Arbeitsrecht
Eingruppierung nach TVöD für Baumpflegearbeiten mit Sichtkontrollen
Gegenstand einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist die Eingruppierung eines Gärtners und FLL-zertifizierten Baumkontrolleurs nach TVöD, der auch Sichtkontrollen im Kronenbereich durchführt.
Im Kern geht es darum, ob der Kläger gemäß dem einschlägigen Eingruppierungsverzeichnis eine besonders qualifizierte oder besonders vielseitige Tätigkeit im Sinne der…