Bayern

Kammereintrag nur mit acht Semestern Studium der Landschaftsarchitektur

Wer sich künftig in den Fachrichtungen Innenarchitektur beziehungsweise Landschaftsarchitektur in die Architektenliste der Kammer eintragen lassen möchte, muss eine Mindeststudiendauer von acht Semestern als Eintragungsvoraussetzung nachweisen, bislang sind es nur sechs.
Forschung und Bildung
Eine Mindeststudiendauer von acht Semestern muss vorweisen, wer sich in der Kammer als Landschaftsarchitekt*in eintragen lassen will. Hierauf müssen sich die Hochschulen in Bayern wie hier Weihenstephan einstellen und die Studienordnungen anpassen. Foto: Peter von Bechen, pixelio.de, Campus Weihenstephan

"Die jetzt erfolgte Anhebung der Mindeststudiendauer in den Fachrichtungen Innen- und Landschaftsarchitektur auf acht Semester ist ein Meilenstein für die Qualitätssicherung der Planungsleistungen dieser so wichtigen und eigenständigen Berufsgruppen. Damit hat ein jahrzehntelanges Anliegen endlich einen erfolgreichen Abschluss gefunden. Ich freue mich, dass in diesen Fachrichtungen die notwendigen Inhalte der Ausbildung künftig in einem größeren Umfang vermittelt werden können.", erläutert Kammerpräsidentin Prof. Lydia Haack. Dazu gehören Anpassungen an den Klimawandel vor allem in Bereich der Landschaftsarchitektur, sich verändernde Arbeitsstrukturen, rechtliche Grundlagen oder auch die Basis für das Gelingen einer digitalen Transformation.

"Ein Wermutstropfen ist allerdings, dass die Neuregelung erst für Studierende ab dem Wintersemester 2026/27 gelten wird.", so Haack weiter.

Die Hochschulen haben nun knapp drei Jahre Zeit, ihre Lehrpläne entsprechend anzupassen. Frühestens 2033 könnten dann Innenarchitekten/innen und Landschaftsarchitekten/innen nach der Neuregelung in die Architektenliste eingetragen werden.

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