Eine gartendenkmalpflegerische Standortbestimmung

Zum Umgang mit "Ascheschichten" in historischen Gärten

von:
Gartendenkmalpflege

In der Ukraine verursacht der Krieg derzeit große Zerstörungen und unfassbares menschliches Leid. Kaum jemand wird dabei in erster Linie daran denken, inwieweit das auch historische Gärten und Parks betrifft und trifft. Es bleibt zu hoffen, dass die Zivilgesellschaft dieses Landes bestehen bleibt und schließlich wieder Frieden findet. Für diesen Fall wird bereits jetzt weltweit über Wiederaufbau und dazu erforderliche Mittel beratschlagt.¹ Folgt dann (hoffentlich) neben dem Wieder-Anlegen zerstörter öffentlicher Freiräume auch die Sanierung beschädigter historischer Gärten? Und wie wird das geschehen? Werden "grüne Wunden" möglichst spurlos getilgt? Wird der Usus, Gärten als "paradiesische" Orte zu betrachten, als konfliktfreie "Gegenwelten", wieder einmal nicht hinterfragt?

Vermutlich nein. Und aus der Lebenspraxis heraus ist das sicher verständlich. Genug Schmerzen müssen in solchen Fällen ausgehalten und überwunden werden, bevor es überhaupt zu einem Wiederaufbau, einer Erneuerung kommen kann. Die schlimme Erinnerung verdrängen zu wollen oder auf nur wenige Gedenkorte zu fokussieren, ist nur allzu menschlich. Spuren des Geschehenen aber werden auch dann bleiben, wenn sie unter neuen Schichten verschwinden.

Hier soll die Frage gestellt werden, wie aus gartendenkmalpflegerischer Sicht mit den Relikten vergleichbarer historischer Brüche, Störungen und Zerstörungen umgegangen werden sollte, die ich hier als "Ascheschichten" bezeichnen möchte. Analog zu den archäologisch ergrabenen Schichten alter Siedlungen, in denen Brandreste von Krieg und Zerstörung zeugen. Auch der Begriff der "Bruchstelle" ist denkbar. Im Kontext jüngerer historischer Ereignisse gibt es auch in unserem unmittelbaren Kulturraum Entwicklungen, die entsprechende Fragen aufwerfen.

"Ascheschichten" nach Ende der Monarchie

Mit der Abfindung der deutschen Fürsten im Laufe der 1920er Jahre, die auch den Großteil ihrer Parks den neu entstandenen Ländern überlassen mussten, begannen lang eingespielte Pflegeprozesse wegzubrechen. Spätestens die einsetzende Verwahrlosung der Schlossgärten löste eine fachliche Debatte um ihre Zukunft aus, zu der Felix Grützner in seiner Arbeit über den Düsseldorfer Gartendirektor Walter von Engelhardt schreibt: "Neben der DGfG machten sich eine Reihe unterschiedlichster Organisationen und Gruppierungen - unter ihnen der Werkbund, der Deutsche Bund für Heimatschutz und der Bund Deutscher Architekten - für den Erhalt dieser Anlagen stark, deren Bestand mit dem Eigentumswechsel durch Veränderungen und Umnutzungspläne bedroht war."²

Dem standen allerdings auch andere Auffassungen gegenüber, beispielsweise die des Kölner Stadtgartendirektors Erwin Barth, der in seinem Beitrag "Die kulturgeschichtliche Bedeutung der Hofgärten und ihre Erhaltung für das deutsche Volk" 1919 in der Gartenkunst schrieb: "Es ist [. . . ] naheliegend, die Schloßgärten als öffentliche Erholungsstätten zu erhalten, umsomehr, als es meist nur untergeordneter Umänderungen bedarf, um sie für ihre neuen Zwecke nutzbar zu machen.

Für die größeren Städte ist der praktische Wert dieser Maßnahme leicht zu erkennen. Denn die in den Städten vorhandenen öffentlichen Anlagen reichen fast nirgends für die Bevölkerung aus." ³ Vor allem dem Wirken von in Süddeutschland früh entstehenden Schlösserverwaltungen ist es zu verdanken, dass dem Erhalt der Gärten als Kulturdenkmale ein Primat eingeräumt wurde. Gleichzeitig begründete dies allerdings die bis heute dominierende Tendenz, diese Denkmale vor allem zu konservieren und neuere Nutzungsansprüche der Bevölkerung möglichst zu unterbinden. Prozesse, die moderiert werden müssen, um zu allseits akzeptablen Lösungen zu kommen.

Gleichwohl wurden oft bereits in der Weimarer Republik im Sinne von Fritz Encke geforderte Fakten geschaffen, etwa durch das "Implantieren" von Sportanlagen in großflächige historische Parkanlagen, oft begünstigt durch deren Stadtnähe. Seinerzeit entstand beispielsweise am südlichen Ende des Weimarer Ilmparks an der Belvederer Allee ein umfangreiches Sportgelände, das bis heute existiert. Ausfälle in seinen Umpflanzungen können darauf hindeuten, dass seine typische, reformorientierte Fassung durch Baumreihen und angedeutete Erdtribünen von den zuständigen Gartendenkmalpflegern eventuell noch nicht als eigener Wert erkannt wird. Vielleicht auch, weil im Umgang mit den seinerzeit an den Staat gefallenen Schlossparks in der denkmalpflegerischen Praxis oft der Zustand bei der Übergabe um 1920 als der "letzte künstlerisch" gewollte" betrachtet wird. Das mag in vielen Fällen zutreffen.

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Denkmalwürdigkeit entsteht allerdings nicht nur im Zusammenhang mit künstlerischer, sondern auch mit geschichtlicher Bedeutung. Bestätigt wird das durch Artikel 1 der 1981 verabschiedeten Charta von Florenz, ein historischer Garten sei ". . . ein mit baulichen und pflanzlichen Mitteln geschaffenes Werk, an dem aus historischen oder künstlerischen Gründen öffentliches Interesse besteht".4 Hier kann durchaus die gesellschaftliche Entwicklung nach Ende der Monarchie zum Tragen kommen, beginnend mit Bilderstürmen bis hin zu einer gesellschaftlichen Konsolidierung, die völlig andere Nutzerbedürfnisse berücksichtigen konnte und musste.

Bei anstehenden Sanierungen ist daher sorgfältig zu prüfen, ob dadurch nur unliebsame "Störungen" des Gartendenkmals entstanden sind, die bedenkenlos wieder "zurückgebaut" werden können, oder ob diese Setzungen mittlerweile als immanente Bestandteile der betreffenden Gärten angesehen werden müssen. Bezogen auf all diese Vorgänge einer mittlerweile meist 100-jährigen Pflege- und Entwicklungsgeschichte ist immer zu fragen, inwiefern sich hier weitere gartenhistorisch und -denkmalpflegerisch relevante Schichten herausgebildet haben, auch wenn sie nicht oder nur teilweise künstlerisch motiviert waren oder nur Teilbereiche betreffen.

Doch noch einmal zurück zur oben erwähnten Verwahrlosung vieler Schlossgärten, die nach 1918 die Notwendigkeit vor Augen führte, den Umgang mit ihnen neu zu definieren. Bei den wichtigen und bekannten unter ihnen standen Erhalt und Sanierung außer Frage, weshalb das Etablieren einer gartendenkmalpflegerischen Praxis oft mit ihren klingenden Namen verbunden war - im Lauf der Zeit auch unter der Obhut eigens geschaffener Verwaltungen und Stiftungen.

Unter der Unmenge an herrschaftlichen Parkanlagen waren im kleinstaatlich geprägten Deutschland aber auch viele, denen dieses Glück nicht zuteilwurde. Sie versanken, beschönigend ausgedrückt, in einen "Dornröschenschlaf". Man kann sie aber auch als dauerhaft "herrenlos" ansprechen. Ein eindrucksvolles Beispiel dafür ist aktuell Schloss Friedrichswerth, etwa auf halber Strecke zwischen Eisenach und Gotha gelegen. Es wurde im 17. Jahrhundert als Sommerresidenz des Herzogtums Sachsen-Gotha-Altenburg errichtet und zeichnet sich bis heute durch seine Eckbastionen aus. Dementsprechend "lose" gesellte sich der formale Park östlich des Schlosses dazu.

Nach Abdankung des Herzogs Carl Eduard im Jahr 1918 diente das Schloss lange als Jugendbildungsstätte und zu DDR-Zeiten als einer der berüchtigten Jugendwerkhöfe, die der Anpassung renitenter Jugendlicher dienen sollten. Aus dieser Zeit stammt vermutlich der Einbau einfacher Werkstattgebäude im ersten Viertel des Parks.

Östlich davon aber haben sich barocke Heckenquartiere wie auf wundersame Weise bis heute erhalten, wenn auch in durchgewachsenem und völlig ungepflegtem Zustand. Das betrifft auch einige wenige noch vorhandene Brunnenfragmente, Mauern, Balustraden und Skulpturen. Über das Schicksal und die notwendige Sanierung der Gesamtanlage wird in Thüringen derzeit diskutiert.

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Abb. 3: Impressionen des aktuellen Zustandes von Schloss Friedrichswerth ... Foto: Johannes Schwarzkopf
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Abb. 5: ... fotografiert Ende Januar 2021. Foto: Johannes Schwarzkopf
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Angesichts des offensichtlichen Rangs der Anlage als barocker Sommersitz ist das auch notwendig. Allerdings ist zu befürchten, dass danach von dem eindrucksvollen langjährigen Altern des Parks nichts mehr zu sehen und zu spüren sein wird. Die anhaltende geschichtliche "Lücke" nach dem Ende der Monarchie wäre in diesem Fall nicht mehr nachzuvollziehen, sie wäre getilgt. Hier ist im Sinne des oben Festgestellten zu fragen, ob auch dieses langjährige gesellschaftlich-kulturelle "Brachfallen" überkommener Herrschaftsstrukturen letztlich als Schicht in der Entwicklungsgeschichte dieses Parks anzusprechen ist, deren Auslöschung dann aus denkmalpflegerischer Sicht durchaus fragwürdig wäre.

Dem lässt sich entgegenhalten, dass ein solcher Schwebezustand kaum künstlich aufrechterhalten werden kann und zudem - vor allem bei Gebautem - die weitere "Verweigerung" von Sanierung und Schutz nicht zu verantworten wäre. Es ist zu wünschen, dass in diesem und vergleichbaren Fällen eine Lösung gefunden wird, die eine dauerhafte Sanierung beinhaltet und zugleich die vorherige Quasi-Auflassung nicht ignoriert.

Im Fall des Schlossparks von Friedrichswerth ist dabei eine bewusst zurückhaltende, extensive Pflege der Gehölze denkbar, die nicht auf absolute Akkuratesse abzielt. Das kann zudem im Nebeneffekt verdeutlichen, dass bei so lange in Ruhe gelassenen Beständen auch die Belange des Naturschutzes nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Bei den nur noch spärlich vorhandenen Baulichkeiten eignet sich ein bewusstes punktuelles Nicht-Sanieren, quasi als Zitat des Verfalls, zur Veranschaulichung dieser Phase.

"Ascheschichten" nach 1945

Der Zweite Weltkrieg hinterließ auch in den Parkanlagen deutscher Städte deutliche Spuren. Kurz nach Kriegsende entstandene Fotografien des Großen Tiergartens in Berlin zeigen beispielsweise kahle Flächen, wo vorher alte Bäume standen. Zu Kampfhandlungen waren noch Abholzungen im kalten Nachkriegswinter gekommen. Bei einer Begehung Mitte der 1980er Jahre berichtete ein zuständiger Gärtner, dass doch noch vorhandene Altbäume mit Granatsplittern gespickt seien. Und im Gärtnerstützpunkt stand noch eine Nissenhütte als typische Nachkriegsunterkunft.

Mittlerweile wurde der Park denkmalgerecht saniert, den Rückbau der wegen des Mauerverlaufs erforderlichen Entlastungsstraße und dortige Parkergänzungen eingeschlossen. Außer dem formalen Englischen Garten, den das britische Königshaus zur Erinnerung an die Berliner Luftbrücke 1948/49 stiftete, gemahnt dort nichts an den heißen oder den kalten Krieg. Das "Heilen" hatte offensichtlich Vorrang, um möglichst dichte Annäherungen an den Vorkriegszustand zu erreichen, zuletzt motiviert durch den Umstand, dass sich die östlichen Parkteile nach der Wiedervereinigung zur Überraschung der ehemaligen West-Berliner nicht mehr in einer Randlage befanden.

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Ein Vorgehen, das entstandene Störungen weit möglichst ignoriert beziehungsweise revidiert, aber für den Umgang mit zahlreichen bedeutenden Parkanlagen typisch ist. An anderen Orten und unter anderen Bedingungen sind allerdings ganz andere Parkschicksale zu verzeichnen. Die bürgerlichen Besitzer des Rittergutes Knau im Südosten Thüringens wurden beispielsweise im Zuge der Bodenreform in der Sowjetischen Besatzungszone enteignet, Gebäude und Park blieben aber zunächst unzerstört.

War das Gut bis 1945 Mustergut, wurde es ab 1952 Forschungsstelle für Schweinezucht und -haltung der Deutschen Akademie der Landwirtschaftswissenschaften Berlin. Diese Entscheidung war sehr pragmatisch durch einen für die Schweinemast gut geeigneten Gehölzbestand begründet. Später wurde daraus eine landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft. Sicher ein sehr robuster Umgang mit einem Landschaftsgarten, der zudem gemeinsam mit zwei Schlössern, einer Villa und einer stattlichen Gutsanlage ein eindrucksvolles bauliches Ensemble bildete.

Man mag einwenden, dass so etwas vielleicht nicht unbedingt diejenigen historischen Ereignisse sind, an die beim Abfassen der Charta von Florenz oder der Denkmalgesetze gedacht wurde. Aber warum eigentlich nicht? Das Ende feudaler Strukturen, das sich bei den Rittergütern Mittel- und Ostdeutschlands nach 1945 quasi ein zweites Mal ereignete, zog eben einen grundlegenden politischen Wandel nach sich, der naturgemäß auch zu einem völlig anderen, nicht immer schonenden Umgang mit herrschaftlichen Bauten und Gärten führte. Auch solche Störungen sind zum immanenten Teil ihrer Geschichte geworden. Eine Bestätigung erfährt dies vor Ort durch die liebevolle Restaurierung des einzig erhaltenen der kleinen Schweineställe an der Parkwiese, die in Knau die Eingriffe der Nachkriegsperiode baulich verkörpern.

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Auch in Wiehe, heute im Kyffhäuserkreis im nördlichen Thüringen gelegen, wurde 1945 die Familie von Werthern durch die Bodenreform enteignet. Zurück blieb das im Stil der Spätrenaissance erbaute Schloss, das zunächst als Schule und später als Landwirtschaftsschule diente. Und es erhielt sich der landschaftlich gestaltete Park aus dem 19. Jahrhundert, dessen als Obstgarten dienende östliche Partie 1966 vom Park getrennt und zum neuen Friedhof umgestaltet wurde. Eine einschneidende Umnutzung, die man dennoch nicht in Frage stellen wird. Bei einer anstehenden Parksanierung würden historische Wege zwangsläufig an dieser neuen Grenze enden. Das ließe sich als Manko betrachten, aber auch als Chance zur Verdeutlichung der historischen Zäsur.

Vergleichsweise geringe Einbußen erfuhr dagegen der Park der heutigen Villa Altenburg in Pößneck, den sich der Zeitungsverleger Ludwig Vogel 1928 am südöstlichen Stadtrand anlegen ließ. Auch sie wurde nach 1945 von ihren wohlhabenden Besitzern verlassen und diente in den Jahrzehnten danach als Schwangerenerholungsheim. In dieser Zeit verlor der Park seine Konturen und Wegestrukturen, und in die zentralen, abschüssigen Rasenflächen wurde eine Freilichtbühne integriert. Sie könnte nun als Störung eliminiert werden. Bei Erhaltung in sehr reduzierter Form kann dieses Zeichen neuer Aneignung aber durchaus mit der aktuellen Nutzung als veranstaltungsorientierter Hotelbetrieb harmonieren.

Angesichts dieser Parkschicksale ist es umso erstaunlicher, dass andernorts trotz ähnlich widriger Umstände kaum Störungen auftraten. So beim 1924 gleichfalls als Fabrikantenvilla erbauten und 1948 enteigneten Haus Bergfried und seinem von Späth Baumschulen angelegten Park in Saalfeld.5 Während seiner jahrzehntelangen Nutzung als Sanatorium fand sich immer jemand, der den hohen künstlerischen Wert erkannte und dafür eintrat. Auch ein so rücksichtsvolles, Störungen vermeidendes Verhalten gehört unbedingt zum Kontext dieses Themenkreises.

Perspektiven im Umgang mit Störung und Zerstörung

Die Beispiele zeigen, dass auch ein "Wegschminken" von Brüchen zur Verfälschung von Denkmalsubstanz beitragen und die Ablesbarkeit historischer Entwicklung beeinträchtigen kann. Bei der Sanierung von Hochbauten bleiben geschichtlich gewordene Rauigkeiten inzwischen sehr viel öfter erhalten. Ein gutes Beispiel dafür ist die 2009 abgeschlossene Renovierung des Neuen Museum in Berlin durch David Chipperfield, bei der vorher beschädigte Fassadenteile ohne Verputz blieben. Zum Konzept gehörte aber auch, dass bei der anschließenden Kolonnade der Alten Nationalgalerie Kriegsspuren bewusst nicht beseitigt wurden.

Auch Gartendenkmale haben keinen Anspruch darauf, in erster Linie "paradiesisch" schön zu sein. Die Gartendenkmalpflege hat den gesellschaftlichen Auftrag zu erfüllen, neben der künstlerischen auch die geschichtliche Bedeutung und Entwicklung gewissenhaft und so gut wie möglich ablesbar zu machen, frei von Beschönigungen und Eitelkeiten. Dazu gehört im Zweifelsfall auch, die Erinnerungen an Brüche, Störungen und Zerstörungen zu "ertragen" und dafür zu sorgen, dass sie bei Sanierungen zumindest Spuren hinterlassen.


Anmerkungen
  • ¹ Geschrieben Anfang August 2022, ohne Kenntnis der weiteren Entwicklung bis zum Erscheinen des Beitrags im Oktober.
  • ² Grützner, Felix: Gartenkunst zwischen Tradition und Fortschritt. Walter Baron von Engelhardt (1864-1940). Bonn 1998, S. 181. Mit DGfG ist die 1906 gegründete Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst gemeint.
  • ³ Encke, Fritz: Die kulturgeschichtliche Bedeutung der Hofgärten und ihre Erhaltung für das deutsche Volk. In: Die Gartenkunst 32 (1919), Heft 10, S. 126-135, hier S. 132.
  • 4www.dnk.de/wp-content/uploads/2021/02/1981_DNK_ICOMOS-Charta-von-Florenz.pdf
  • 5 Die Baugeschichte von Haus und Park lässt sich gut nachvollziehen in: Kühne, Max Hans: Haus Bergfried/Saalfeld. Ein Herrensitz im Herzen Thüringens. Erbaut 1923/24 durch Prof. Max Hans Kühne. O.O. o.J. (Angaben Vorwort: Dresden 1929).
Prof. Dr.-Ing. Johannes Schwarzkopf
Autor

Professor für „Gartendenkmalpflege und Freiraumplanung“

Fachhochschule Erfurt

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