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Im Beschluss des VGH München vom 11.06.2019 - 10 CS 19.684 -, juris, NJW 2019, 3014 in einem Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss des VG Ansbach vom 01.03.2019 - AN 15 S 18.01380 im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, geht es um die Zustandsverantwortlichkeit des Grundstückseigentümers bei Befall mit dem Eichenprozessionsspinner. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:Mit Bescheid vom 10.07.2018 hat die Antragsgegnerin dem Antragsteller unter Anordnung des Sofortvollzugs aufgegeben, für die fachkundige Entfernung der Gespinstnester...