Editorial
Liebe Leserin, lieber Leser
Unsere Landschaften erfüllen viele Funktionen: Sie speichern Kohlendioxid – zum Beispiel wiedervernässte Moorlandschaften, sie dienen als Kunstwerke – wenn mit Blumenfeldern gemalt wird, sie verbinden Städte – wie die Revierparks im Ruhrgebiet, sie werden renaturiert – wie Flusslandschaften oder werden zu Wiesentälern geformt. Eines haben sie dabei gemeinsam, sie sind alle durch Menschenhand geformt, selbst wenn sie in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden, sie bleiben immer Kulturlandschaft.
Die menschlichen Eingriffe können dabei recht unterschiedliche Ausformungen annehmen. Im Bundesnaturschutzgesetz werden diese geregelt. Sollen Naturhaushalt und Landschaftsbild verändert werden, müssen Genehmigungen eingeholt werden – eben auch in Gebieten, die nicht besonders geschützt sind. Damit dies nicht erst nach Planfertigstellung erfolgt, hat eine Forschungsgruppe eine Anleitung geschrieben, damit in städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerben Eingriffe von Anfang an möglichst systematisch und so schonend wie möglich ausgeschrieben werden. Damit können aufwendige nachträgliche Planungsänderungen und viel Zeit eingespart werden.
Beste Grüße zum neuen Jahr!
Mechthild Klett