahme und Rechtskraft des Urteils des LG Dortmund vom 27.04.2020 - 25 O 373/18 - geführt hat, geht es um die Notwendigkeit einer Warnbeschilderung bei übermäßiger Glätte, verursacht durch das Blattlaussekret von Linden. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:Die Klägerin befuhr mit ihrem E-Bike am 02.08.2016 einen auch für das Radfahren freigegebenen Gehweg der beklagten Kommune, stürzte auf regennassem Belag und verletzte sich hierdurch. Unfallursache war,...