Editorial
Liebe Leserin, lieber Leser
Immer mehr Kleingärten in innerstädtischen Lagen geraten unter Druck. Dabei müssen Wohnungsnot und der dadurch verbundene notwendige Wohnungsbau nicht zwangläufig zur Verdrängung der Kleingärten führen. So werden in jüngster Zeit neue Modelle für den Interessensausgleich entwickelt.
Eine davon ist die Innenverdichtung der Anlagen. Das entscheidende Element hierbei ist eine neue räumliche Aufteilung der Parzellen. Sie werden geteilt oder zumindest verkleinert. Dies entspricht in vielen Fällen sogar den Wünschen der Pächter, was eine Umfrage in Hamburg belegt. Die Pächter wollen die Flächen häufig auch stärker für die Freizeitgestaltung nutzen, anstatt Pflichtanteile für Obst und Gemüse zu bewirtschaften. Dabei müssen alte Anlagen saniert und landschaftsarchitektonisch neu geformt werden. Durch das Aufbrechen der alten Parzellengrenzen werden öffentliche und halb öffentliche Räume und solche mit Gemeinschaftsflächen oder Spielplätzen geschaffen. Teile der Flächen bleiben auch privat. So können Kleingärten in neu geschaffene Parks integriert, die Zahl der Kleingärten erhöht und Rückzugsorte mit Arealen für ein soziales Miteinander kombiniert werden. Wenn diese Flächen dann auch noch als naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen anerkannt werden, hat man eine hohe Multifunktionalität geschaffen. Eine anspruchsvolle Aufgabe, die den sozialen Frieden erhält.
Beste Grüße
Mechthild Klett