Eichenprozessionsspinner
Landschaftsgärtner dürfen NeemProtect anwenden

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua) hat die Zulassung zur Anwendung des Biozids NeemProtect geändert. Ab sofort können Landschaftsgärtner mit Pflanzenschutzsachkunde NeemProtect zum Schutz der menschlichen Gesundheit bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) einsetzen. Im aktuellen baua-Dokument zur "Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidproduktes NeemProtect Produktart 18 mit der Zulassungsnummer DE-0011980-18" wurde die sogenannte Verwenderkategorie erweitert. Mit der Erweiterung darf das Biozidprodukt NeemProtect ab sofort nicht nur von sachkundigen Verwendern mit Sachkundenachweis gemäß Anhang I Nr. 3 der Gefahrstoffverordnung (Schädlingsbekämpfern), sondern auch von berufsmäßigen Verwendern mit Sachkunde nach Pflanzenschutz Sachkundeverordnung (Landschaftsgärtnern) verwendet werden. Der Bundesverband Garten und Landschaftsbau (BGL) hat sich lange für die Änderung eingesetzt.
Bei der Bekämpfung des EPS handele es sich nach BGL-Auffassung nicht um eine Pflanzenschutzmaßnahme im klassischen Sinne, vielmehr diene die Bekämpfung des EPS im urbanen Raum vordringlich der menschlichen Gesundheit. Somit handelt es sich um einen Biozid- und nicht um einen Pflanzenschutzmitteleinsatz mit jeweils völlig unterschiedlichen rechtlichen Zulassung- und Anwendungsvoraussetzungen.
Das Biozidprodukt ist zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners für das Anwendungsziel des Gesundheitsschutzes zugelassen. Als Anwendungsbereich gelten befallene Eichenbäume auf Flächen für die Allgemeinheit an öffentlichen Alleen, öffentlichen Straßen und an Waldrändern angrenzend an Siedlungsbereiche. Dabei gelten umfangreiche Schutzmaßnahmen, die zu beachten sind.
BUND rät zur Zurückhaltung bei der Anwendung con Neemprotect
Während der BGL diese Erweiterung begrüßt, rät der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) zu Zurückhaltung. Da in zahlreichen Kommunen etwa in Nordrhein-Westfalen derzeit mit der präventiven Bekämpfung des Eichenprozessionsspinner starten, warnt der BUND vor dieser Prophylaxe. Der Einsatz von Bioziden sollte dabei auf begründete Ausnahmefälle beschränkt bleiben, etwa auf Bäumen in Kita-, Spielplatz und Schulnähe.
"Sonst sollte aber immer zuerst versucht werden, ohne Umwelt-Gifte klar zu kommen. Bei einem geringen Befall sollten daher zunächst mechanische Bekämpfungsmaßnahmen - zum Beispiel das Absaugen, Abflämmen (Vorsicht: Brandgefahr!) oder Absammeln von Raupen und Gespinsten oder temporäre Sperrungen von betroffenen Gebieten" erfolgen, so eine Stellungnahme des BUND. Der Einsatz von Bioziden sei immer mit weiteren Umweltschäden verbunden. NeemProtect mit dem Wirkstoff Margosa-Extrakt des indischen Neem-Baums sei ein Fraßgift und führt zum Fraßstopp. Es hat laut Umweltbundesamt eine hohe aquatische Toxizität und wirke auch auf alle anderen Insekten.
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