FLL
„Empfehlungen für Baumpflanzungen“ werden überarbeitet
In den letzten Jahren hat die zunehmende Trockenheit Stadt- und Straßenbäumen stark zugesetzt. Vor dem Hintergrund der bereits sichtbaren Schäden und den Vorhersagen der Klima- und Wetterfachleute wird deutlich, dass der Vorbereitung und Pflege von Baumstandorten und Baumpflanzungen künftig noch mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden muss. Hinzu kommt, dass durch die ständige Verdichtung unserer Siedlungsräume potenzielle Baumstandorte auch für andere Nutzungen und Fachplanungen immer interessanter werden. Umso wichtiger ist es, gemeinsam nach Lösungen und Strategien zu suchen, um Baumstandorte langfristig zu sichern und fit für die Zukunft zu machen. Das machte eine Überarbeitung der "Empfehlungen für Baumpflanzungen" notwendig.
Der zuständige Regelwerksausschuss (RWA) Baumpflanzungen hat unter Leitung von Dr. Markus Streckenbach im Mai 2022 seine Arbeit aufgenommen. Er wird durch den gleichnamigen Arbeitskreis (AK) fachlich unterstützt. Die beiden Gremien wollen die Teile 1 und 2 in einem Regelwerk zusammenzuführen. Neben den bereits geregelten und definierten Bauweisen und Substratanforderungen wird über die Aufnahme des Einsatzes von Pflanzenkohle, Möglichkeiten einer besseren Nährstoffversorgung sowie die Wasserspeicherfähigkeit diskutiert. Dabei hat das FLL-Gremium auch Aspekte der "Schwammstadt" im Blick. Für die Überarbeitung der Inhalte des bisherigen Teils 2 (Standortvorbereitungen für Neupflanzungen, Bauweisen und Substrate) liegen bereits verschiedene Hinweise und Anregungen aus der Fach-Öffentlichkeit vor.
Die Fachwelt hat nun die Möglichkeit, Überarbeitungshinweise zu den Inhalten des Teils 1 (Pflanzung, Pflanzarbeiten, Pflege) einzubringen. Konkrete und begründete Textvorschläge zur Überarbeitung des Regelwerkes können noch bis zum 25. September an die FLL-Fachreferentin Elisabeth Göbler (e.goebler@fll.de) gesandt werden.
Interessierte können zur Aufbereitung ihrer Stellungnahmen ein Formblatt unter www.fll.de/die-fll/die-fll herunterladen oder bei der FLL-Geschäftsstelle anfordern.
cm/FLL