Wie Flächen zur BUGA 2019 in Heilbronn vorbereitet werden
Artenschutz am Neckarbogen
von: Michael SchmidHeilbronn bereitet sich auf die Bundesgartenschau vor, die am 26. 4. 2019 in der Stadt am Neckar ihre Pforten öffnet. Diese Gartenschau ist Katalysator zur Entwicklung eines neuen Stadtteiles mitten in der Stadt auf einer Bahnbrache - dem Stadtteil "Neckarbogen". Der neue Stadtteil nördlich des Bahnhofs liegt in herausragender Lage auf einer Insel, gebildet vom Alten Neckar - dem historischen Neckarverlauf - und dem Neckarkanal mit den Hafenanlagen in unmittelbarer Nähe der Heilbronner Innenstadt. Folgerichtig war das Thema der Bewerbung um die Ausrichtung der Schau: Insel im Fluss. Das Kerngelände umfasst eine Fläche von über 30 Hektar Fläche und ist fast so groß wie die historische Altstadt von Heilbronn, die allerdings am 4. 12. 1944 komplett zerstört wurde.
Das Gelände, das nun zur Entwicklung ansteht, war bis in die 1960er-Jahre Güterumschlagplatz: Hier befand sich vor dem Bau des Neckarkanals der Hafen von Heilbronn. Ebenso fand hier der Umschlag der auf der Schiene transportierten Güter statt, dies deutet sich schon im Namen des Gebietes an: "Fruchtschuppenareal". Bereits in den 50er-Jahren wurden die letzten alten Hafenbecken verfüllt - auch mit Kriegsschutt und weiteren Materialien, die heute die Baugrundgutachter interessieren. Seit den 70er-Jahren nahmen die Unter- und Fehlnutzungen zu: Der Bedarf an Flächen mit Schienenanschluss ging stetig zurück. Bis vor wenigen Jahren prägten Brachflächen, Schrotthändler, Recyclingfirmen (Papier und Metalle) sowie Gebrauchtwagenhändler das Bild des Geländes - das übliche Nutzungskonglomerat von Flächen, die auf eine bessere Zukunft warten ...
Ein wesentlicher Schritt zur Entwicklung des Geländes war der Erwerb des Bahngeländes durch die Stadt Heilbronn. Erst jetzt konnte die städtebauliche Entwicklung konkretisiert werden. Waren es in den 1990er-Jahren noch Überlegungen ein GVZ (Güterverkehrszentrum) mit Wasser-Schiene-Straße zu entwickeln, reifte nun der stadtplanerische Anspruch, hier Wohnen und Arbeiten in attraktiver innerstädtischer Lage zu forcieren. Und dieses Konzept war ein wichtiger Bestandteil der Bewerbung um die Ausrichtung einer Bundesgartenschau in Heilbronn.
SUG-Stellenmarkt
Die Bewerbungskonzeption (Stötzer und Stötzer, 2005) ging jedoch weit über die Fläche des Fruchtschuppenareales hinaus: Zielsetzung war die freiraumplanerische Entwicklung des dicht bebauten Neckartales mit einem der größten Gewerbegebiete in Baden-Württemberg innerhalb des Stadtgefüges von Heilbronn und die Vernähung der Stadtteile über den Neckar hinweg insbesondere von Heilbronn und Böckingen. Den Zuschlag der Deutschen Bundesgartenschau-Gesellschaft zur Ausrichtung der BUGA 2019 erhielt Heilbronn im Jahr 2005. In einem nächsten Schritt erfolgte die Auslobung eines städtebaulichen Wettbewerbes (2009) für das Fruchtschuppenareal, ein städtebaulicher Rahmenplan für den neuen Stadtteil sollte die Richtung weisen. Es folgte eine intensive Bearbeitungsphase durch den Wettbewerbssieger, steidle architekten mit t17 Landschaftsarchitekten, beide München.
Die Eckdaten der Planung
Wohnen und Arbeiten für 1500 Menschen in zentraler Lage, Entstehung eines hochwertigen Stadtteils mit Freiflächen am alten Neckar sowie mit zwei eingelagerten großen Wasserflächen im Bereich der ehemaligen Hafenbecken:
- Marina im bebauten Bereich
- Freizeitsee im Park mit angrenzendem Lärmschutzwall zu den Hafenanlagen als Bestandteil des Quartierparks
- Verlegung einer vierspurigen Bundesstraße aus dem Gebiet
- Fuß- und Radwegebrücke über die Gleisanlagen des Hauptbahnhofs zur Anbindung des Gebietes an die Bahnhofsvorstadt
Dem städtebaulichen Rahmenplan stimmte der Gemeinderat mit großer Mehrheit im Juli 2010 zu.
Auf der Grundlage dieser Planung konnte das Grünflächenamt den landschaftsplanerischen Realisierungswettbewerb für eine Bundesgartenschau 2019 ausschreiben. Die planerische Aufgabe war die Verfeinerung und Konkretisierung der freiräumlichen Planungen sowie die Herstellung der freiräumlichen Bezüge im Umfeld auf der Grundlage der BUGA-Bewerbung von 2005. Nicht nur der Neckar und der Neckarkanal, auch Gewerbegebiete, Gleisanlagen sowie umfangreiche Kleingartenflächen waren Bestandteil des Wettbewerbes. Das Gesamtgebiet umfasste Flächen in einer Gesamtgröße von über 70 Hektar beidseits des Neckars.
Die Wettbwerbssieger - sinai - Faust.Schroll.Schwarz aus Berlin gewinnen den zweistufigen Realisierungswettbewerb im Jahr 2011 mit einem Konzept, das Verbindungen schafft sowohl in das nördlich angrenzende Gewerbegebiet mit einem renaturierten Neckarufer als auch über den Neckar nach Böckingen. Auch die Fuß- und Radwegbrücke über die Gleise des Hauptbahnhofes waren wichtiger Bestandteil des Konzeptes. Die letztliche Entscheidung des Gemeinderates im Jahr 2012 zum Konzept der Bundesgartenschau reduzierte das Gebiet auf rund 50 Hektar mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von über 140 Millionen Euro.
Baugrundmanagement und Artenschutz: die Realisierungsphase
Parallel zu den städtebaulichen und freiraumplanerischen Aktivitäten erfolgte die Freimachung des Geländes: Die Deutsche Bahn beginnt mit dem Rückbau der Gleisanlagen im Gebiet, Recyclingfirmen werden verlagert und Konzepte zur Altlastensanierung werden entwickelt. Die städtebauliche Konzeption in Verbindung mit dem Konzept der BUAG 2019 haben zur Folge, dass im Kerngebiet des Fruchtschuppenareales auf den überwiegenden Flächen kein Stein auf dem anderen bleibt. Das Baugrundmanagement beinhaltet die Altlasten- und Kampfmittelsanierung, Schüttung einer bis zu neun Meter hohen Erdmodellierung als gestaltetem Lärmschutzwall sowie den Aushub von zwei bis zu 3 Meter tiefen Wasser-flächen. Am Altneckar werden die Steilufer rückgebaut.
Dies hat weitreichende Folgen: nicht nur Altlasten und Kampfmittel - Heilbronn wurde im Zweiten Weltkrieg intensiv bombardiert - müssen berücksichtigt werden, sondern auch verschiedenste Tier- und Pflanzenarten, die sich auf den nahezu 30 Hektar umfassenden Brachflächen mittlerweile eingestellt haben, entstanden durch den sukzessiven Rückbau aller Nutzungen.
So entdeckten die Gutachter im Jahr 2011 auf 19 Hektar Mauereidechsen, auf mehr als 2 Hektar Zauneidechsen, hecken- und gehölzbrütende Vogelarten, aber auch Nachtkerzenschwärmer und Feuerfalter sowie Fledermäuse, allesamt Tierarten, die streng geschützt sind. Ödlandschrecken, weitere Heuschreckenarten sowie seltene Wildbienenarten unterliegen dem nationalen Artenschutzrecht. Auch hier müssen entsprechende Maßnahmen zu ihrem Schutz ergriffen werden.
Die Besiedlung der Flächen mit Mauereidechsen verwundert nicht vor dem Hintergrund, dass im Stadtkreis Heilbronn eines der wenigen flächendeckenden Vorkommen von Mauereidechsen zu finden ist. Erstaunt waren jedoch alle Beteiligten über das enorme Ausbreitungspotenzial der Mauereidechse: im Jahr 2008 noch so gut wie nicht nachgewiesen auf dem Gelände, besiedelt die Art wenige Jahre später alle ihr zusagenden Habitate. Können die Eingriffe bei Vögeln, Fledermäusen und Faltern über sogenannte CEF-Maßnahmen (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) ausgeglichen werden, ist dies bei den Eidechsen nicht möglich:
Hier sind die Eingriffe zu massiv, die Population ist in ihrem Bestand bedroht. Es greifen die Tatbestände des § 44 BNatSchG: Tötung von Individuen, Störung sowie Vernichtung von Brut- und Lebensstätten. Da weder die Tötung von Individuen bei den Baumaßnahmen ausgeschlossen werden kann, noch die Zerstörung von Lebensstätten verhindert werden kann und die zeitgleiche Herstellung entsprechender Ersatzlebensräume im erforderlichen räumlichen Umfang nicht leistbar ist, hat die Stadt Heilbronn hier den Weg über die Ausnahme nach § 45 BNatSchG eingeschlagen - nicht zuletzt wegen des öffentlichen Interesses der Entwicklung des Geländes.
Die Abstimmung mit dem Regierungspräsidium als Genehmigungsbehörde setzte einen aufwändigen Prozess in Gang, der sich über mehr als ein Jahr hinzog. Da ohne Vorliegen der Ausnahme keinerlei Aktivitäten auf dem Gelände stattfinden durften, etwa zur Sanierung von Altlasten oder zum Abbruch der verbliebenen Gebäude, musste der Ausnahmeantrag ein plausibles Gesamtkonzept speziell für die Eidechsenpopulationen nachweisen. Durch die nun mögliche Lockerung des räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs der geplanten Eingriffe und der Ausgleichskonzeption lassen sich Verstöße gegen den § 44 BNatSchG vermeiden. Ohne juristische Unterstützung mit einer Absicherung verschiedener Eventualitäten des Artenschutzrechtes wäre der Antrag jedoch nicht genehmigungsfähig gewesen.
Die Artenschutzkonzeption für die Eidechsen
Mauereidechsen - interne Flächen
Für die Mauereidechsen war ein differenziertes Artenschutzkonzept erforderlich:
Die erforderlichen Habitatflächen in einer Größenordnung von sechs bis sieben Hektar Umfang (bemessen an der ursprünglichen Habitatfläche von 19 Hektar hochgerechnet auf eine hundertprozentige Wirksamkeit) wurden gesplittet. Etwa 4 Hektar Fläche werden auf neuen Flächen im Fruchtschuppenareal zukünftig nach der Umgestaltung in den neu zu gestaltenden Grün- und Parkanlagen bereitgestellt, allerdings frühestens ab dem Jahr 2016. Daher müssen im Gelände Zwischenlebensräume bis zur Fertigstellung der endgültigen Habitate geschaffen werden.
Das Grünflächenamt hat hierfür auf Flächen, die durch das Baugrundmanagement erst zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch genommen werden, Steinriegel aus Recyclingmaterial entsprechender Körnung mit dazwischenliegenden Streifen aus mageren Substraten als Blühstreifen für Insekten-Nahrungspflanzen schütten lassen. In diese Habitate wanderten Mauereidechsen ein, vor allem Schlüpflinge, aber es wurden auch Tiere umgesiedelt. Letztendlich sind die Flächen in der zweiten Vegetationsperiode bereits gut angenommen. Die Ironie der Geschichte: hier lagert ein Teil des Abbruchs des Stuttgarter Hauptbahnhofs ...
Aus diesen Flächen werden die Eidechsen nochmals in ihre neuen Lebensstätten umziehen müssen, die sich aber zu großen Teilen in der unmittelbaren Umgebung finden werden. Da sich größere mögliche Habitatflächen im Bereich der Westseite des Lärmschutzwalles in einer zumindest leicht nach Norden geneigten Exposition befinden, werden hier aufwändige Rippen modelliert, die dennoch eine Neigung von Flächen nach Süden ermöglichen. Sehr schnell trat während des Planungsprozesses ein weiterer Aspekt hinzu: sehen die Landschaftsarchitekten im Bereich der Lärmschutzlandschaft ebene Plateaus mit Kurzrasenflächen und schottrige Böschungen vor, haben diese Kurzrasenflächen aus Sicht des Artenschutzes keinerlei Relevanz und das anspruchsvolle Ziel von vier Hektar Habitatfläche gerät in Gefahr. Auch wird trefflich über notwendige Abstandsflächen von Wegen zu Eidechsenflächen diskutiert. Hier sind die Landschaftsplaner des Grünflächenamtes heute schon gespannt auf erste Monitoring-Ergebnisse im Jahr 2020 - dem ersten Jahr nach der Schau. Fazit: "Feilschen um jeden Quadratmeter", denn alles, was nicht intern ausgleichbar, muss extern ausgeglichen werden!
Mauereidechsen - externe Flächen
Wichtiger Ansatzpunkt für externe Habitatflächen sind für den Gutachter die Bahnstrecken, die wichtige Vernetzungslinien für die Mauereidechsenpopulation darstellen. Somit ergibt sich der Schwerpunkt neu herzustellender Habitatflächen an den Bahnlinien im Stadtkreis. Der entscheidende Faktor zur Umsetzung der Konzeption ist allerdings die kurzfristige Verfügbarkeit der Flächen! Bei der Flächensuche haben wir drei Prioritäten unterschieden:
Priorität 1: Mauereidechsenhabitate als Teil der Kulturlandschaft
Weinberge sind im Heilbronner Raum oder am Mittellauf des Neckars ein Stück gewachsene Kulturlandschaft, die aber gerade in den Steillagen buchstäblich zu bröckeln beginnt: wenn keine laufende Pflege erfolgt, stürzen die Trockenmauern ein, die Flächen verbuschen und verlieren ihre ökologische Wertigkeit. Die Idee, brachgefallene Weinbergflächen als Mauereidechsenhabitate aufzuwerten war bestechend und aus landschaftsplanerischer Sicht ideal, aber (bisher) nicht verwirklichbar: Es sind keine städtischen Flächen verfügbar oder die zur Verfügung stehenden Flächen können nur mit sehr hohem Aufwand in die entsprechende Qualität umgebaut werden (unter anderem mangelnde Standsicherheit des Hanges, Altablagerungen im Bereich ehemaliger Abbaustellen).
Übrigens musste vor Umwandlung entsprechender Flächen immer die artenschutzrechtliche Unbedenklichkeit nachgewiesen werden. Also greift die nächste Priorität:
Priorität 2: Umwandlung von Grünlandflächen in Mauereidechsenhabitate
Diese Methode haben wir auf vielen Tausend Quadratmetern angewandt. Ähnlich wie in den Interimsflächen wurden Steinwälle geschüttet - bis zu 50 Zentimeter in den Boden als Überwinterungsraum und bis zu 1,5 Meter hoch mit entsprechend benachbarten abgemagerten Substratflächen als Nahrungshabitate. Diese künstlichen Habitate erfordern nicht nur langfristige Pflege - Stichwort Brombeeren - sondern forderten auch den ehrenamtlichen Naturschutz heraus. Das vormalige Grünland entspricht einem Zielbiotoptyp der Neckaraue. Des Weiteren entstehen durch die Beseitigung des Oberbodens Eingriffe in das Schutzgut Boden, auch das Landschaftsbild ist betroffen. An anderer Stelle haben wir Gehölzflächen gerodet und in Steinflächen umgewandelt nach vorheriger Begutachtung durch die Tierökologen. Bereiche mit Verdacht auf Zauneidechsenvorkommen haben wir ausgespart. Auch diese Aktion rief in der Bürgerschaft Fragen auf, die Vermittelbarkeit des Themas Mauereidechse war schwierig ("die leben bei mir im Garten ...").
Priorität 3: Steine auf Ackerflächen als Mauereidechsenhabitate
Eine knapp 1 Hektar große Maßnahmenfläche, eine Ackerfläche an einem Stadteingang, die in der Gesamtbilanz des Ausnahmeantrages Eingang gefunden hat, haben wir bisher noch nicht ausgeführt. Es sind nicht nur die Landwirte, die uns hier im Nacken sitzen sondern auch Bodenwerte höchster Güte, die die Landschaftsplaner zurückschrecken lassen. Aus einer hochwertigen Ackerfläche eine für den ersten Moment weithin sichtbare Steinwüste zu machen, ist wohl rechtlich möglich, aus den genannten Gründen aus landschaftsplanerischer Sicht eher zweifelhaft. Auch könnte die entstehende öffentliche Diskussion sehr spannend werden. Hier suchen wir noch Alternativflächen, die aber mühsam zusammengesammelt werden müssen.
Zauneidechsen
Für die Zauneidechsen schlug der Gutachter vor, Ersatzhabitate im entsprechenden Umfang 1:1 an anderer Stelle zu schaffen - mit Umsiedlung von möglichst vielen Individuen. Die Zauneidechsen wurden im vergangenen Frühherbst und nach intensiver Erstpflege erfolgreich umgesiedelt. Allerdings waren die Individuenzahlen aufgrund des ungünstigen Witterungsverlaufes geringer im Vergleich zur Bestandserhebung im Jahr zuvor.
Landschaftsplanerische Erkenntnisse
Für Zauneidechsen und auch für die betroffenen Vogelarten konnten Erstpflegemaßnahmen in bestehenden Strukturen durchgeführt werden, sodass keine Inanspruchnahmen weiterer landwirtschaftlicher Flächen erforderlich war. Künstliche Mauereidechsenflächen in unserem Landschaftsraum sind grundsätzlich aufwändig - sowohl in der Anlage als auch in der langfristigen Pflege. Die geringe Verfügbarkeit extensiv genutzter landwirtschaftlicher Flächen mit einem entsprechenden Aufwertungspotenzial führt dazu, dass hochwertige landwirtschaftliche Flächen für Artenschutzmaßnahmen in Anspruch genommen werden müssen. Die Umsiedlung von Eidechsen ist möglich, aber ressourcenintensiv. Hier stellt sich für den Landschaftsplaner die Frage, ob nicht durch gute Habitatbedingungen und umgebende Vorkommen ein ausreichendes Selbstbesiedlungspotenzial entsteht, das aber leider nicht dem gesetzeskonformen Weg entspricht. Das Tötungsverbot des § 44 erzwingt den Individuenschutz mit den entsprechenden Konsequenzen. Darüber hinaus wäre der sogenannte "bottleneck", das heißt der Zeitraum mit einer verminderten Individuenzahl, etwas länger.
Weitere streng geschützte Arten
Großer Feuerfalter sowie der Nachtkerzenschwärmer sind weitere strenggeschützte Arten, für die die Vorschriften des § 44 ausnahmslos gelten. Sie kommen auf jeder Brachfläche vor, die von Ampfer und Weidenröschen besiedelt sind. Auch hier sind Tötungen im Projektverlauf unausweichlich, auch wenn Ersatzflächen als CEF-Flächen rechtzeitig zur Verfügung stehen. Der Ausweg ohne in die Ausnahme gehen zu müssen: Tötung von Individuen dieser Arten sind zum Arterhalt in Kauf zu nehmen, da nur die ständige Umarbeitung der Habitate die Population langfristig erhält. Auch am natürlichen Standort der Kiesbank in der Flussaue führen die notwendigen natürlichen Überschwemmungsereignisse zu hohen Individuenverlusten ...
Unterhaltung der externen Artenschutzflächen
Aus dem gesamten Ausgleichskonzept ergibt sich ein Zuwachs an langfristig zu pflegenden Flächen in einem Umfang von mehr als 6 Hektar Fläche sowie über 1 Kilometer Feldhecke. Spannend wird aus Sicht des Grünflächenamtes der schon angesprochene Erhalt der Mauereidechsenhabitate mit den Steinstrukturen, die uns bereits an anderer Stelle "viel Freude machen". Wollen wir nicht auf das probate, aber auch nur bedingt (zumindest bei Brombeere) wirksame Glyphosat zurückgreifen, das sich mittlerweile überall im Grundwasser findet, hilft nur noch alle paar Jahre der Bagger, mit dem die Sukzession in Teilflächen auf "Neustart" gesetzt wird.
Bei einer anderen Mauereidechsenmaßnahme liegt jedenfalls die Genehmigung der Behörde zum dauerhaften Einsatz zur chemischen Bekämpfung des unerwünschten Aufwuchses schon vor. Auf diesen Flächen - auch ehemaligen Bahnflächen an anderer Stelle in der Stadt - stockte vorher eine größere Gehölzbrache, die zu Ersatzhabitaten für Mauereidechsen umgewandelt wurde. Hier stellt sich in Zeiten des Klimawandels auch die Frage nach der mikroklimatischen Wirksamkeit solcher Flächen mitten in der Stadt und der Wertigkeit der verschiedenen Schutzgüter des Naturhaushaltes.
Anmerkung
Der Beitrag gibt einen Vortrag wieder im Rahmen der Tagung: Natur in der Stadt - Welchen Beitrag zum Artenschutz können kommunale Grünflächenämter leisten?