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Dem klageabweisenden rechtskräftigen Urteil des LG Limburg an der Lahn vom 14.06.2022 - 4 O 229/21 - lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger stellte am 08.02.2020 sein Fahrzeug auf einem Parkplatz ab, der an ein städtisches Grundstück angrenzt. Durch einen abbrechenden Totholzast einer städtischen Birke soll das Fahrzeug beschädigt worden sein, was zwischen den Parteien streitig ist. Die letzte Sichtkontrolle des Baumes durch die beklagte Stadt fand am 02.07.2019 ohne Befund statt. Die nächste Sichtkontrolle fand nach dem Schadeneintritt...