Baumkontrollintervall

Zuständigkeit für Baumkontrollen auf städtischem Waldparkplatz

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Foto: Oliver Mohr, pixelio.de

Dem weit überwiegend Klage stattgebenden rechtskräftigen Urteil des LG Koblenz vom 15.02.2022 - 1 O 72/20 - lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger stellte am 21.06.2019 sein Fahrzeug auf dem Parkplatz eines städtischen Kletterwaldes ab. Durch einen abbrechenden Ast eines Baumes wurde das Fahrzeug beschädigt. Die beklagte Stadt ist Eigentümerin des streitgegenständlichen Waldgrundstücks. Die letzte Baumkontrolle fand am 07.01.2019 ohne Befund statt. Mit der Klage macht der Kläger Schadenersatzansprüche in Höhe von insgesamt knapp 7800...
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Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Stadt+Grün 10/2022 .

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