Garantieleistungen

Was Kommunen von Spielgerätehersteller erwarten können

Spielräume in der Stadt
Der sachgemäße Umgang mit den Anlagen, die normale Abnutzung inbegriffen, die erforderlichen Wartungen nach DIN EN 1176, der fachgerechte Aufbau durch den Hersteller oder autorisierte Firmen sind Kernbegriffe innerhalb der Garantiethematik sind Aufgaben der Spielplatzverwaltung. Foto: Dekra

Städte und Gemeinden investieren jährlich viele Millionen Euro in die Neuanschaffung, Wartung und Reparatur von Spielgeräten. Auch wenn in den vergangenen 20 Jahren immer mehr Spielräume durch individuelle und naturnahe Gestaltungen geprägt wurden, sind Spielgeräte nach wie vor zentrale Ausstattungsmerkmale unzähliger Spiel- und Aufenthaltsräume von Kindern und Jugendlichen. Im Zuge des Ausbaus von Krippenplätzen, Ganztagsschulen und generationsübergreifenden Motorik- und Fitnessbereichen ist weiterer Bedarf an geeignetem Material und Geräten angezeigt. Festzustellen ist ein immer breiter und differenzierter werdendes Angebot an Funktion, Design und Material.

Stehen häufig ausreichend investive Mittel für die Beschaffung zur Verfügung, so schrumpfen die kommunalen Ressourcen für den nachhaltigen Unterhalt des Anlagenbestandes. Die angesichts der Haushaltszwänge schwindenden Finanzmittel und personellen Ressourcen verlangen mehr denn je nach einem effizienten Umgang mit der Hardware in der Fläche.

Bereits beim Einkauf werden Entscheidungen getroffen, die häufig gravierende Auswirkungen haben für ein gelingendes Handling des umfangreichen Sortiments an Geräten und Möblierung im öffentlichen Bereich. Der Bedarf seitens der Kommunen an wartungsfreien, wartungsarmen, technisch langfristig funktionierenden, vereinfacht gesagt langlebigen Produkten, wächst.

Am Markt orientieren sich kluge Firmen bei der (Weiter-)Entwicklung von Geräten nicht nur an den Bedürfnissen der NutzerInnen, an Design, Form und Funktion, sondern auch an den Erfahrungen und Bedarfen derjenigen, die die Anlagen pflegen und reparieren.

Hersteller, die mit den Qualitätsmerkmalen Wartungsfreiheit und Langlebigkeit ihr Produkt verkaufen wollen, sind dann glaubwürdig, wenn sie dem Kunden die Sicherheit durch einen entsprechenden Service über die gesetzliche Gewährleistung hinaus geben: = Garantie.

Bei der Garantie handelt es sich um die freiwillige Leistung des Herstellers, die in der Regel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen erläutert werden. Diese erklärten Extraleistungen existieren neben den gesetzlichen Regelungen (BGB) sowie VOB/B und erweitern heute die Ansprüche der Auftraggeber im Schadensfalle erheblich.

Vor etwa neun Jahren nahm sich der GALK-AK "Spielen in der Stadt" dieses Themas an.

Aussagen über Haltbarkeiten von Anlagen, gewisser Materialien kamen häufig auf den Prüfstand der Wahrhaftigkeit, wenn doch Brüche, Risse und Ausfälle zu verzeichnen waren. Die Erkenntnis, dass entgegen gemachter Qualitätsaussagen Anlagen ausfielen und die Behebung der Mängel "auf Kulanz" beziehungsweise von Fall zu Fall mal mehr oder weniger aufwändig gelang, sollte die Gespräche hinsichtlich verbesserter Regelungen von Garantien befeuern.

Es ging schließlich darum, die Hersteller zu klaren und verbindlichen Aussagen hinsichtlich Garantie und Service zu motivieren. Ebenso sollte die Diskussion zu weiteren Verbesserungen der Qualitätsstandards führen, mit denen sich Geräte- und Anlagenbauer durchaus offensiv im Markt bewegen können. Die seit 2005 geführte, ständig aktualisierte GALK-Liste ist das Ergebnis dieser Entwicklung.

Und tatsächlich hat sich vielfach eine ganz erhebliche Erweiterung der so genannten Garantiebedingungen entwickelt. Wo früher der Lieferant aus der Verantwortung war, ist er präsent. Wo einst im besten Fall lediglich ein Bauteil zum Austausch zur Verfügung gestellt wurde, ist heute häufig der gesamte Vorgang der Reparatur durch den Hersteller und für den Betreiber kostenfrei abgedeckt. Bedurfte es früher des Gesprächgeschickes des jeweiligen Mitarbeiters, des Drucks einer Amtsleitung oder ausreichender Umsatzzahlen, ermöglicht heute eine klare Regelung die Behebung von Schäden innerhalb der jeweiligen Garantiezeit. Sprunghaft angestiegen sind die Garantiezeiten beispielsweise für Holzspielgeräte. Mindestgarantien von zehn Jahren stellen heute bei den namhaften Herstellern die Regel dar. Einige wenige Hersteller geben sogar zwölf oder 15 Jahre Garantie. Selbst bewegliche Teile wie Lager, Netze sind häufig mit fünf Jahren Garantie versehen.

Die so genannte Garantieübersicht der GALK stellt die Garantieleistungen und -Bedingungen bereinigt von Erläuterungslyrik in kurzer, prägnanter, tabellarischer Form dar. Jeder Firmeneintrag ist vom jeweiligen Hersteller geprüft und zur Verwendung im Rahmen der Veröffentlichung freigegeben. Der Kunde allerdings muss bei alledem gewisse "Spielregeln" beachten und einhalten.

Der sachgemäße Umgang mit den Anlagen, die normale Abnutzung inbegriffen, die erforderlichen Wartungen nach DIN EN 1176, der fachgerechte Aufbau durch den Hersteller oder autorisierte Firmen sind Kernbegriffe innerhalb der Garantiethematik. Dieses bedeutet, dass im Rahmen der kommunalen Gerätedatenverwaltung auch garantierelevante Abläufe wie Anschaffung und Inbetriebnahme, Reparaturen und Wartungen dokumentiert werden müssen. Die entsprechende Software sollte diese Möglichkeiten heute bieten.

Im Zuge der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei der Beschaffung von Anlagen werden Produktgarantien entscheidungsrelevante Kriterien. Die Garantie ist bei manchem Produzenten vertraglich zu vereinbaren. Empfehlenswert ist die schriftliche Fixierung im Auftrag oder der Rechnung einer jeweiligen Lieferung. Nach rund sieben Jahren des Bestehens der Garantieliste kann man festhalten, dass sich ein verstärkter Wettbewerb bei den Qualitäts- und Garantiestandards eingestellt hat, der Maßstäbe setzt.

Fest steht: in schlechten Anlagequalitäten schlummern zukünftige Aufwände und Kosten, die bei ebenfalls schlechten Garantieleistungen die schon belasteten Gemeinden und Städte treffen. Hohe Gerätequalität und weitgehender Service bei der Behebung von Schäden helfen bei klammen Kassen, den Bestand wirtschaftlich zu betreiben.

Die Aufgaben für die Zukunft liegen darin, die Garantiebedingungen im Sinne eines einfachen Datenmanagements zu vereinheitlichen und zu vereinfachen, die Kommunikation unter Beschaffern über dieses Themenfeld zu organisieren sowie weitere Hersteller benachbarter Produktlinien in die Liste aufzunehmen.

Die Garantieübersicht Spielgerätehersteller steht auf der Website der GALK unter Arbeitskreise/Downloads zur Verfügung. Anfragen und Anregungen gehen an: Thomas Reinicke, Technischer Leiter Gartenbauamt Bremerhaven, 0471 5902522, thomas.reinicke@magistrat.bremerhaven.de

Thomas Reinicke

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