
Foto: Silke Koch
Zu Schneebruch bei Bäumen und hieraus resultierenden Schäden kommt es gelegentlich, wenn es entweder bereits zu einem sehr frühen oder noch zu einem sehr späten Zeitpunkt zu ergiebigen Schneefällen kommt. Dies war beispielsweise selbst im schneearmen Rheinland noch in der zweiten Märzhälfte 1999 der Fall oder in weiten Teilen Deutschlands um und nach Ostern Ende März 2008. Bei Schäden dieser Art handelt es sich in der Regel um höhere Gewalt, sodass keine Haftung besteht. Etwas anderes gilt aber auch hier selbstverständlich dann, wenn Bäume...