Ergebnisse einer Untersuchung in Berlin

Naturerfahrungsräume in Großstädten

von: ,
Naturnahe Spielräume Naturschutz
Erster Naturerfahrungsraum Berlins im Park am Gleisdreieck, Berlin-Kreuzberg. Foto: Irma Stopka, Stiftung Naturschutz Berlin

Positive Naturerlebnisse, insbesondere in der Kindheit, sind von großer Bedeutung für die Herausbildung eines wachen Umweltbewusstseins und Naturverständnisses. Heranwachsende können in Naturerfahrungsräumen (NERäumen) natürliche Prozesse elementar und weitgehend ohne Reglementierungen erleben und haben so die Möglichkeit, sich der Natur nicht nur über den Verstand, sondern auch emotional zu nähern. Seit Langem nachweisbar sind auch positive Wirkungen von Naturerfahrungen auf die physische und psychische Kindesentwicklung (zum Beispiel Gebhard 2005).

Das Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben "Naturerfahrungsräume in Großstädten am Beispiel Berlin"

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hatte sich mit seinen Untersuchungen und Berichten bereits 1998 (Naturerfahrungsräume - Ein humanökologischer Ansatz für naturnahe Erholung in Stadt und Land) und 2008 (Kinder und Natur in der Stadt) damit aus-einandergesetzt, warum Kinder und Jugendliche in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld Möglichkeiten der spielerischen Naturerfahrung brauchen.

Auch das neue Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bestimmt in § 1 Abs. 6, dass "Freiräume im besiedelten und siedlungsnahen Bereich, einschließlich ihrer Bestandteile, wie [...] Naturerfahrungsräume" zu erhalten sind und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, neu geschaffen werden sollen.

Damit NERäume, vor allem auch in Ballungsgebieten, Bestandteil unserer innerstädtischen Freiräume werden können, hat das BfN mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Anfang 2011 ein weiteres Projekt, die Voruntersuchung zum Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben (E+E-Vorhaben) zu Naturerfahrungsräumen in Großstädten am Beispiel Berlin, bewilligt. Projektträger ist die Stiftung Naturschutz Berlin in Kooperation mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin und dem Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege.

Zunächst ging es in der Voruntersuchung darum, innerhalb Berlins systematisch nach geeigneten Flächen zu suchen, um daraus ca. drei bis fünf Flächen als Pilotflächen für eine mögliche nächste Projektphase (Realisierung und Betrieb) zu ermitteln.

Über die systematische Flächensuche soll auch nach Lösungsansätzen zur Realisierung einer "doppelten Innenentwicklung" der Städte gesucht werden, die die Qualitäten und Funktionen von naturnahen Freiräumen berücksichtigt. Darüber hinaus sollen die Rahmenbedingungen (planerischer und praktischer Art) ermittelt werden, die gegeben sein müssen, um NERäume langfristig als festen Bestandteil städtischer Freiräume etablieren zu können. Dabei ist das Konzept im Hinblick auf die Anwendbarkeit in Großstädten zu überprüfen und ggf. anzupassen. Hier geht es vor allem um die Ermittlung von Mindestgrößen, die Ermittlung des Bedarfes an Betreuung, die erforderlich ist, damit das Konzept seinen Ansprüchen an Funktionstüchtigkeit, informeller Bildung und Gesundheitsprävention gerecht werden kann.

Nachstehend wird über den Projektstand bzw. über die Fragestellungen und die Ergebnisse der im Februar 2012 abgeschlossenen Voruntersuchung berichtet.

SUG-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Landschaftsplaner (m/w/d), Elmshorn  ansehen
Abteilungsleiter (m/w/d) der Landschaftspflege /..., Worms  ansehen
Professur (W2) für das Lehrgebiet Wald- und..., Göttingen  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen
Naturnahe Spielräume Naturschutz
Potenzielle Pilotfläche für das E+E-Vorhaben in Berlin-Lichtenberg. Quelle: S. Rank, Stiftung Naturschutz Berlin
Naturnahe Spielräume Naturschutz
Potenzielle Pilotfläche für das E+E-Vorhaben in Berlin-Pankow (Erweiterungsfläche an einem Abenteuerspielplatz) Quelle: S. Rank, Stiftung Naturschutz Berlin

Die Flächensuche

Die Ermittlung geeigneter Flächen erfolgte über die gesamte Stadt, verteilt über alle zwölf Stadtbezirke. Recherchiert wurde sowohl auf der Basis von zentral bei der Landesverwaltung (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) digital vorhandenen Plangrundlagen als auch auf der Basis von Vorschlägen Dritter.

Zentraler Ausgangspunkt war dabei der Kontakt zu den für Grünflächen zuständigen Fachbehörden der einzelnen Stadtbezirke (kommunale Ebene), die im Folgenden als "Fachbehörden" bezeichnet werden. Das Ziel war, Flächenpotenziale bei den Fachbehörden zu erfragen, da diese direkten Zugriff auf Flächen und sehr gute Kenntnisse über das soziale Umfeld ihrer Flächen haben. Diese Herangehensweise hat sich bei der Flächenauswahl als vorteilhaft erwiesen. Viele der jetzt ermittelten potenziellen Pilotflächen gehen auf Vorschläge der Fachbehörden zurück.

Im Rahmen der Flächensuche konnten viele geeignete Stellen zur Einrichtung von NERäumen in der Stadt gefunden werden. Die Flächenauswahl für die Pilotflächen erfolgte mit dem Ziel, der möglichst umwelt- und sozialgerechten Verteilung. Aus diesem Grunde wurden vor allem Flächen prioritär als mögliche Pilotflächen weiterverfolgt, die aufgrund des sozialen Milieus im Einzugsbereich besonderer Aufmerksamkeit und damit einer Konzentration verschiedenster Maßnahmen bedürfen (zum Aktionsräume plus oder Quartiersmanagementbereiche). Die aktuelle Versorgung mit Grün- und Spielflächen war dabei zweitrangig.

Um offene Fragen und eventuelle Vorbehalte zum Konzept zu ermitteln und darauf im Laufe des Projektes eingehen zu können, wurde es zu Beginn des Vorhabens ausführlich mit den Fachbehörden diskutiert.

Die Rahmenbedingungen

Hinsichtlich der Rahmenbedingungen wurden bisher folgende (Arbeits-)Ergebnisse erzielt, aber auch relevante Fragen aufgeworfen, die in der nächsten Projektphase zu bearbeiten sind:

  • Welcher Flächenkategorie können NERäume zugeordnet werden? Können sie Bestandteil von Grünanlagen sein?
  • ERäume können in Berlin auf öffentlichen Flächen Bestandteil von Grünanlagen oder Waldflächen sein. Die Entscheidung über die Einordnung eines NERaumes zur Flächenkategorie "öffentliche Grün- und Erholungsanlage" entsprechend dem Berliner Grünanlagengesetz obliegt den Bezirken. Bei Waldflächen obliegt die Entscheidung den Berliner Forsten.
  • s besteht auch die Möglichkeit, NERäume innerhalb von Landschaftsschutzgebieten auszuweisen bzw. diese über Schutzgebietsverordnungen von Landschaftsschutzgebieten zu sichern.
  • ie Zuordnung zur Kategorie Spielplatz entsprechend dem Kinderspielplatzgesetz wurde in Berlin als nicht relevant erachtet, da NERäume keine Infrastrukturausstattung wie Spielplätze aufweisen sollen.
  • m Weiteren wird auch die Produktzuordnung (Einordnung Pflegeaufwand) im Rahmen der Budgetierung für die Fachbehörden von Belang sein.
  • Können NERäume von den Fachbehörden betrieben werden?
  • as NERaum-Konzept stößt in Berlin grundsätzlich auf Zustimmung. Von den Fachbehörden wird allerdings darauf hingewiesen, dass die Bereitstellung von Flächen in der Regel zwar möglich sei, nicht jedoch der Betrieb dieser Flächen, da die Haushaltslage (wie vermutlich in vielen anderen Städten auch) die Bewältigung von zusätzlichen Aufgaben nicht zulässt. Der Betrieb der Flächen soll deshalb bei anderen Trägern angesiedelt werden. Eine detaillierte Kostenermittlung für den Aufwand zu Unterhalt und Betreibung von NERäumen steht als Aufgabe für die nächste Projektphase an.

Die nachstehend aufgezeigten Fragen zu Sicherheitsanforderungen und diesbezüglicher Aufgabenbewältigung werden als Komplex betrachtet und entsprechend zusammengefasst behandelt.

  • Welche Sicherheitsanforderungen sind an NERäume zu stellen? Sind NERäume wie Spielplätze, die eine Infrastruktur aufweisen, zu betrachten und unterliegen sie damit den strengen Sicherheitsanforderungen der entsprechenden DIN-Normen?
  • Sind die daraus resultierenden Aufgaben im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten der öffentlichen Hand leistbar?
  • Wie kann und muss die Kontrolle von NERäumen organisiert werden, um einen sicheren Betrieb gewährleisten zu können?
  • Welche Aufgabenteilungen sind zwischen den Fachbehörden und möglichen Betreibern sinnvoll?
  • Wie können vertragliche Regelungen zwischen den Flächeneigentümern, in der Regel den Fachbehörden, und möglichen Betreibern aussehen?

Hinsichtlich der Sicherheitsanforderungen, die an NERäume anzulegen sind, wird aus dem Projekt heraus die Meinung vertreten, dass zumindest in den Fällen, wo durch explizite Flächenausweisung und zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit eindeutig zum Spiel auf diesen Flächen eingeladen wird, Sicherheitsstandards von Spielplätzen übernommen werden sollten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass alle DIN-Normen, die für Spielgeräte gelten, auf natürliche Elemente, wie Bäume und Findlinge, übertragen werden sollten. Vielmehr ist in vernünftigem Maße darauf zu achten, dass die Flächen keine versteckten Gefahren aufweisen. Hier liefert auch das Handbuch für Planung und Betrieb "Spielplätze und Freiräume zum Spielen" (Agde, Degünther, Hünnekes, 2008) gute Informationen und praktische Unterstützung. Einige Städte, wie zum Beispiel Bremen mit der Aktion "Spielräume schaffen" (einer Gemeinschaftsaktion der Bremer Senatorin für Jugend und dem Deutschen Kinderhilfswerk, Berlin) haben bereits seit vielen Jahren gute Erfahrungen mit naturnahen Spielräumen gemacht, deren Flächen zwar der Stadt gehören, aber durch Dritte, wie Elterninitiativen oder sonstige Institutionen, betrieben werden. Diese Erfahrungen, vor allem auch im Hinblick auf Sicherheitsanforderungen, die Regelungen zum Versicherungsschutz, zu Arbeitsaufteilungen zwischen der öffentlichen Hand und weiteren Akteuren, können auch für die Etablierung von NERäumen in unseren Städten als gute Beispiele genutzt werden.

Naturnahe Spielräume Naturschutz
Lose Materialien im Naturerfahrungsraum im Park am Gleisdreieck, Berlin Quelle: S. Rank, Stiftung Naturschutz Berlin
Naturnahe Spielräume Naturschutz
Kunstvoller Einsatz von losen Materialien im Naturerfahrungsraum im Park am Gleisdreieck, Berlin.Quelle: Arge naturerfahrungsräume Berlin, Keil/Heimann Quelle: Arge naturerfahrungsräume Berlin, Keil/Heimann

Basierend auf den Bremer Erfahrungen wurde im Rahmen der Voruntersuchung unter anderem ein Gutachten zu Sicherheitsanforderungen in NERäumen erstellt, das zusammen mit dem Projektbericht in diesem Jahr durch das BfN veröffentlicht werden soll.

  • Ist eine pädagogische (Minimal)-Betreuung für neu eingerichtete NERäume notwendig und sinnvoll, damit diese Flächen in ihrer Funktion überhaupt erst erkannt und angenommen werden?
  • m Zuge der Flächensuche wurde festgestellt, dass vorhandene Möglichkeiten, Naturerfahrungen zu machen, von Kindern und Jugendlichen vielfach nicht mehr erkannt und nicht mehr wahrgenommen werden. Deshalb wird für das Pilotprojekt davon ausgegangen, dass eine Betreuung der NERäume zumindest in geringem Umfang erforderlich ist, um diese Flächen auch längerfristig erfolgreich und mit einem gewissen Anspruch an informelle Bildung betreiben zu können. Auch die im Rahmen des Projektes durchgeführte Recherche zu Erfahrungen in anderen Bundesländern hat gezeigt, dass NERäume, auf denen wiederkehrend Animationsangebote/Angebote zur Reduzierung von Schwellenängsten gemacht werden, deutlich besser angenommen werden, als solche, ohne entsprechende Angebote. Neben dem schon erwähnten Grund der Naturentfremdung scheint auch die gesellschaftliche Tendenz der "Überbehütung" und "Verplanung" von Kindern durch ihre Eltern dazu beizutragen, dass Animationsangebote erforderlich sind.
  • Wer kann sowohl die erforderlichen Sicherheitskontrollen als auch eine adäquate pädagogische Betreuung übernehmen und diese auch längerfristig sicherstellen?
  • ür die Betreibung der potenziellen Pilotflächen konnten bisher Einrichtungen wie Freie Träger der Jugendhilfe (zum Beispiel Abenteuerspielplätze) und Schulen gewonnen werden, die sich bereit erklären, auf diesen Flächen verantwortlich einfache Kontrollaufgaben zu übernehmen und öffentlich nutzbare Angebote für Kinder (zum Beispiel auch als außerschulische Angebote für die zunehmende Ganztagsbetreuung in Schulen und Kindergärten) zu machen.
  • reie Träger der Jugendhilfe, Schulen und Kitas erscheinen insgesamt als geeignete Betreiber für NERäume, wenn diese Räume in direkter Nähe zu diesen Einrichtungen liegen. Auf diese Weise lassen sich Synergieeffekte sowohl in der Kontrolle als auch in der Betreuung nutzen, die den Aufwand in überschaubarem Rahmen halten. Bei Schulen und Kitas als Betreiber ist zu prüfen, inwieweit diese Zuständigkeit eine ausreichend öffentliche Nutzung der Flächen zulässt oder ob es sinnvoll ist, weitere Akteure einzubinden.

Fazit

Damit NERäume in Zukunft ganz selbstverständlich Bestandteile öffentlicher Freiräume werden können, sollte deren Einrichtung und Betrieb unbedingt als Querschnittsaufgabe betrachtet werden, da sie sowohl dem Stadtnaturschutz als auch der Kinder- und Jugendförderung sowie der Gesundheitsprävention dienen. Insofern ist es sinnvoll, von vorn herein Betreiber aus den Bereichen Jugend, Schule und Gesundheit einzubeziehen. Die Bereitstellung der Flächen und deren Pflege sollte allerdings den dafür kompetenten Fachbehörden obliegen.

Obwohl noch keine übertragbaren Kostenermittlungen zu Anlage und Unterhaltung von NERäumen vorliegen, kann man davon ausgehen, dass der materielle Aufwand geringer sein wird als bei klassischen Spielplätzen mit der entsprechenden Infrastruktur. Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass auch die dem Konzept immanente Partizipation der Kinder bei Planung, Einrichtung und Betrieb der Flächen sowie die Betreuung im Sinne guter, informeller Bildung und zur Förderung von kindlichen Sozialkompetenzen notwendige Leistungen darstellen, die gesichert werden müssen.

Die große Sorge, dass Kinder in NERäumen regelmäßig Aktivitäten durchführen, die Vegetation und Relief verändern und in der Folge versteckte Gefahren nach sich ziehen, scheint sich in der Realität nicht zu bestätigen. Vielmehr führt die mit Kindern gemeinsam geplante Einrichtung und Betreibung eines NERaumes in der Regel dazu, dass Kinder sich diesem verbunden fühlen und ihn eher schützen als ihn ständig umfangreichen Veränderungen zu unterwerfen.

Bei NERäumen handelt es sich erfahrungsgemäß nicht um extrem risikoreiche, exotische Sonderspielflächen, wie häufig befürchtet wird. Diese im Hinblick auf Sicherheitsrisiken, Haftungsfragen und Vandalismus sehr angstbehafteten Vorstellungen können nur durch praktische Beispiele abgebaut werden. Insofern ist es an der Zeit, möglichst flächendeckend in allen Städten NERäume einzurichten, um entsprechende Erfahrungen sammeln zu können. Dazu soll auch dieses E+E-Vorhaben beitragen, das im Übrigen in der möglichen nächsten Projektphase (Realisierung und Betrieb über circa drei Jahre) auch umfangreich wissenschaftlich begleitet werden soll.

Einschätzungen aus Sicht der Grünflächenverwaltungen/der GALK

Dass Grünflächenverwaltungen dem Begehren, Naturerfahrungsräume in den Städten auszuweisen, mit Ressentiments begegnen, ist verständlich: Die Aufgaben wurden in den letzten Jahren immer mehr, das Budget immer geringer. Zudem fürchten viele Mitarbeiter die Übernahme von einem Mehr an Verantwortung insbesondere dann, wenn Inhalt und Umfang nicht klar sind.

Die Voruntersuchung wurde von der GALK während der gesamten Laufzeit mitbetreut. Ein Ziel derartiger naturnaher Flächen soll es aus Sicht der GALK sein, Kindern gerade in Ballungsbereichen die Möglichkeit zu bieten, Risiken zu erfahren, Körpererfahrungen damit zu machen und so eine Entwicklung im Bereich der Risikokompetenz durchlaufen zu können. Der Begriff "Risiko" ist allerdings einer, der in Verwaltungen eher kontrovers diskutiert wird. Er klingt nach einem unüberschaubaren Risiko für die Verantwortlichen: Deshalb wurden in den gemeinsamen Diskussionen während des Projektes immer wieder mögliche Einwände - nämlich insbesondere die Frage der Verantwortung der Mitarbeiter für die Sicherheit - thematisiert: Grünflächen welcher Art auch immer, die dem Bereich der öffentlichen Flächen zuzuordnen sind, unterliegen deren Maßstab für Grün- bzw. Spielflächen hinsichtlich Kontrolle und Unterhaltung. Allerdings weicht die Ausstattung der Flächen naturgemäß von denen von Spielplätzen deutlich ab. Und auch die inhaltlichen Vorgaben sind anders: Maßstab ist hier eher der gesunde Menschenverstand, der im Gedanken leitender DINen manifestiert ist: Kinder müssen vor tödlichen Unfällen, vor Invalidität und vor langem Krankenhausaufenthalt geschützt werden. Nicht im Fokus steht das natürliche Lebensrisiko, einen normalen Armbruch zu erleiden oder sich den Knöchel zu verstauchen. Dies muss deutlich gemacht werden: Die Normen sind nicht streng, sondern vernünftig und schützen sowohl die kleinen Nutzer als auch die Verantwortlichen. Risiken auf den Flächen müssen erkennbar und somit einschätzbar sein. Und dass Kontrollen zur Sicherheit notwendig sind, entbehrt jeder Diskussion. Wegen des erhöhten Risikos auf diesen Flächen gegenüber herkömmlichen Grünanlagen wird eine Kooperation mit anderen Beteiligten (Trägern) befürwortet. Auch dies ist ein Weg, den viele Verwaltungen ungern gehen, da der Verantwortungsstrang für sie dadurch zum Teil noch unübersichtlicher wird. Hier tut Aufklärung not. Zudem sollten die Flächen, sofern investive Maßnahmen zur Herstellung erforderlich sind, längerfristig gesichert werden, da sonst die Kosten-Nutzen-Analyse negativ ausfällt.

Die GALK sieht die vorliegende Studie als einen Schritt in die richtige Richtung an, denn nur durch die Zurverfügungstellung derartiger Flächen für Kinder in dicht bebauten Gebieten kann langfristig zumindest ein kleiner Beitrag im Kampf gegen Bewegungsdefizite und Lernstörungen bei Kindern geleistet werden.

Literatur

BFN (Hrsg.) (1998): Naturerfahrungsräume. Ein humanökologischer Ansatz für naturnahe Erholung in Stadt und Land. - Bonn-Bad Godesberg. - Angewandte Landschaftsökologie. Heft 19: 372 S.

BFN (Hrsg.) (2008): Kinder und Natur in der Stadt. Spielraum Natur: Ein Handbuch für Kommunalpolitik und Planung sowie Eltern und Agenda-21-Initiativen. - Bonn-Bad Godesberg. - BfN-Skripten 230: 272 S.

BMU & BFN (Hrsg.) (2010): Naturbewusstsein 2009. Bevölkerungsumfrage zu Natur und biologischer Vielfalt. - Hannover: 66 S.

BNATSCHG (2011): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege. Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), Geltung ab 01.03.2010, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 06.12.2011 (BGBl. I S. 2557).

Gebhard, U. (2005): Kind und Natur. Die Bedeutung der Natur für die psychische Entwicklung. 2., aktualisierte und erweiterte Auflage. - Wiesbaden: 345 S.

Autorin

Landschaftsplanerin

Autorin

Stadt Langenhagen, Büro für Sonderprojekte

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

Redaktions-Newsletter

Aktuelle grüne Nachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen