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Im rechtskräftigen Urteil des LG Mönchengladbach vom 23.07.2019 - 3 O 223/17- geht es um die Haftung des Grundstückseigentümers für durch Astabbruch eines Grenzbaums verursachte Schäden. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger war zum Schadenszeitpunkt am 09.06.2014, als das Orkantief "Ela" über das Gemeindegebiet der beklagten Kommune hinweg zog, Mieter eines unmittelbar an einen gemeindlichen Wirtschaftsweg angrenzenden Grundstückes. Im räumlichen Zusammenhang mit dem gemeindlichen Wirtschaftsweg und dem Grundstück der Vermieterin...