Aktuelle Umfrage der Fachvereinigung Bauwerksbegrünung e. V. (FBB)

Zuschüsse für begrünte Dächer und Fassaden - Ergebnisse der FBB-Städte-Umfrage 2016

Bauwerksbegrünung
Verbindliche Festlegung von Dachbegrünungen in den Bebauungsplänen.
Bauwerksbegrünung
Verbindliche Festlegung von Fassadenbegrünungen in den Bebauungsplänen.
Bauwerksbegrünung
Zuschüsse für die Errichtung von Dachbegrünungen.
Bauwerksbegrünung
Zuschüsse für die Errichtung von Fassadenbegrünungen.

Im Rahmen der zweijährigen FBB-Umfrage, die vom Deutschen Städtetag und vom Deutschen Städte- und Gemeindebund mit unterstützt wird, wurde im Jahr 2016 erneut eine Befragung zur Förderung von Gebäudebegrünung in allen deutschen Städten über 10.000 Einwohner durchgeführt. Es wurden dazu wie in den Jahren zuvor 1488 Städte angeschrieben. Zum Zeitpunkt der Auswertung im Juli 2016 gab es 284 Antworten, was einer Rücklaufquote von 19 Prozent entspricht.

Folgende Fragen wurden an die Städte gesendet, unterteilt in die Kategorien "Dachbegrünung" und "Fassadenbegrünung":

Dachbegrünung:

1. Gibt es in Ihrer Kommune Bebauungspläne, die Dachbegrünungen verbindlich festlegen?

2. Gibt es in Ihrer Kommune Zuschüsse für die Errichtung von Gründächern?

3. Sind die Zuschüsse an Bedingungen geknüpft? Falls ja, an welche?

4. Gibt es in Ihrer Kommune die "Gesplittete Abwassergebühr" (getrennt in Schmutz- und Niederschlagwassergebühr)?

5. Bei "Gesplitteter Abwassergebühr": Wie hoch ist der Nachlass auf die Niederschlagswassergebühr bei Vorhandensein eines Gründaches in Euro beziehungsweise in Prozent?

6. Sind die Nachlässe an Bedingungen geknüpft? Falls ja, an welche?

7. Gibt es "Öko-Punkte" für Gründächer in Ihrer Kommune? Falls ja, welche?

8. Wie viele Flächen nehmen die bestehenden Gründächer in Ihrer Kommune ein?

9. Gibt es in Ihrer Kommune Bebauungspläne, die Fassadenbegrünungen verbindlich festlegen?

10. Gibt es in Ihrer Kommune Zuschüsse für die Errichtung von Fassadenbegrünungen?

11. Sind die Zuschüsse an Bedingungen geknüpft? Falls ja, an welche?

Ergebnisse

Festsetzungen­ von­ Dach-­und Fassadenbegrünungen­in Bebauungsplänen

Positiv festzustellen ist, dass die Städte gegenüber dem Thema "Dach- und Fassadenbegrünung" nach wie vor aufgeschlossen sind und diese auch in den Bebauungsplänen verbindlich festlegen, wobei der Fokus weiterhin auf der Dachbegrünung liegt.

Zuschüsse für Dach- und Fassadenbegrünungen

Zuschüsse für Dach- und Fassadenbegrünungen gibt es hingegen selten. Nur sechs Prozent der Städte fördern Dachbegrünungen und sieben Prozent der Städte Fassadenbegrünungen.

Die Zuschüsse für Dach- und Fassadenbegrünungen sind von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich und sehen wie folgt aus:

Zuschüsse für Dachbegrünungen:

  • maximal 250 Euro bis 10.000 Euro
  • maximal 5 Euro/m² bis 30 Euro/m²
  • maximal 50 Prozent der Herstellungskosten
  • schüsse für Fassadenbegrünungen:
  • maximal 100 Euro bis 10.000 Euro,
  • maximal 15 Euro/m² bis 40 Euro/m²,
  • maximal 50 Prozent der Herstellungskosten,
  • maximal fünf Kletterpflanzen.

Die Zuschüsse sind nicht immer an Bedingungen geknüpft. Jedoch gibt es einige Städte, die konkret festlegen, wann Zuschüsse gezahlt werden.

Bedingungen für Zuschüsse für Dach- und Fassadenbegrünungen

Die Bedingungen, um Zuschüsse für Dachbegrünungen zu erhalten, sind in den Kommunen äußerst verschieden. Einige Kommunen machten folgende Angaben, wann sie Zuschüsse zahlen:

  • nach Förderrichtlinie
  • Mindestschichtdicke 5 cm
  • Mindestfläche 10 m²
  • Kombination mit Photovoltaikanlage
  • Flurstücke > 51 Prozent Versiegelungsgrad
  • mit vorherigem Beratungstermin bezüglich der Ausführung
  • angfristige Erhaltung

Das Erhalten von Zuschüssen für Fassadenbegrünungen ist ebenfalls an konkreten Bedingungen geknüpft wie zum Beispiel:

  • nach Förderrichtlinie bzw. Entsiegelungsprogramm
  • Flurstücke > 51 Prozent Versiegelungsgrad
  • Vertrag über Einverständnis des Eigentümers/Übernahme der Pflege durch Eigentümer
  • Einsatz mehrjähriger Kletterpflanzen bzw. Pflanzen laut Pflanzliste,
  • freiwillige Leistung
  • Bepflanzung ist selbst zu pflegen und Pflanzfläche zu unterhalten, wenn Bepflanzung im öffentlichen Bereich erfolgt
  • Mindestanzahl von Wohneinheiten, mindestens zwei Vollgeschosse
  • langfristige Erhaltung

Gesplittete Abwassergebühr

Die gesplittete Abwassergebühr gibt es in 79 Prozent der Städte, die geantwortet haben. Einen Nachlass gewähren hingegen aber nur 52 Prozent der Städte.

Der Nachlass auf die Niederschlagswassergebühr bei Vorhandensein eines Gründaches kann sowohl prozentual als auch pro Quadratmeter erfolgen. Folgende Angaben wurden bezüglich des Nachlasses von den Städten gemacht.

  • Nachlass zwischen 20 Prozent und 100 Prozent der Niederschlagsgebühr, in den meisten Städten beträgt der Nachlass 50 Prozent
  • Nachlass zwischen 0,12 Euro/m² und 1,21 Euro/m²

    Die Nachlässe sind wie auch die Zuschüsse für Dach- und Fassadenbegrünungen wieder an bestimmte Bedingungen geknüpft. Hier zeigte sich, dass die Städte in unterschiedlichster Weise die Nachlässe gewähren; einige sind hier aufgeführt:
  • Substrathöhe des Gründaches muss mindestens 5-15 Zentimeter sein
  • in Abhängigkeit der Gründachdicke
  • bezüglich der Qualität des Gründaches, dauerhafte Begrünung des Daches
  • das Gründach darf keinen Überlauf haben
  • es darf kein Anschluss an die Kanalisation bestehen, Nachweis der Versickerung
  • Nachweispflicht des Eigentümers
  • nach entsprechender DIN und FLL-Richtlinie

Öko-Punkte

Von den 284 Städten, die auf den Fragebogen geantwortet haben, vergeben nur 34 Städte (12 % der geantworteten Städte) Öko-Punkte. Diese werden wieder sehr unterschiedlich vergeben und variierten stark zwischen 0,5 Punkten/Quadratmeter und 19 Punkten/Quadratmeter begrünte Dachfläche.

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Fazit und Vergleich zu vergangenen FBB-Umfragen

Vergleicht man die Befragung der Städte innerhalb der letzten Jahre, so ist festzustellen, dass im Jahr 2000/04 die direkten Zuschüsse für Dachbegrünungen von relativ vielen Städten (18 %) vergeben wurde. Seit dem Jahr 2010 werden diese nur noch von sechs Prozent der Städte vergeben, wobei diese Zahl bis jetzt konstant ist. Zu beobachten ist weiterhin, dass die indirekte Förderung durch eine gesplittete Abwassersatzung ein gängiges Instrument der Städte ist, um die Dachbegrünung zu fördern.

Positiv zu bewerten ist, dass immer mehr Bebauungspläne Dachbegrünungen vorsehen (51 % der geantworteten Städte). Die Vergabe von Öko-Punkten durch Dachbegrünungen wächst hingegen nur langsam (2010: 9 % der Städte, 2016: 12 % der Städte).

Die direkten Zuschüsse für Fassadenbegrünungen liegen auf ähnlichem Niveau wie die der Dachbegrünungen. Auch hier sind die Festsetzungen in den Bebauungsplänen in den letzten Jahren konstant (2016: 32 % der Städte).

Ziel ist es, die Befragung fortzuführen und den Rücklauf der Antwortbögen der Städte zu erhöhen. Wichtig ist vor allem, die großen Städte vollständig zu erfassen.

Die vollständigen Ergebnisse der FBB-Förder-Umfrage ist zu finden unter: www.gebaeudegruen. info/gruen/dachbegruenung/wirkungen-vorteile-fakten/foerderung-2016/

Dipl.-Ing. Susanne Herfort. Institut für Agrar-und Stadtökologische Projekte an der Humboldt-Universität zu Berlin (IASP)

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