Grundlagen und Diskussionspunkte
Pflege und Wartung von extensiven Dachbegrünungen
von: Dr. Gunter MannBei vielen Bauherren und Planern herrscht immer noch Unklarheit über die Notwendigkeit einer fachgerechten Pflege von Dachbegrünungen. Zu oft wird die Pflege gar nicht, unvollständig oder nicht fachgerecht ausgeschrieben. Dabei kommt der Pflege und damit der Erhaltung von Stadtgrün im Zuge von Klimaanpassungsstrategien eine besondere Bedeutung zu. Sowohl im Grün- als auch im Weißbuch Stadtgrün der Bundesregierung und den begleitenden Diskussionen der beteiligten "grünen" Verbände ist das Thema Pflege immer wieder sehr betont worden.
Pflege von Dachbegrünungen - Luxus oder Notwendigkeit?
Ziele der Begrünung von Dächern sind ökonomische, technische, gestalterische und ökologische Verbesserungen für das Gebäude, das Wohn- und Arbeitsumfeld und die Umwelt. Aber auch das Schaffen neuer Grünflächen, die bei entsprechender Herstellung und Pflege auch genutzt werden können. Dabei darf nicht außer Acht gelassen werden, dass ein Gründach Teil der Natur ist und sich in Abhängigkeit von Schichtaufbau, Exposition und Ausrichtung des Daches sowie der regionalen Gegebenheiten insbesondere bei Extensivbegrünungen die standortgerechte Vegetationsform erst nach Jahren ausbildet. Das Gründach unterliegt einer natürlichen Vegetationsentwicklung. Es wird gewisse Vegetationsumwandlungen geben, die durch die Wahl eines sinnvollen Schichtaufbaus und regelmäßiger, fachgerechter Pflege minimiert werden können. Die Vegetation auf Dächern durchlebt wie die Pflanzen auf ebenerdigen Standorten den Wechsel der Jahreszeiten und zeigt ein der Jahreszeit typisches Erscheinungsbild. Wir haben damit nicht immer die plakativen Werbefotos vor uns, die begrünte Dächer im Juni bei schönstem Wetter im zweiten Vegetationsjahr in voller Blüte und hoher Artenvielfalt zeigen. Auch begrünte Dächer entwickeln sich weiter und müssen gepflegt werden, um den gewünschten Grundzustand zu bewahren. Es gibt viele Gründe, die für eine regelmäßige und durch Fachleute durchgeführte Pflege sprechen - sie ist eindeutig notwendig!
Nach- und Vorteile der regelmäßigen Pflege und Wartung von Dachbegrünungen
... mit Pflege und Wartung
- Nachhaltige Nutzungs- und Funktionstauglichkeit von Vegetation und technischen Einrichtungen
- Entwicklung und Erhalt des gewünschten Vegetationsbildes
- gesicherter Baubestand
- Geringer jährlicher Pflegeaufwand, aber später geringe Folgekosten
- Sichergestellte Ausgleichsmaßnahme
- keine Brandgefahr
- Festlegung des Substrates durch die Vegetation
- Dauerhafter Schutz der Dachabdichtung
- gesicherte Zuschüsse
- . Erhalt der Gewährleistung
... ohne Pflege und Wartung:
- Gefahr der Nutzungs- und Funktionsuntauglichkeit von Vegetation und technischen Einrichtungen
- unerwünschte Entwicklung der Vegetation durch Samenanflug und Unterdrückung der vorgesehenen Arten
- Möglichkeit von Folgeschäden am Baubestand
- Zunächst keine Pflege, später erhöhte Folgekosten für Entsorgung, Instandsetzung und Erneuerung
- Unwirksamkeit als Ausgleichsmaßnahme
- Gefahr von Brandrisiken
- Windverwehungen bei den Substraten bei fehlender Vegetation
- Unerwünschtes Freilegen von Abdichtungen
- Verlust von Kostenvorteilen bei Zuschüssen bei Nichteinhaltung des Begrünungszieles
- . Verlust der Gewährleistung
Fachgerechte Pflege von Extensivbegrünungen
Es wird zwischen Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege unterschieden. Die Fertigstellungspflege gehört zwingend zur Herstellung einer Dachbegrünung. Sie erfolgt nach der Aufbringung der Pflanzen und soll das Anwachsen und Etablieren der Vegetation sicherstellen. In der Regel zieht sich die Fertigstellungspflege über zwölf Monate hinweg, wobei in den Wintermonaten keine Pflege notwendig ist. Da das Erreichen des geplanten Vegetationsziels ohne die Vergabe und Ausführung der Fertigstellungspflege gefährdet ist, soll auf deren Wichtigkeit besonders hingewiesen werden. Verzichtet der Auftraggeber auf die Fertigstellung, erfolgt die Abnahme direkt nach der Vegetationsausbringung. Der Auftragnehmer muss den Auftraggeber auf die Folgen einer fehlenden Fertigstellungspflege hinweisen und ist dann aus der Verantwortung.
SUG-Stellenmarkt
Unter anderem sind folgende Tätigkeiten bei der Fertigstellungspflege je nach Bedarf auszuführen:
- Anfangsbewässerung, Bewässerung bei Auflaufen der Saat, gegebenenfalls Intervallbewässerung bis zu Abnahme
- Entfernen von unerwünschtem Fremdbewuchs
- Flächenschnitt
- Entfernen des Schnittgutes, Laub und Unrat
- gegebenenfalls Start- und Folgedüngen
- Nachsaaten und Nachpflanzungen bei Fehlstellen
- Nachfüllen von Substrat
- Pflanzenschutz
Weitere besondere Leistungen sind:
- Freihalten von Rand- und Sicherheitsstreifen sowie von Platten- und anderen Belägen
- von unerwünschtem Aufwuchs
- Säubern von Sicherheitsrinnen, Kontrollschächten, Dachabläufen und anderen Entwässerungseinrichtungen.
In der Regel können bei extensiven Gründächern ein bis drei Pflegegänge im Rahmen der Fertigstellungspflege pro Jahr erforderlich werden.
Die Entwicklungspflege beginnt nach der Abnahme im Anschluss an die Fertigstellungspflege, um das angestrebte Vegetationsziel und einen Deckungsgrad von etwa 90 Prozent zu erreichen. Sie geht in die Unterhaltungspflege über, die das erreichte Vegetationsziel erhalten soll.
Pflege-Ziel. Zielvegetation. Unerwünschter Fremdbewuchs. Moose, Gräser & Co.
In der Dachbegrünungsrichtlinie der FLL wird der Begriff "unerwünschter Fremdbewuchs" nicht definiert. "Unerwünschter Fremdbewuchs" muss bei jedem Bauvorhaben neu definiert werden. Die FLL beschreibt es treffend: "Die angestrebte Zielvegetation ist im Leistungsverzeichnis eindeutig zu beschreiben und vorzugeben."
Natürliche Vegetationsentwicklung
Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Vegetation in Abhängigkeit von Schichtaufbau, baulichen Gegebenheiten und Standort über die Jahre hinweg einer natürlichen Sukzession unterliegt. Dabei werden Pflanzenarten, die zu Beginn ausgebracht wurden, wieder verschwinden und sich auch andere als die ausgeschriebenen Pflanzenarten ansiedeln. Vor allem der Faktor "Wasser" spielt dabei eine wichtige Rolle. Höhere Schichtaufbauten, unzureichende Dränagen und gefällelose Dächer mit stehendem Wasser begünstigen eine eher "unkontrollierte" Vegetationsentwicklung. Die FLL führt an, dass bei Extensivbegrünungen in Schattenlagen oder vernässten Bereichen (zum Beispiel bei einem Dachgefälle <2 %) mit Umbildungen zu Vegetationsformen wechselfeuchter oder dauerfeuchter Standorte sowie verstärkter Ansiedlung von Fremdvegetation zu rechnen ist.
Moose
Sie sind nicht unbedingt unerwünscht, dennoch wird das dominante Auftreten als Mangel angesehen. Bei der Beurteilung, ist zu beachten, dass eine Bestandsumbildung durch Moose jahreszeitlich bedingt sein kann. Ansonsten entstehen Moose bei Extensivbegrünungen bei dünnschichtigen Aufbauten, mangelhafter Nährstoffversorgung, zu niedrigem pH-Wert und zudem in Schattenlagen oder in vernässten Bereichen. Abhilfe kann nur bedingt geschaffen werden (durch mechanische Auflockerung, Entfernung, Düngung, Kalkung), da das Auftreten meist mit dem Schichtaufbau und den örtlichen Gegebenheiten zusammenhängt.
Klee
Bestimmte Kleearten, wie etwa roter Klee, weißer Klee, Hasenklee, sind tatsächlich als "unerwünscht" zu betrachten, da sie sich schnell ausbreiten und dominant werden können. Sie benötigen eine gewisse Feuchtigkeit und haben bei unzureichender Nährstoffversorgung aufgrund ihrer Luftstickstofffixierung Vorteile gegenüber anderen Pflanzen. Sogar die FLL geht auf den Klee ein: "Einwandernde, hochaufwachsende, verdrängende Pflanzenarten, zum Beispiel einige Leguminosen (Fabaceae), sollten in einem frühen Stadium entfernt werden." Zudem wird Klee durch regelmäßigen Schnitt und gute Nährstoffversorgung unterdrückt.
Schnittlauch
Er ist in vielen Saatgutmischungen vertreten und in der Regel auch kein Problem. Es ist allerdings immer wieder, vor allem bei älteren Dächern, zu beobachten, dass sie von Schnittlauch dominiert werden. Mähen vor dem Aussäen und verstärkte Düngergaben können dem entgegen wirken.
Gräser
Gräser sind ebenfalls in fast allen Saatgutmischungen enthalten und können dann verstärkt auftreten (auch durch Fremdanflug), wenn genügend Wasser vorhanden ist. Eine Vorbeugemaßnahme ist das Weglassen von Gräsersaaten in der Saatgutmischung und bei der Pflege das rechtzeitige Entfernen und Mähen vor der Aussaat.
Mit welcher Intensität muss gepflegt werden
Heranzuziehen ist dabei in erster Linie die ausgeschriebene Zielvegetation, die es im Rahmen der Möglichkeiten (Schichtaufbau, Standort) zu erreichen und zu erhalten gibt. Die FLL führt an: "Standortgerechte Fremdvegetation von Kräutern und Moosen ist tolerierbar, sofern sie nicht verdrängend wirken und bestimmte Gestaltungs- und Nutzungsabsichten nicht entgegen stehen." […] "Nach der […] Abnahme setzt die natürliche Entwicklungsdynamik […] bei extensive Dachbegrünungen ein. Diese kann durch steuernde Pflegeeingriffe […] nur begrenzt beeinflusst werden." Die Verwendung von "chemischen Pflanzenschutzmitteln" ist in der Regel aus Gründen des Natur- und Gewässerschutzes verboten und bedarf einer fallweisen Freigabe durch die zuständige Behörde.
Abnahmefähiger Zustand
Der "abnahmefähige Zustand" ist der Zustand, in dem die Pflanzen ausgewachsen sind und einen bestimmten "Deckungsgrad" (Anteil an Bedeckung der Dachfläche durch die Pflanzen; Schattenwurf durch die Pflanzen bei senkrechter Sonneneinstrahlung) erreicht haben. Je nach Art der Vegetationsaufbringung ergeben sich nach den FLL-Dachbegrünungsrichtlinien (2008) unterschiedliche Kriterien für den abnahmefähigen Zustand.
- Ansaaten und Sprossenaussaat: der gleichmäßige Bestand sollte im ungeschnittenen Zustand eine projektive Deckung von mindestens 60 Prozent aufweisen und vor der Abnahme eine Ruheperiode und eine Trocken- oder Frostphase überdauert haben. Der Bestand muss zu mindestens 60 Prozent aus den Arten der Saatgutmischung bestehen und die Sedumsprossen müssen noch mit 75 Prozent der ausgeschriebenen Menge vorhanden und angewachsen sein. Nach den FLL-Richtlinien wird der abnahmefähige Zustand nach zwölf bis 15 Monaten erreicht.
- Stauden: Ballenpflanzen müssen in der ausgeschriebenen Anzahl und natürlicher Vitalität vorhanden sein, wobei bei Pflanzen aus Topfplatten und Töpfen Ausfälle bis zu fünf Prozent tolerierbar sind, wenn ein geschlossener Vegetations-Eindruck entsteht. Soll bei Miniballenpflanzungen der Deckungsgrad als Abnahmekriterium dienen, muss dieser objektbezogen vereinbart werden und liegt in der Regel ebenfalls bei 60 Prozent. Grundsätzlich müssen die Pflanzen ins Substrat eingewurzelt sein und ein natürliches Wachstum zeigen.
- Vegetationsmatten: der Deckungsgrad muss mindestens bei 80 Prozent liegen, die Matten müssen nicht abhebbar eingewurzelt sein und der Anteil sichtbarer Fugen darf nicht über zehn Prozent des Gesamtfugenanteils betragen.
Die FLL weist ausdrücklich darauf hin, dass eine durch Düngung und zu starker Wässerung mastige Vegetation nicht abnahmefähig ist, da diese in Stresssituationen (wie eine länger anhaltende Trockenperiode) eher ausfällt als eine natürlich entwickelte Vegetation.
Ausschreibung und Abrechnung
Je nach Schichtaufbau, Jahreszeit und Witterung wird sich eine Vegetation schneller oder weniger schnell entwickeln. Wichtig für eine reibungslose Bauausführung ist die unmissverständliche Ausschreibung der gewünschten Leistungen. Bei der Fertigstellungspflege sind das neben den oben genannten Tätigkeiten auch die klare Vorgabe des Vegetationsziels und der abnahmefähige Zustand. Die Häufigkeit der Pflegegänge kann nicht verbindlich vorgeschrieben werden, sondern höchstens ein Orientierungswert sein. Entweder es wird keine Anzahl genannt und alle Pflegegänge (egal wie viele, je nach Ermessen des Ausführungsbetriebes) sind pauschal erfasst oder es wird ein Pflegegang exemplarisch ausgeschrieben und jeweils einzeln danach abgerechnet.
Bei der Kostenabrechnung hat sich bewährt, dass in der Schlussabrechung auch die Leistungen der noch zu erbringenden Fertigstellungspflege beinhaltet sind und diese Pflegekosten als Sondereinbehalt bis zum abnahmefähigen Zustand der Vegetation zurückbehalten werden.
Diskussionspunkte
Zur Pflege von Dachbegrünungen gibt es einigen Themen, über die immer wieder und teilweise kontrovers, diskutiert werden:
Freihalten von Kiesrandstreifen
Dazu gibt es konträre Standpunkte - von kompletten Freihalten von Bewuchs bis zur Tolerierung von Sedum und niedrigwüchsige Pflanzen-Arten. Die FLL-Richtlinie lässt bestimmten Bewuchs zu, andererseits führt jeder Bewuchs zur Ansiedlung weiterer Pflanzen, so dass es durchaus ratsam ist, den Kiesstreifen von Anfang an freizuhalten. Voraussetzung ist dabei, dass dies auch ausgeschrieben ist und vergütet wird. Kiesstreifen und Plattenbeläge, die aus Brandschutzgründen vorgesehen sind, sind grundsätzlich von möglicher Brandlast frei zu halten. Die Verwendung von Kiesleisten zur Abtrennung des Kiesstreifens vom Gründachaufbau ist eine geeignete Maßnahme, beide Bereiche optisch sauber zu trennen und dies dann auch in der Pflege umzusetzen.
Photovoltaik
Grundsätzlich müssen die Photovoltaikmodule von Verschattungen durch Pflanzen freigehalten werden. Zudem erschweren die Photovoltaikaufständerungen die Pflege, was bei der Kalkulation berücksichtigt werden muss. Bei abgestimmter Planung sind Solar-Gründächer problemlos machbar und haben sich vielfach bewährt. Zu Schwierigkeiten kommt es meistens dann, wenn eine Photovoltaikanlage nachträglich eingebaut wird und keine Abstimmung des Photovoltaik- mit dem Gründachplaner stattgefunden hat.
Bewässerung im Sommer
Großflächige Extensivbegrünungen bei Vegetationsaufbringung und später in der Entwicklungsphase bei langanhaltenden Trockenheiten künstlich zu bewässern oder sich selbst überlassen? Auch wenn das Wässern im Bedarfsfall in den Richtlinien steht, ist die Verhältnismäßigkeit durchaus in Frage zu stellen. Mehrere 1000 Quadratmeter Gründachfläche ausreichend zu wässern kostet enorme Mengen Frischwasser und Arbeitsaufwand.
Zugänglichkeit und Absturzsicherung
Den sicheren Zugang zum und einen sicheren Arbeitsplatz auf dem Dach für die Pflege und Wartung sicherzustellen, sind Aufgaben von Planer und Sicherheits- und Gefahrenkoordinator SiGeKo. Dabei geht es nicht nur um den grundsätzlichen Zugang, sondern es gilt auch zu beachten, dass Arbeitsgeräte benötigt und Schnittgut abtransportiert werden, der Zugang also dafür ausgelegt werden muss. Und das Arbeiten auf dem Dach geschieht am sichersten bei einem umlaufenden Geländer und mit persönlicher Schutzausrüstung an einer liniengeführten Absturzsicherung.
Ausblick: Forschungsprojekt IASP/FBB
Im Rahmen der Forschungsinitiative Zukunft Bau des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung bearbeitet das Institut für Stadt- und Agrarökologische Projekte Berlin (IASP) in Zusammenarbeit mit der Fachvereinigung Bauwerksbegrünung e. V. (FBB) das Forschungsprojekt "Nachhaltige Sicherstellung der positiven Wirkungen von Dachbegrünungen durch fachgerechte Pflege und Wartung". Hintergrund für das Projekt ist die Tatsache, dass für eine hohe Nachhaltigkeit der Dachbegrünung vor allem eine entsprechende Pflege und Wartung notwendig sind, die zwar in den einschlägigen Normen und Richtlinien gefordert, jedoch aus unterschiedlichen Gründen häufig vernachlässigt werden. Ziele des Projektes sind unter anderem die Auswirkungen fehlender oder falscher Pflege bei unterschiedlichen Extensivbegrünungen in verschiedenen Regionen (Berlin, München, Hamburg, Stuttgart) zu ermitteln und praktikable Lösungsvorschläge für die Erhaltung oder Wiederherstellung einer funktionierenden Dachbegrünung abzuleiten. Des Weiteren sollen wissenschaftliche Versuche zu verschiedenen Pflegeintensitäten (etwa Düngung, Bewässerung, Entfernung Fremdvegetation) durchgeführt und gleichzeitig der Pflegeaufwand und die Artenvielfalt ermittelt werden. Es sollen Hinweise zur einfachen, aber fachgerechten Umsetzung der Forschungsergebnisse in die Praxis und verständliche Arbeitshilfen und Vorschläge zu kostengünstigen Pflegekonzepten erarbeitet werden. Übergeordnete Ziele sind die Aufklärungs-, Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung von Bauherren und Planer zum Thema Pflege begrünter Dächer und die Erhöhung des Anteils gepflegter Extensivbegrünungen.
Zusammenfassung
Pflege und Wartung begrünter Dächer ist ein "Muss" und gehört in jede Ausschreibung!
Eine Dachbegrünung ist in der Regel nach etwa einem Jahr so weit, dass sich die Vegetation etabliert hat und der überwiegende Teil der Dachfläche grün ist - und damit der abnahmefähige Zustand erreicht ist. Diese Entwicklungsphase wird maßgeblich von der "Fertigstellungspflege" beeinflusst, die mit zur Bauabwicklung und Herstellung einer Dachbegrünung gehört.
Normen, Richtlinien, Arbeitshilfen
- Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL): Richtlinie zur Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen (Dachbegrünungsrichtlinie).
- Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL), Fachvereinigung Bauwerksbegrünung e. V. (FBB): Hinweise zur Pflege und Wartung begrünter Dächer
- Fachvereinigung Bauwerksbegrünung e. V. (FBB): FBB-SchlagLicht8: Pflege von Extensivbegrünungen