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EU-Kommission verringert Breite von Xylella-Pufferzonen
Die EU-Kommission hat die Breite der Pufferzonen bei der Bekämpfung von Xylella fastidiosa in der Europäischen Union verringert. Das geht aus dem im Bundesanzeiger veröffentlichten Durchführungsbeschluss 2017/2352/ EU hervor, der die bisher gültigen Regeln zum Schutz gegen die Einschleppung und Ausbreitung des Feuerbrandes von 2015 modifiziert.
Der Kommissionsbeschluss legt die Befallsgrenzen beim Auftreten des Bakteriums neu fest: Die Breite der Befallszone, die alle Pflanzen umfasst, die Symptome aufweisen, die auf einen möglichen Befall von diesem Organismus hindeuten, bleibt unverändert. Es gilt die Regel, dass alle Wirtspflanzen innerhalb eines Radius von 100 m um die befallenen Pflanzen herum entfernt werden müssen. In Italien war davon schon einmal eine ganze Provinz betroffen. Die Breite der Pufferzone, die die Befallszone umgibt, kann nun jedoch von zehn auf fünf Kilometer reduziert werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dazu gehört, dass in der Befallszone alle Tilgungsmaßnahmen vollzogen und im Laufe eines Jahres bei Tests keine Xylella-befallenen Pflanzen in der Befallszone mehr nachgewiesen wurden.
Zudem weist die EU nun bestimmte Pflanzen als für Xylella besonders anfällig aus. Dazu zählen Coffea, Lavandula dentata L., Nerium oleander L., Olea europaea L., Polygala myrtifolia L. und Prunus dulcis (Mill.) D.A. Webb. Die neuen Regeln verlangen für sie bei Verbringung innerhalb der Europäischen Union jährliche Inspektionen in den Betrieben. Die Arten Juglans regia L., Olea europaea L., Prunus amygdalus Batsch, P. amygdalus × P. persica, P. armeniaca L., P. avium (L.) L., P. cerasus L., P. domestica L., P. domestica × P. salicina, P. dulcis (Mill.) D.A. Webb, P. persica (L.) Batsch und P. salicina Lindley dürfen innerhalb der EU nur mit einem Pflanzenpass nach der Richtlinie 92/105/EWG erbracht werden.
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