Forderungen zum Weißbuchprozess „Grün in der Stadt"
Positionspapier der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz
von: Heiner Baumgarten, Stephan Heldmann, Dipl.-Ing. Maya KohteStadt+Grün dokumentiert das Positionspapier des GALK e.V. in Auszügen:
Stadtgrün als kommunale Aufgabe
Das Planen, Bauen, Entwickeln und Pflegen von Stadtgrün ist eine kommunale Aufgabe. Grünflächenämter sind in den Städten die Kompetenzzentren für dieses Aufgabenspektrum. Dort liegt gebündelt das Know-how für
- Planung, Bau, Pflege und Entwicklung des Grüns
- Biodiversitäts- und Naturschutzaufgaben
- Pflanzenverwendung im Stadtklima (auch in Verbindung mit Klimawandel)
- Kommunikation mit dem Bürger
vor. Grünflächenämter sind zugleich Besitzer und/oder Verwalter vieler Flächen und haben dadurch unmittelbare Gestaltungs- und Umsetzungsmöglichkeiten.
Frei- und Grünräume sind ein wichtiger Bestandteil heutiger und zukünftiger Entwicklungen größerer Städte. Ihre Bedeutung umfasst insbesondere soziale Interaktion, Gesundheit, Ästhetik und kulturelle Bedeutung, ökologische Aspekte (Biodiversität, Stadtökologie, Klimawandel), Nahmobilität und Freizeit sowie ökonomische Aspekte vor allem für das Umfeld. In den letzten Jahren hat die Bedeutung städtischen Grüns deutlich zugenommen. Dies zeigt sich an der verstärkten Nutzung öffentlicher Freiflächen, neuer Bewegungen wie urban gardening und vor allem Bürgervoten für den Erhalt öffentlicher Freiräume. (...)
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat mit der Entwicklung des Grünbuchs und nun des Weißbuchs "Grün in der Stadt" einen wichtigen Prozess zur nachhaltigen Entwicklung von urbanen Grün- und Freiräumen lanciert. Dies begrüßt die Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz und bietet ihre Unterstützung zur strategischen Ausrichtung und für die örtliche Umsetzung der Ziele an.
Konsequenz:
Eine positive Entwicklung von "Grün in der Stadt" angesichts der zahlreichen Herausforderungen braucht fachkompetent geleitete und besetzte, mit ausreichend Ressourcen ausgestattete Grünflächenämter.
Hintergrund
Sicherung und Entwicklung der Grün- und Freiflächen liegen in kommunaler Hoheit. Die Grünflächenämter der Kommunen nehmen hier eine zentrale Bedeutung ein. Sie stehen in ihrer Funktion als Eigentümer städtischer Grünflächen in besonderem Maße in der Verantwortung für die bedarfsgerechte Entwicklung und den Dialog mit der Bürgerschaft.
Durch tägliche Praxis und qualifizierte Mitarbeiter sind die Grünflächenämter in der Lage, alle Anforderungen miteinander zu verknüpfen (Klima, Freizeitgestaltung, Erholung, Biodiversität, etc.). Sie sind auch in der Lage, die notwendigen Anpassungen an geänderte Ansprüche an den öffentlichen Freiraum zielgerichtet und nachhaltig vorzunehmen. Heute sind in zahlreichen Städten die Zuständigkeiten für Grün- und Freiräume auf verschiedene Verwaltungseinheiten verteilt; Grünflächenämter wurden umstrukturiert, anderen Fachgebieten zugeordnet oder gänzlich aufgelöst. Die Zuordnung der Grünpflege zu den Reinigungsbereichen und die Abkopplung oder Trennung von Planung, Bau und Pflege waren die ärgsten Fehlentwicklungen. Abfallwirtschaft oder Unterhalt von Verkehrsflächen umfassen nicht die gleichen Tätigkeiten wie gärtnerischer Unterhalt und Pflege. Eine Umfrage der KGST vom März 2016 zeigt deutlich, dass der "Optimierungsbedarf in der Zusammenarbeit zwischen Planung, Neubau und Unterhalt sehr stark zunimmt, wenn die Bereiche nicht in der gleichen Organisationseinheit angesiedelt sind". Zudem fehlt teilweise die Verknüpfung von Objektplanung mit strategischer gesamtstädtischer Freiraumentwicklung. Die Umstrukturierungen und Aufsplitterungen haben zudem zu einem erheblichen Verlust an Fachpersonal und Kompetenz für Unterhalt und Entwicklung von Grünflächen geführt. Anstatt Einsparungen zu erreichen, sind nachteilige Ablauforganisationen mit Mehraufwand und nicht selten nachteiligen Ergebnissen für die Entwicklung der Grünflächen entstanden.
Zur Umsetzung einer integrierten gesamtstädtischen Grün- und Freiraumentwicklung von der Planung bis zu Umsetzung und nachhaltiger Unterhaltung wird eine entsprechende aufgabengerechte Verwaltungsstruktur benötigt. Die Verwaltungsorganisation muss folgende Aufgaben erfüllen:
- Etablieren und Fortführen eines effektiven Grünflächenmanagements im Zusammenhang von Planung und Bau, Unterhalt und Pflege sowie betriebswirtschaftlicher Aspekte für die weitere Entwicklung und Anpassung der Freiräume
- Verknüpfen der verschiedenen fachlichen Anforderungen und thematischen Zuständigkeiten für eine gesamthafte und integrierte Freiraumentwicklung der Städte (z. B. Garten- und Friedhofskultur, Gartendenkmalpflege, Ökologie und Naturschutz, Freiraumnutzungen und Gestaltung)
- Die Grün- und Freiräume für und mit den Bürgern entwickeln z. B. durch Planungsbeteiligung, Bürgerdialog u. a.
- Etablieren einer strategischen Ausrichtung der gesamten Grün- und Freiraumentwicklung einer Stadt im Rahmen eines integrierten Freiraumentwicklungsplans.
- Stärkere Vernetzung der verschiedenen Aufgabenbereiche, welche den öffentlichen Freiraum betreffen (z. B. Verkehrsplanung, Ver- und Entsorgung) und eine verbesserte Einbindung der Fachverwaltungen in die städtebauliche und Stadtentwicklungsplanung. ("Doppelte Innenentwicklung", "Integrierte Stadtentwicklung")
Die Städte müssen (wieder) in die Lage versetzt werden, diese Aufgaben zu erfüllen.
Das vordringliche Ziel ist die Re-Etablierung der Grünflächenämter (bzw. äquivalenter Strukturen). Die entsprechenden "grünen" Kompetenzen sind in Fachämtern zu bündeln. Die Kernkompetenz für "Grün" liegt in den Grünflächenämtern vor. (...)
Die nachfolgenden Themen und Forderungen der GALK bauen auf diesen Grundvoraussetzungen auf.
1. Stadtentwicklung vom Freiraum her denken!
Freiraumentwicklung ist immer auch Stadtentwicklung. Landschaft und naturräumliche Gegebenheiten haben historisch bei der Gründung und Entwicklung der Städte eine wichtige Rolle gespielt. (...)
Hinzu kamen mit der Entfestigung zum Teil Grünsysteme, die bis heute Grundlage der Stadtentwicklung sind. In der modernen Stadtentwicklung des 20. Jahrhunderts sind teilweise bewusst naturräumliche und konzeptionell freiräumliche Strukturen (Achsen, Ringe) zugrunde gelegt worden. (...)
Aktuell haben Grünflächen nicht nur stadtklimatisch und stadthygienisch wichtige Funktionen, sondern sind die wichtigsten Freizeitorte und Treffpunkte unterschiedlichster sozialer Gruppen. Ausgehend von den städtebaulichen Fehlentwicklungen der 50er- und 60er-Jahre des vergangenen Jahrhunderts haben viele Kommunen ihre Grünanlagen als Flächenreserve für bauliche Entwicklungen betrachtet. Die damit einhergehende Geringschätzung öffentlichen Grüns hat sukzessiv zu einem Dilemma geführt, das sich heute oftmals in einer Unterversorgung der verdichteten Innenstadtbereiche mit nutzbarem Grün ausdrückt, ebenso wie in einer chronischen Unterfinanzierung der zuständigen Fachverwaltungen.
Im Zuge des Wahrnehmungs- und Bewusstseinswandels der letzten zehn Jahre rückt die Bedeutung des städtischen Grüns wieder in den Fokus der Betrachtung. An dieser Stelle entsteht allerdings das Dilemma, dass den wachsenden Ansprüchen in Bezug auf Quantität und Qualität der Grünversorgung eine über viele Jahre hinweg, sich verstetigende Ressourcenverknappung gegenübersteht.
Fehlendes Fachpersonal trotz steigender Anforderungen bei Planung, Bau und Unterhaltung und chronische Unterversorgung, wenn es um die Bereitstellung finanzieller Mittel geht, weil jede Welle einer Haushaltskonsolidierung verantwortungslos die sowieso stets knappen Mittel für "Freiwillige Leistungen" im öffentlichen Grün weiter ausbeutet.
Die städtebaulichen Planungen der Nachkriegszeit haben sich über Jahrzehnte hinweg stark an nur wenigen funktionalen Vorgaben ausgerichtet: Trennung von Wohn- und Arbeitsstätten, gute verkehrliche Erschließung, ausreichende Ver- und Entsorgungsleitungen. (...)
Der Freiraum bietet sich auch heute zur weiteren Entwicklung der Städte an:
a. Schließlich sehen und erleben Bewohner und Besucher eine Stadt über den Freiraum. Als öffentlich nutzbarer Raum steht er allen (i.d.R. ohne Zugangsbeschränkung) gleichermaßen zur Verfügung. Seine Bedeutung für die Bevölkerung wird durch seine hohe Wertschätzung deutlich.
b. Der öffentliche Frei- und Grünraum liegt mehrheitlich im Besitz der öffentlichen Hand. Hier haben vor allem die Städte und Gemeinden Gestaltungszugriff. Zudem sind die notwendigen Investitionen für Aufwertung und Neugestaltung im Vergleich zu anderen Maßnahmen gering und entfalten für ihre Umgebung eine hohe Wirkung.
c. Eine Qualifizierung der Städte ist vor allem über den Freiraum möglich. Grünräume gewinnen auch im internationalen Städteranking zunehmend an Bedeutung.
d. Der Freiraum kann das Bindeglied der städtebaulichen Entwicklung sein. Anstatt einer weiteren Fragmentierung sollte er zu einem Netz "grüner Infrastruktur" weiter entwickelt werden. Freiraumentwicklung ist eine Kernaufgabe der Stadtentwicklung. Mit dem Blick ausgehend vom Freiraum auf die Stadt wird die Freiraumplanung mit zeitgemäßen, effizienten und kohärenten Handlungsansätzen für die Stadtentwicklung nutzbar gemacht.
Forderung:
Für Städte sind Gesamtkonzepte und Strategien für die Entwicklung der Freiräume und das Stadtgrün zu entwickeln, die Basis für die nachhaltige Stadtentwicklung sind. Die Städte müssen bei der Erarbeitung der Konzepte gefordert und gefördert werden.
2. Grüne Infrastruktur braucht gesamtstädtische räumliche und fachliche Konzepte
Grüne Infrastruktur umfasst Räume wie Parkanlagen, Friedhöfe, Kleingärten, Spielbereiche und Spielplätze, Außenanlagen von Kitas und Schulen, Sportflächen, Grün und Bäume im Straßenraum, Parkplätze, Außenräume an öffentlichen Gebäuden, Bäche und Retentionsraum, Wald, Plätze, siedlungs- und wohnungsbezogene Freiflächen (unter Umständen auch Brachen).
Der Begriff "Infrastruktur" unterstreicht die "Versorgungsleistungen" der urbanen Grün- und Freiräume. Dazu gehören insbesondere Nutzungsmöglichkeiten für Bürger und Besucher, Ökosystemleistungen sowie auch die kulturellen Werte urbaner Frei- und Grünräume, wie historische Anlagen und Gartendenkmalpflege, Ästhetik, Eigenart und Identität.
Diese grüne Infrastruktur erfüllt damit vielfältige Werte - soziale, ökologische, ökonomische und kulturelle - für die Bürger und das gesamte Stadtgefüge. (...)
Erforderlich ist eine integrierte Freiraumplanung mit einer entsprechenden fachlichen Leitung und Koordination aller Beteiligten und aller Anforderungen. Integrierte gesamtstädtische Freiraumkonzepte sollen die Vernetzung grüner Infrastruktur, die Multifunktionalität und die überlagernden Werte der Freiräume sowie das Grünflächenmanagement berücksichtigen. Um diese Mehrwerte für die städtischen Grün- und Freiräume zu erreichen, müssen alle Beteiligten für eine integrierte gesamtstädtische Freiraumentwicklung zusammenarbeiten. Zudem müssen verschiedene Grün-, Freiraum- und Umweltaspekte unterschiedlicher Akteure und Eigentümer mit einfließen. Diese gesamtstädtische Freiraumplanung ist ein essentieller Bestandteil einer integrierten Stadtentwicklung.
Forderung:
Eine fachlich qualifizierte, integrierte Freiraumplanung ist eine obligatorische Vorgabe für eine innovative und nachhaltige Stadtentwicklung.
Die Förderpolitik des Bundes wird auf die gesamtstädtischen Freiraumkonzepte ausgerichtet:
- Städte mit entsprechenden Gesamtkonzepten werden in der Städtebauförderung prioritär gefördert. Kriterien für die Förderung sind zu entwickeln.
- Für die Entwicklung integrierter gesamtstädtischer Freiraumkonzepte werden zur Einführung Modellprojekte gefördert.
- Integrierte gesamtstädtische Freiraumkonzepte werden Voraussetzung zur Förderung nachfolgender Einzelprojekte.
- Das Gesamtkonzept soll zwingend dazu führen, dass die Frei- und Grünflächen auf Dauer unterhalten werden können. Ziel ist ein nachhaltiges Erhalten der geschaffenen Anlagen.
- Bürgerbeteiligung ist Bedingung zur Entwicklung der gesamtstädtischen Freiraumplanung.
Für die fachlich sektorale Freiraumplanung werden Friedhofentwicklungspläne, Fachpläne für Kleingärten, Biodiversitätsstrategien, Strategien zur Anpassung an den Klimawandel, Strategien für Sport, Bewegung und Spiel (Sportentwicklungsplanung, Spielleitplanung u. a.) erarbeitet, die Grundlagen für die integrierte Freiraumplanung und Stadtentwicklung bieten und bilden.
Forderung:
Eine rechtlich verbindliche Verankerung eines gesamtstädtischen integrierten Freiraumentwicklungsplanes ist im Baugesetzbuch und/oder Naturschutzrecht abzusichern. Die unterschiedlichen Verbindlichkeiten, Inhalte und Umgriffe in den verschiedenen Bundesländern müssen angeglichen werden durch bundesrechtliche Regelungen.
3. Eine nachhaltige Entwicklung der Städte und des Stadtgrüns erfordern ein modernes und umfassendes Grünflächenmanagement
Grünflächen sind vor allem aufgrund ihrer natürlichen Prozesse immer in Entwicklung. Eine Kopplung von Planung und Bau sowie Unterhalt und Pflege ist für ihre nachhaltige Sicherung und Entwicklung unabdingbar.
In der Planung muss gemeinsam mit dem Unterhalt auf eine robuste Ausführung und effiziente Pflege geachtet werden. Der Unterhalt umfasst mit der Planung das gesamte Management zur weiteren Entwicklung der Räume (Datenerfassung und -haltung, Maschinen- und Fahrzeugmanagement, Festlegung von Pflegestandards, Energie- und Verwertungsmanagement, Lebenszykluskosten u. a.). (...)
Forderung:
Die besten Voraussetzungen für ein modernes und umfassendes Grünflächenmanagement bieten kompetent und bedarfsorientiert ausgestattete Fachämter, die von der konzeptionellen Planung bis zur technischen, ökonomischen und ökologischen Pflege aus einer Hand agieren können.
Neben dem Kompetenzverlust ist die kontinuierliche und systematische Reduzierung der finanziellen Mittel für die Sicherung, Unterhaltung und Entwicklung städtischen Grüns das größte Manko der vorangegangenen Entwicklung.
Selbst bei wohlhabenden Kommunen reichen die zur Verfügung stehenden Mittel in der Regel nur für eine Minimalversorgung aus. Damit geht seit vielen Jahren ein kontinuierlicher Werteverzehr des Grüninventars der Kommunen einher. (...)
Die Gartenamtsleiterkonferenz fordert das Schaffen von Grundlagen für eine ausreichende Mittelversorgung zur Sicherung und Weiterentwicklung bestehender Grünanlagen sowie zur Schaffung und dauerhaften Unterhaltung neuer Anlagen (unter Berücksichtigung der Lebenszykluskosten).
Dazu sollten entsprechende wirksame Instrumente entwickelt werden, zum Beispiel:
- grundlegende Strategien zum Finanzhaushalt der Kommunen, (zweckgebundene Ansätze für Grün- und Freiräume)
- neues Förderprogramm für urbane Grün- und Freiraumentwicklung oder entsprechende Schwerpunktsetzung in der Städtebauförderung
- Förderung mit reduziertem Eigenanteil für Kommunen in Haushaltsnotlagen
- Förderung inklusive Unterhalt für eine bestimmte Zeitspanne
Nur so kann eine Qualifizierung urbaner Frei- und Grünräume für eine positive Wirkung auf die Stadtentwicklung entsprechend den Zielen aus dem Grünbuch "Grün in der Stadt" sichergestellt werden.
Das Personal ist in den Fachämtern in den letzten Jahrzehnten erheblich reduziert worden. Mit einem weiteren (ungeordnetem) Wegfall von Personal im Zuge des derzeitigen demographischen Wandels in den Ämtern drohen essentielle Aufgaben nicht mehr erledigt werden zu können.
Grundvoraussetzung für eine fachlich qualifizierte Verwaltung ist daher die Rückgewinnung und Zentralisierung der Kompetenzen, die beispielsweise nicht durch Straßenbauverwaltungen oder Entsorgungsbetriebe erbracht werden können. Sie ist aber nicht die einzig denkbare Organisationsform. Was hingegen unabdingbar ist, ist die Kompetenzbündelung in Bezug auf Planung, Bau und Unterhaltung des Grüns in einer Hand.
Es wird eine adäquate Personalausstattung entsprechend der oben aufgeführten Aufgaben benötigt. Dazu gehört auch eine entsprechende Ausbildung von Fachkräften auf allen Ebenen kommunaler Grünverwaltung, vom Gärtner bis zum Ingenieur.
4. Klimaanpassungsstrategien wirken am effektivsten über das Grün in der Stadt
Zu den wesentlichen Folgen des Klimawandels zählen unter anderem:
- Deutliche Zunahme von Hitzetagen und Tropennächten, sowie insgesamt eine Erhöhung der sommerlichen Temperaturbelastung vor allem in Städten
- Zunahme von Starkregenereignissen mit einem hohen Schadensrisiko
- Weitere Veränderung des Spektrums an Bäumen, das als Straßen- und Parkbaum verwendbar ist; insbesondere auch vor dem Hintergrund einer erhöhten Schädlingsanfälligkeit.
Für eine nachhaltige Entwicklung der Städte sind Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel geboten, sowohl zur Anpassung an Hitze (v. a. Verdunstung und Schatten, geringe Albedo, Frisch- und Kaltluftzufuhr) als auch an Starkregen und Hochwassergefahr (z. B. Retentionsraum, Überflutungsraum). Für eine entsprechende Freiraum- und Stadtentwicklung müssen unter anderem folgende Maßnahmen unterstützt werden:
- Stärkere Berücksichtigung klimatologischer Aspekte in der Stadtplanung (Freihalten von Frischluftschneisen und Kaltluftentstehungsflächen), das sind in der Regel Grünflächen!
- Verstärkte Bemühungen um die Beschattung großer versiegelter Flächen zur Minderung der Aufheizung und der nächtlichen langwelligen Abstrahlung. Hier sind vor allem auch Verkehrsflächen zu betrachten, deren Anteile an den Gesamt-flächen der Städte durchaus bei bis zu 20 Prozent liegen können.
- ei diesen überwiegend vegetationsfreien Flächen, besteht ein riesiges Potenzial zur Temperaturminderung durch Beschattung. Außerdem könnten darüber stärker als bisher lineare Grünstrukturen geschaffen werden, mit allen daraus resultierenden stadtklimatischen Vorteilen.
Haupthindernisse bei der Umsetzung sind hierbei aber die nach wie vor weitgehend monofunktional geplanten Verkehrsflächen sowie die immense Flächeninanspruchnahme von Leitungstrassen innerhalb dieser Flächen. Hier wäre ein sinnvoller Einsatz von Praxis-Forschungs-Vorhaben und stärkerer Verbreitung von Best-Practice-Beispielen ein guter Ansatz.
Am Ende könnte die Entwicklung grau-grüner Infrastruktur stehen, die einerseits wesentlichen Einfluss auf die Resilienz der Städte und Regionen gegenüber den Klimawandelfolgen haben kann, als auch für die Verbesserung sozialer Infrastrukturen im öffentlichen Raum, insbesondere in den frei zugänglichen Grünräumen. (...)
Grün- und Freiräume können einen essentiellen Beitrag zum Katastrophenschutz und zur Gefahrenabwehr und Schadensminimierung liefern. Dies betrifft insbesondere Hochwasser- und Überflutungsschutz sowie Anpassung an erhöhte Temperaturen durch das Stadtklima und den Klimawandel.
Forderung:
Die Grünflächenämter werden bei ihrer Aufgabe zur Erarbeitung von Klimaanpassungsstrategien über die Grüne Infrastruktur unterstützt und gefördert.
Hintergrund
Die wirkungsvollste Strategie ist demnach die Vernetzung aller durch Vegetation geprägter Räume, ergänzt um die begrünten Flächen an Gebäuden (Dach- und Fassadenbegrünung) oder auf versiegelten Flächen (Straßen und Plätze, Gewerbeflächen). Diese Flächen sind im Kontext einer kommunalen Klimaanpassungsstrategie primär zu erhalten und zu entwickeln.
Besonderes Augenmerk ist in diesem Zusammenhang zu richten auf die Sicherung von Kleingarten- und Friedhofsflächen, die insbesondere im Rahmen der Strategie "Doppelte Innenverdichtung" als klimabedeutende Räume gefährdet sind:
5. Weitere aktuelle oder besondere Themen
Kleingärten/Freizeitgärten
Kleingärten und Freizeitgärten spielen in der tatsächlichen Flächeninanspruchnahme eine relevante Rolle. Im Zuge der Flächeninanspruchnahme für die bauliche Entwicklung rücken gerade Freizeitgärten als formal nicht geschützte Flächen in den Fokus der Stadtplanung. (...)
Friedhöfe
Die Friedhöfe befinden sich derzeit in einem fundamentalen Wandel und stellen deutschlandweit ein flächendeckendes Problem bei den kommunalen Verwaltungen dar. Die Verschiebung von Erd- zu Urnenbestattung, Abwanderungen zu privaten Dienstleistern, Konkurrenzsituationen zwischen den Kommunen, zunehmendes Entstehen von Überhangflächen, all das und mehr stellt die Verwaltungen derzeit vor große Herausforderungen.
Die bei den Friedhöfen entstehenden Überhangflächen rücken zudem in stark wachsenden Städten als potenzielles Bauland in den Fokus stadtplanerischer Überlegungen. Friedhöfe sind aber häufig in verdichteten Innenstadt- oder Innenstadtrandbereichen gelegen, die in aller Regel Defizite in der Grünflächenversorgung aufweisen. Hier ist unabhängig von der Belegungsentwicklung oder dem Entstehen von Überhangflächen, dringend eine langfristige Flächensicherung geboten. (...)
Dachbegrünung
Dachbegrünung kann im städtischen Kontext als planungsrechtlich etablierte Maßnahme zum Temperaturausgleich und zur Minderung des Oberflächenabflusses von Niederschlagswasser angesehen werden.
Kritischer als die Herstellung von begrünten Dächern muss deren Pflege und Unterhalt gesehen werden. Nur gut gepflegte Gründächer können dauerhaft ihr volles Wirkungspotenzial sowohl zur Regenwasserrückhaltung als auch zur Temperaturminderung entfalten. Hier besteht Informationsbedarf vor allem auch für den privaten und gewerblichen Bereich.
Fassadenbegrünung
Fassadenbegrünung als ebenfalls unterstützende Maßnahme zur Grünversorgung der Städte bedarf auch weiterhin einer erhöhten Informationsverbreitung. Das Anfälligkeitsrisiko ist nach wie vor hoch, die Anzahl gelungener Beispiele überschaubar. (...)
Urban Gardening und Guerilla Gardening
Bei diesen jungen Gartenbewegungen nutzen Bürger aktiv öffentliche Flächen in oft dichten urbanen Gebieten zum Gemüse- und Blumenanbau. Gärtnern und Bürgerengagement haben hier eine neue Aktualität gewonnen. Im Zusammenhang mit zunehmenden Teilhabeansprüchen der Stadtbevölkerung als auch bei deren sozialer Interaktion gewinnt Urban Gardening in der öffentlichen Wahrnehmung und Diskussion derzeit an Bedeutung. In der tatsächlichen Flächeninanspruchnahme spiegelt sich diese Bedeutung aber bisher nicht wieder. (...)
Die Flächen können einfach zur Verfügung gestellt werden, benötigen aber die definitive Übernahme einer beständigen Verantwortung durch die Nutzer.
6. Interdisziplinäre Zusammenarbeit führt zum Ziel "Grüne und lebenswerte Stadt"
Die im Grünbuch "Grün in der Stadt" aufgezeigten Handlungsfelder bedürfen für eine erfolgreiche Umsetzung gemeinschaftlicher Anstrengungen. Dazu gehören ein Blick über die Grenzen von Fachdisziplinen, eine effiziente Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung von Bund, Ländern und Kommunen sowie ein breiter öffentlicher Diskurs von Politik und Bürgern.
Zusammenarbeit
Die Stärke grüner Infrastruktur besteht darin, dass sie verschiedene Anforderungen, Leistungen und Werte verbindet. Damit werden auch Anforderungen und Belange unterschiedlicher Fachdisziplinen in der Entwicklung urbaner Grün- und Freiräume integriert. Essentiell für eine gesamträumliche, integrierte Grün- und Freiraumentwicklung ist eine effiziente, erfolgreiche Zusammenarbeit zahlreicher Fachdisziplinen (Landschaftsarchitekten, Tiefbauingenieure, Stadtplaner, Architekten, Ökologen, Sozialwissenschaftler, Kulturwissenschaftler, Künstler u. a.). (...)
Ausbildung
Für eine interdisziplinäre Zusammenarbeit kann bereits in der Ausbildung ein entsprechendes Grundverständnis entwickelt werden. Allerdings ist insbesondere mit dem Bologna-Prozess eine berufliche Aufsplittung erfolgt: Die Ausbildung zur Landschaftsarchitektur/Landschaftsplanung spiegelt bereits in den Bezeichnungen der Studiengänge die Vielzahl der Einzelansätze. Anstatt einer umfassenden Ausbildung werden bereits im Bachelor oft lediglich Landschaftsbau, Freiraumplanung oder Landschaftsplanung gelehrt, so dass der Gesamtblick für die anstehenden Aufgaben verloren geht. Hier ist aus der Sicht der kommunalen Auftraggeber dringender Korrekturbedarf.
Insbesondere für die Rolle des kommunalen Auftraggebers wird eine Ausbildung mit integrierter, gesamtstädtischer Sicht für Frei- und Grünräume benötigt.
Forderung:
Die Entwicklung von "Grünen und lebenswerten Städten" fordert eine Zusammenarbeit unterschiedlicher Fachdisziplinen auf "Augenhöhe". Die Grünflächenämter können hier eine federführende und koordinierende Funktion übernehmen.
7. Richtwerte für die quantitative und qualitative Grünausstattung
Für eine ausreichende Grün- und Freiraumausstattung in urbanen Gebieten müssen Mindestanforderungen sowohl quantitativ als auch qualitativ bestimmt werden. Sowohl eine ausreichende Grundausstattung urbaner Infrastruktur als auch vielfältige Leistungen und Werte sorgen für eine Nachhaltigkeit und Resilienz des Stadtgefüges heute und für kommende Generationen.
Nur durch Mindeststandards kann der durch das Grünbuch "Grün in der Stadt" initiierte Prozess langfristig sichergestellt werden. Ziel ist ein einheitlicher Mindeststandard durch Qualitätsnormen (unterschiedliche Beispiele bestehen derzeit für einzelne Städte; Formulierungen von Zielen für Erreichbarkeit und Versorgung liegen von der WHO vor).
In der Konsequenz muss auch der Unterhalt für diese Mindeststandards gesichert werden. Bei Nachverdichtungen kann dann das Ziel der doppelten Innenentwicklung/integrierten Stadtentwicklung durch einen quantitativen und qualitativen Rahmen genauer definiert und nachhaltig gesteuert werden. Diese formellen Instrumente werden für eine qualitätserhaltende Innenentwicklung benötigt.
Der Verzicht auf eine Kompensationsverpflichtung sowie die Möglichkeit eines Ausgleichs in der Abwägung auszuschließen, sind im Baugesetzbuch zu streichen. In schwierigeren Einzelfällen kann eine dezidierte Kosten-Nutzen-Analyse den Sinn einer Grünmaßnahme belegen.
Forderung:
Die Gartenamtsleiterkonferenz fordert das BMUB auf, einen Prozess zur Entwicklung und Sicherstellung von Richtwerten einzuleiten.
Hintergrund
Der Wert und Nutzen von Grünräumen definiert sich einerseits über soziale Aspekte wie Gesundheit, soziale Interaktion, Ästhetik und kulturelle Bedeutung, andererseits aber auch und insbesondere über ökologische Aspekte wie Biodiver-sität und Stadtökologie. (...)
Derzeit gibt es zwei gegenläufige Tendenzen von Wachstumszentren und strukturschwachen Regionen, die beide die Gefahr von Qualitätsverlusten, Flächeneinbußen und Fragmentierung mit sich bringen: Aus einer zunehmenden Verdichtung zahlreicher Großstädte in Wachstumsregionen und dem Ziel einer Reduzierung des Flächenverbrauchs in der freien Landschaft auf 30 Hektar/Tag bis 2020 resultiert eine weitere Nachverdichtung. Oftmals dienten und dienen Grünflächen einer weiteren baulichen Entwicklung, sodass eine Unterversorgung nutzbarer grüner Freiflächen in verdichteten Stadtbereichen - insbesondere Innenstädten - entsteht oder droht.
Andererseits sind in strukturschwachen Regionen die Städte und Gemeinden aufgrund fehlender Mittel kaum mehr in der Lage, ihre Grünflächen qualitativ zu erhalten, so dass trotz zusätzlicher freier Flächen bestehende Grünanlagen aufgegeben werden oder ihr Nutzwert aufgrund fehlender Mittel für Unterhalt und Regeneration reduziert ist.
Für urbane Grün- und Freiräume besteht ein grundlegendes Dilemma zwischen Kosten und Wert sowie notwendiger Sicherung als öffentlicher Raum für die Bevölkerung: Gegenüber den Kosten von Bau beziehungsweise Regeneration und Unterhalt stehen mögliche Verkaufseinnahmen für das Grundstück und Wegfall von Folgekosten; Aufbauten und Wert der Vegetation bleiben in der Regel unbeachtet. Für die öffentliche Hand entstehen Kosten, wohingegen der Nutzen vor allem indirekte Effekte und ideelle Werte betrifft. Fallen diese weg, hat dies aber eine Minderung von Attraktivität und Vitalität zur Folge.
8. Grüne Infrastruktur als Pflichtaufgabe rechtlich einführen
Grün- und Freiräume erfüllen vielfältige Aufgaben für Bürger und Stadt: Erschließungen über Grünzüge, Spielmöglichkeiten für Kinder, wohnungsnahe Freiräume, Bewegungs- und Sportmöglichkeiten oder Orte der Bestattungen und vieles mehr.
Zahlreiche Aufgaben sind für die Kommunen verpflichtend: Dazu gehören die Friedhöfe oder der Naturschutz als hoheitliche Aufgaben. Dazu gehören zum Beispiel auch Renaturierungsmaßnahmen nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, WRRL, Spielmöglichkeiten (z. B. Spielplatzgesetze einzelner Länder), Schulhöfe und Kitaaußenanlagen mit Mindestgrößen. Selbstverständlich ist ein verkehrssicherer Unterhalt eine Pflicht. Die strategische Anlage von Grün- und Freiräumen ist in der Bauleitplanung mit verankert. Die Kommunen müssen in die Lage versetzt werden, dieser Pflichtaufgabe nachzukommen; dazu gehört insbesondere eine entsprechende finanzielle Ausstattung.
Forderung:
Die öffentlichen Grün- und Freiflächen sind mit ihren Leistungen und Werten ein essentieller Bestandteil der Städte. Grünplanung, Grünversorgung und Grünpflege sind für die Kommunen als Pflichtaufgabe zu definieren. Die Verankerung von Grün als Pflichtaufgabe ist ein wesentlicher Schritt, um die formulierten Ziele im geplanten Weißbuch in der Umsetzung zu sichern. Dafür ist ein entsprechender Rahmen für die Ländergesetzgebung vorzubereiten.
9. Forschungsbedarf
In der Forschung bedarf der Zusammenhang von Freiraum- und Stadtentwicklung sowie modernen Grünflächenmanagements einer Vertiefung.
Dazu sind insbesondere inter- und transdisziplinäre Betrachtungen hilfreich.
- Entwicklung urbaner Freiräume mit gesamtstädtischer Sicht. Geschichtliche Betrachtung und Kritik der Planungspraxis für eine "erfolgreiche" Entwicklung
- spekte der gestalterischen Umsetzung, Planungsansätze und Strategien, Funktion der Freiräume für das Stadtgefüge, ihr "Bild" für die Stadt, ihr Einfluss auf die weitere städtische Entwicklung, Fragen der Finanzierung und der Projektorganisation, Beitrag und Rezeption der Bürger.
- Untersuchung spezifischer Zusammenhänge/Korrelationen zum Beispiel Grünversorgung und soziales Wirkungsgefüge Grünversorgung und Gesundheitsfragen.
- Untersuchung des Wandels von Landschaft und Freiraum in Städten (vgl. z. B. Beispiele aus der Schweiz und Frankreich). Monitoring und Evaluation von Maßnahmen zur urbanen Freiraumentwicklung zur Rückkopplung auf zukünftige Projekte. Entwicklung strategischer Werkzeuge für das kommunale Grünflächenmanagement (z. B. Lebenszykluskosten, Grün- Informationssysteme, Pflege- und Managementkonzepte, unter Einbezug betriebswirtschaftlicher Gesichtspunkte) Reihenfolge verschoben
- Methodik und Praxis eines modernen Grünflächenmanagements mit den Schwerpunkten Projektmanagement, Pflegemanagement, Bürgerbeteiligung und -integration, Kommunikationsmanagement etc.
- Zusammenhang von Grün und Gesundheit, den alle ahnen, der aber kaum belegbar ist.
- Forschungsbedarf zu alternativen Finanzierungsmodellen für kommunale Grünanlagen.
Forderung:
Die Förderung der Forschung ist aus der Sicht der GALK mit Schwerpunkt auf die Zukunft der Städte auszurichten. Ziel ist die "Lebenswerte soziale und grüne Stadt", die durch moderne Grünflächenämter und ein entsprechendes Grünflächenmanagement entwickelt und gepflegt wird.