BDLA

Herbert Franken erhält Ehrenmitgliedschaft

Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen (BDLA)
Nach 43-jähriger Tätigkeit für den bdla erhielt Dr. Herbert Franken die Ehrenmitgliedschaft des bdla im April in Hannover. Foto: bdla

Nach 43 Jahren Arbeit für den Bund Deutscher Landschaftsarchitekten bdla und seine Mitglieder beendete Dr. Herbert Franken, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Bonn, zum 31. Dezember 2014 seine Tätigkeit als Justiziar für den Verband. Auf Beschluss des Beirates des bdla wurde ihm Ende April 2015 in Hannover in einer feierlichen Zeremonie die bdla-Ehrenmitgliedschaft verliehen.

Dr. Herbert Franken, Jahrgang 1939, studierte in Bonn, Köln, Innsbruck und Coimbra (Portugal) Rechtswissenschaft, Geschichte und Philosophie. Die erste Referendar-Ausbildung absolvierte er ab 1966 im Stadtplanungsamt in Bonn, um dann nach dem zweiten Staatsexamen 1969 wissenschaftlicher Assistent an der Juristischen Fakultät der Universität in Bonn zu werden. Dort promovierte er dann auch zwei Jahre später mit dem Thema "Vereinbarkeit der Verstaatlichung mit dem EWG-Vertrag".

1971, im Jahr seiner Promotion, wählte der Beirat des Bund Deutscher Garten-Architekten BDGA unter dem damaligen Präsidenten Adolf Schmitt aus vier Bewerbern den RA Dr. Herbert Franken zum hauptamtlichen Geschäftsführer. Parallel hierzu gründete Dr. Franken als beim Landgericht Bonn zugelassener RA seine eigene Kanzlei.

1972 nannte sich der BDGA in BDLA, Bund Deutscher Landschafts-Architekten, um und folgte damit der international üblich gewordenen Berufsbezeichnung. Gleichzeitig spiegelte sich hierin natürlich auch der weit gewachsene Umgriff unserer planerischen Bemühungen, vom Garten und Park hin zur Landschaft. 1976 erschien der von Dr. Franken verfasste Einführungskommentar "HOAI für Landschaftsarchitekten".

1977 beendete Dr. Franken seine Tätigkeit als Geschäftsführer des BDLA, um sich stärker der Anwaltskanzlei, die zur Sozietät Dr. Franken & Grillo mit den Aufgabenschwerpunkten Bau- und Architektenrecht, Arbeits-und Wirtschaftsrecht ausgeweitet wurde, zu widmen. Er stand von nun an dem Verband und seinen Mitgliedern als Justiziar des BDLA zur Verfügung.

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