Editorial

Liebe Leserin, lieber Leser

Editorial

Unsere Landschaften erfüllen viele Funktionen: Sie speichern Kohlendioxid – zum Beispiel wiedervernässte Moorlandschaften, sie dienen als Kunstwerke – wenn mit Blumenfeldern gemalt wird, sie verbinden Städte – wie die Revierparks im Ruhrgebiet, sie werden renaturiert – wie Flusslandschaften oder werden zu Wiesentälern geformt. Eines haben sie dabei gemeinsam, sie sind alle durch Menschenhand geformt, selbst wenn sie in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden, sie bleiben immer Kulturlandschaft.

Die menschlichen Eingriffe können dabei recht unterschiedliche Ausformungen annehmen. Im Bundesnaturschutzgesetz werden diese geregelt. Sollen Naturhaushalt und Landschaftsbild verändert werden, müssen Genehmigungen eingeholt werden – eben auch in Gebieten, die nicht besonders geschützt sind. Damit dies nicht erst nach Planfertigstellung erfolgt, hat eine Forschungsgruppe eine Anleitung geschrieben, damit in städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerben Eingriffe von Anfang an möglichst systematisch und so schonend wie möglich ausgeschrieben werden. Damit können aufwendige nachträgliche Planungsänderungen und viel Zeit eingespart werden.

Beste Grüße zum neuen Jahr!
Mechthild Klett

SUG-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Bauingenieur (d/m/w) Fachgruppe Grundstücks- und..., Buxtehude  ansehen
Ingenieur Grünplaner / Landschaftsarchitektur..., Sindelfingen  ansehen
Ingenieur (m/w/d) im Bereich Bodenschutz und..., Osterholz-Scharmbeck  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

Redaktions-Newsletter

Aktuelle grüne Nachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen