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Im rechtskräftigen Urteil des LG Köln vom 26.11.2019 – 5 O 402/18 – geht es um die Haftung des städtischen Friedhofsbetreibers für durch Baumumsturz verursachte Schäden an einer Grabstätte. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde: In der Nacht vom 09. zum 10.06.2018 stürzte auf einem städtischen Friedhof ein Baum um und beschädigte die Grabstätte der Klägerin.Die beklagte Stadt zahlte vorgerichtlich kommentarlos gegenüber der beauftragten Firma die Kosten für die Erneuerung des Grabsteins. Mit der Klage macht die Klägerin weitere Kosten für die...